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In welcher Sprache muss die Information verfasst sein, zu der man als Unternehmen nach Artikel 33 der Reach-Verordnung verpflichtet ist?

zur Verfügung gestellten Informationen verstehen kann. Daher muss sich der Lieferant des Erzeugnisses einer Sprache bedienen, von der er ausgehen kann, dass sein Abnehmer diese versteht. Dies wird in der Regel die jeweilige(n) Amtssprache(n) sein. Sofern Lieferant und Abnehmer jedoch regelmäßig in einer anderen Sprache miteinander korrespondieren, dürfte auch die Information in dieser Sprache zulässig ...

Stand: 16.11.2018

Dialog: 42509