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Kann man bei Einhaltung der in der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" unter 3.3.3 genannnten "laborüblichen Bedingungen" im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung von einer geringen Gefährdung nach § 6 (13) GefStoffV ausgehen?

. gemäß TRGS 401 Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, die mit „Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1/1A/1B/1C; H314“ gekennzeichnet sind, wenn ein Hautkontakt nicht ausgeschlossen werden kann,2. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in engen Räumen und Behältern.43. Tätigkeiten mit Flüssigkeiten, bei denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann. Dies kann schon bei geringen Flüssigkeitsmengen ...

Stand: 01.10.2024

Dialog: 27180