Ergebnisse 341 bis 360 von 362 Treffern
Schwefel als Naturstoff (d. h. nicht mit chemischen Mitteln gewonnen, sondern z. B. bergmännisch abgebaut) ist gemäß Anhang V Abs. 8 nicht registrierungspflichtig. Schwefel, der auf chemischen Wege gewonnen wird, z. B. über Rauchgasentschwefelung, ist registrierungspflichtig. ...
Stand: 18.01.2007
Dialog: 5014
Jeder Hersteller eines Stoffes muss den hergestellten Stoff [>1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006)] registrieren. Dies gilt unabhängig davon, ob er den Stoff in eigener wirtschaftlicher Verantwortung oder als Lohnhersteller herstellt. Die Registrierungspflicht knüpft an die bloße Tatsache an, dass ein Stoff hergestellt oder importiert wird. Im Falle d ...
Stand: 17.01.2007
Dialog: 5013
Wird das in der Zubereitung enthaltene Salz von dem Unternehmen hergestellt oder importiert, so ist eine Registrierung erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass Salze, z. B. in Zubereitungen, die als solche nicht hergestellt bzw. eingeführt werden und durch chemische Reaktion entstanden sind, in bestimmten Fällen gemäß Anhang V Nr. 4 nicht der Registrierungspflicht unterliegen. So ist ein Salz ...
Stand: 17.01.2007
Dialog: 5012
Nach Artikel 2 Absatz 3 der REACH-Verordnung dürfen die Mitgliedstaaten in besonderen Fällen für bestimmte Stoffe als solche, in Zubereitungen oder in Erzeugnissen Ausnahmen von REACH zulassen, wenn das im Interesse der Landesverteidigung erforderlich ist. Ein Importeur muss einen Stoff registrieren, wenn er den Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindest ...
Stand: 17.01.2007
Dialog: 5011
Für einen neuen Stoff, der mit einer Menge kleiner 1 t/a nach dem geltenden Recht mit einer eingeschränkten Anmeldung angemeldet wurde (ChemG § 7 a), wird die Agentur gemäß Artikel 24 eine Registriernummer zuweisen. Bei der Überschreitung einer Mengenschwelle [z. B. 1 t/a (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006)] sind alle erforderlichen Registrierinformationen ...
Stand: 11.01.2007
Dialog: 4965
Zunächst war es bisher bei den SDB nicht zwingend gefordert bzw. rechtlich einforderbar, dass diese die Detailangaben zur Zusammensetzung enthalten mussten. Die unkorrekten Angaben im Hinblick auf die erforderlichen CAS- bzw. EINECS-Nummern bei entsprechender Relevanz sind ein gewachsenes Problem. Dieses führte stets zu unsachgemäßen Informationen gerade in der Lieferkette. REACH wird zukünftig di ...
Stand: 11.01.2007
Dialog: 4964
Es dürfte relativ einfach sein, den Anteil eines Stoffes zu berechnen, der in einer chemischen Zubereitung, (d. h. in einem Stoffgemisch) wie Farbe, Klebstoff usw. enthalten ist. Nach der aktuellen EU-Gesetzgebung müssen die Bestandteile von importierten Zubereitungen bereits jetzt die geltenden Vorschriften gemäß der Altstoff-Verordung (Verordnung 793/93/EWG) ebenso wie die Vorschriften über die ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4985
Nein, aber wenn der Registrierer einen Stoff in Mengen ab 10 Tonnen pro Jahr (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) herstellt oder importiert, muss er einen Stoffsicherheitsbericht erstellen. Dieser muss die von dem Hersteller oder Importeur für den Stoff beabsichtigten Verwendungen umfassen sowie identifizierte Verwendungen, die nachgeschaltete Anwender ihre ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4987
In Verordnung 793/93/EWG heißt es in einem der Beweggründe: "Über bestimmte Stoffe, von denen aufgrund ihrer Eigenschaften Risiken ausgehen, die allgemein nur als minimal eingestuft werden, brauchen keine Angaben verlangt zu werden". Dies ist das Kriterium, das der Liste zugrunde liegt. Die Kommission hatte 1995 in Erwägung gezogen, Anhang II der Verordnung 793/93/EWG zu ändern, aber nach einer Pr ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4984
Nach REACH sind nur Stoffe zu registrieren, jedoch keine Zubereitungen und auch keine Erzeugnisse. Für die in Zubereitungen und Erzeugnissen enthaltenen Stoffe besteht möglicherweise eine Registrierungspflicht. Wenn jedoch ein Stoffsicherheitsbericht (CSR) ganz oder in Teilen für einen anderen Stoff/mehrere andere Stoffe relevant ist, kann er für diese anderen Stoffe verwendet werden; z.B. wenn ei ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4986
Nach einer Schätzung der Kommission werden etwa 30.000 Stoffe (ohne Zwischenprodukte) registriert; diese Schätzung wird von Organisationen der Industrie gestützt. Viele dieser Stoffe werden von mehr als einem Unternehmen hergestellt und/oder importiert, so dass möglicherweise eine sehr viel größere Anzahl von Registrierungen eingehen wird. Bei ihrer Planung ist die Kommission davon ausgegangen, da ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4967
Enzyme werden u. a. über die von der IUBMB - Enzyme Commission vergebenen vierstelligen E.C.-Nr. charakterisiert. Die E.C.-Nr. wird abhängig von der katalysierten Reaktion sowie auf der Basis von Gemeinsamkeiten von Hemmbarkeit, Mechanismus und Struktur zugeteilt. Das bedeutet, dass ein Enzym, das z.B. in EINECS gelistet und über eine E.C.-Nr. näher beschrieben ist, über diesen Eintrag abgedeckt i ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4961
REACH sieht eine weitgefasste Definition von Stoff vor, z. B. mit einem breiten Spektrum von Bestandteilen, das in dieser Situation hilfreich sein könnte. REACH schreibt eine Registrierung für jeden Stoff unter Anwendung der in Artikel 3 genannten Definition vor. Wenn ein Stoff von mehr als einem Hersteller oder Importeur hergestellt bzw. importiert wird, ist die Registrierung gemeinsam einzureich ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4992
Nach REACH müssen alle in einer Zubereitung in einer Menge ab einer Tonne vorhandenen Stoffe registriert werden, unabhängig davon, ob sie eingestuft sind oder nicht. Ein technisches Dossier ist anzulegen, sobald die Menge eines Stoffes an sich oder in einer Zubereitung die Mengenschwelle von einer Tonne je Importeur und Jahr überschreitet. Wenn die Menge über der 10-Tonnen-Mengenschwelle liegt, is ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4990
Dem Verordnungsgeber ist bewusst, dass es gegenwärtig in einigen Fällen schwierig sein kann, Gewissheit darüber zu haben, welche Stoffe von einem nicht EU-Hersteller geliefert werden. Dennoch müssen Importeure nach geltendem EU-Recht (z. B. bezüglich der Einstufung und Kennzeichnung von Zubereitungen) darüber informiert sein, welche Stoffe in den Zubereitungen enthalten sind, die importiert werden ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4991
In jedem Fall sollten Sie so früh wie möglich die in Ihrem Betrieb verwendeten Stoffe und Zubereitungen vollständig und geordnet erfassen und für jede Chemikalie klären, welche Akteursfunktion Sie im Sinne der REACH-Verordnung haben (als Akteure im Sinne der REACH-Verordnung unterscheidet man Hersteller/Importeur, Nachgeschaltete Anwender, Händler etc.). Registrieren müssen Sie Stoffe nur, wenn Si ...
Stand: 09.01.2007
Dialog: 4939
Grundsätzlich sollte der nachgeschaltete Anwender im eigenen Interesse so früh wie möglich Kontakt mit seinen jeweiligen Rohstoffherstellern/Importeuren aufnehmen, um schon im Vorfeld abzugleichen, ob sein spezifischer Verwendungszweck durch das Registrierungsverfahren des Herstellers abgedeckt ist. Bei registrierten Stoffen ist die Information mindestens einen Monat vor der nächsten Lieferung an ...
Stand: 09.01.2007
Dialog: 4935
Wenn beim Mischen von Chemikalien eine Reaktion stattfindet, so gilt die entstehende Mischung nicht als Zubereitung. Die gebildeten Stoffe sind registrierungspflichtig. Ausnahmen sind in Anhang V Absatz 4 der REACH Verordnung geregelt. Dies sind Stoffe, die entstehen, um ausschließlich bestimmte physikalisch-chemische Eigenschaften zu erzielen. ...
Stand: 09.01.2007
Dialog: 4936
Gemäß Artikel 24 der REACH-Verordnung gilt eine Anmeldung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG als Registrierung. Erfasst werden von diesem Artikel sowohl die vollständigen Anmeldungen (Artikel 7 Richtlinie 67/548/EWG) als auch die eingeschränkten Anmeldungen (Artikel 8 Richtlinie 67/548/EWG), so dass die heutigen unterschiedlichen Mengen 10 kg, 100 kg oder 1 t unter REACH bedeutungslos sind. Erst wenn ...
Stand: 09.01.2007
Dialog: 4938
REACH beschäftigt sich mit Chemikalien, d. h. mit definierten chemischen Substanzen. Ausgenommen sind Polymere, da diese nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht bioverfügbar sind, also vom Körper nicht aufgenommen werden können. Die Monomer-Bausteine eines Polymers (z. B. Acrylate, Acrylnitril, Butadien, Ethylen, Propylen, Styrol, Vinylchlorid etc.) sind Stoffe und müssen unter REAC ...
Stand: 08.01.2007
Dialog: 4924