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Müssen für Beschäftigte mit Behinderung Informationen taktil, auditiv und visuell vollumfänglich vermittelt werden?

von den behinderten Beschäftigten, - durch die Schwerbehindertenvertretung, - durch das betriebliche Eingliederungsmanagement, - durch die Gefährdungsbeurteilung oder - durch Erkenntnisse aus Begehungen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder den Betriebsarzt erhalten. (3) Zum Ausgleich einer nicht mehr ausreichend vorhandenen Sinnesfähigkeit (insbesondere Sehen oder Hören) ist das Zwei-Sinne-Prinzip ...

Stand: 11.12.2024

Dialog: 44038