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Zulässige Verlängerung der Arbeitszeit und Mitbestimmung

„Im Anschluss an eine konkrete Arbeitsschicht muss eine Mindestruhepause gewährt werden. Aufgrund dieser Ruhepause ist unter Umständen ein regulärer Dienstbeginn nicht möglich....":Es handelt sich nach der Fragestellung nicht um Ruhepausen, sondern um die Ruhezeit zwischen zwei Schichten, die nach § 5 ArbZG mindestens elf Stunden beträgt. (Verkürzungen für bestimmte Branchen nach § 5 (2) ArbZG oder aufgrund ...

Stand: 09.01.2024

Dialog: 1349

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