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Ist die Betriebsanweisung für die Unterweisung nach der Gefahrstoffverordnung ausreichend, oder muss hierfür auch explizit mit dem Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen Gefahrstoffs geschult und unterwiesen werden?

von Gefahrstoffen in ihrem Arbeitsbereich sowie über Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zur Abwendung dieser Gefährdungen zu informieren. Inhalt der Unterweisung sind die Themen, die gemäß Nummer 3.2 Gegenstand der Betriebsanweisung sind. Darüber hinaus kann die Behandlung folgender Themen erforderlich sein:1. Hinweise auf neue oder geänderte Betriebsanlagen, Arbeitsmittel, Arbeitsverfahren ...

Stand: 26.05.2020

Dialog: 43132