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Muss eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden?

der Betriebssicherheitsverordnung (§ 14 „Prüfung der Arbeitsmittel“) entsprechen. Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Belange für den Umgang mit Arbeitsmitteln, jedoch nicht den Umgang mit PSA."Es ist zumindest sicherzustellen, dass die PSA gegen Absturz vor der ersten Inbetriebnahme durch Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und auf einwandfreies Funktionieren überprüft wird.Weitere Regelungen sind uns ...

Stand: 08.04.2025

Dialog: 43520