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Was ist beim Import von Spielwaren aus Fernost nach der REACH-Verordnung zu beachten?

Spielwaren gelten unter REACH als Erzeugnisse. Die genaue Definition für ein Erzeugnis findet sich im Artikel 3 Nr. 3 der REACH-Verordnung. Welche Daten bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus dem Nicht-EU-Ausland vorgelegt werden müssen, hängt von der Art des Erzeugnisses ab. REACH unterscheidet zwischen - Erzeugnissen, aus denen Stoffe absichtlich freigesetzt werden. Diese werden in Artikel 7 Absat ...

Stand: 23.09.2009

Dialog: 5583