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Was sind die Unterschiede zwischen befähigten Personen, Sachkundigen, Sachverständigen und zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS)?

im Anhang 3 Abschnitt 1 Nr.2:"Prüfsachverständige im Sinne dieses Abschnitts sind zur Prüfung befähigte Personen nach § 2 Absatz 6, die zusätzlich a) eine abgeschlossene Ausbildung als Ingenieur haben oder vergleichbare Kenntnisse und Erfahrungen in der Fachrichtung aufweisen, auf die sich ihre Tätigkeit bezieht, b) mindestens drei Jahre Erfahrung in der Konstruktion, dem Bau, der Instandhaltung ...

Stand: 08.08.2022

Dialog: 26096

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