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Kann man bei Einhaltung der in der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" unter 3.3.3 genannnten "laborüblichen Bedingungen" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von einer geringen Gefährdung nach § 6 (13) GefStoffV ausgehen?

zu berücksichtigen sind.(3) Bei der Beurteilung der Höhe und Dauer der Exposition sind inhalative und dermale Beiträge sowie physikalisch-chemische Eigenschaften zu berücksichtigen. Eine niedrige inhalative Exposition kann z.B. bei Feststoffen unter Einsatz emissionsarmer Verwendungsformen wie Pasten, Wachse, Granulate, Pellets oder Masterbatches vorliegen.(4) Beispiele für Tätigkeiten mit geringer Gefährdung ...

Stand: 01.10.2024

Dialog: 27180