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Gibt es eine definitive gesetzliche Pflicht, bei der Wartung von kraftbetätigten Türen und Tore die Schließkräfte bei jeder jährlichen Inspektion zu ermitteln?

wichtige 3-fache Reaktionszeit-Messung dürfen nur mit zugelassenen Messgeräten und durch geschultes Fachpersonal durchgeführt werden. Anlagen von voreilenden Lichtschranken mit Reversierfunktion benötigen keine Schließkraftmessung. Dies gilt auch für Lichtgitter "in der Zarge"! Grundsätzlich muss bei "allen" Toren der sogenannte Nachlaufweg bei STOP gesondert geprüft und ggf. geändert werden. Fazit ...

Stand: 30.05.2016

Dialog: 17329