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Benötigen wir für die Errichtung einer Eigenbedarfstankstelle mit einer Lagemenge von 45 t Dieselkraftstoff eine Erlaubnis? Ist ein Explosionsschutzdokument erforderlich?

Zu 1.Für die Dieseltankstelle ist keine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV erforderlich, da der Flammpunkt des Dieselkraftstoffes oberhalb von 23 °C beträgt. Nur für Anlagen, bei denen der Flammpunkt der entzündbaren Flüssigkeiten weniger als 23 °C beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 18 BetrSichV.Zu 2.Ein Explosionsschutzkonzept bzw. ein Explosionsschutzdokument ist ebenfalls hinsichtlich Tank ...

Stand: 14.02.2018

Dialog: 42196