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Inwieweit muss ein Produktionsbetrieb die TRGS 520 für sein eigenes Betriebsgelände anwenden?

In dem Anwendungsbereich der TRGS 520 "Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle" ist folgendes nachzulesen:"(1) Die TRGS 520 gilt für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen und von Zwischenlagern für gefährliche Abfälle, die aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen ...

Stand: 18.02.2019

Dialog: 17167