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Fallen auch elektrische Energieanlagen (Niederspannungsanlagen, Unterverteilungen und Elektroinstallationen) unter § 2 der Betriebssicherheitsverordnung?

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Arbeitsmittel sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden, sowie überwachungsbedürftige Anlagen.In der LV 35 "Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung", lässt sich zu der Frage "Gehören Gebäudebestandteile oder Einrichtungen in Gebäuden zu den Arbeitsmitteln nach Be ...

Stand: 04.04.2025

Dialog: 42256