Ergebnisse 321 bis 340 von 364 Treffern
Es ist sinnvoll, die Rolle des Alleinvertreters vertraglich zu regeln; z. B. genaue Aufgaben und Pflichten des Alleinvertreters und des Auftraggebers wie Informationsaustausch, Zusammenarbeit, ggf. Zustimmungsvorbehalte, Budget, Vergütung, Vertraulichkeit, Geheimhaltung, Rechte an Daten, wettbewerbsrechtliches Verhalten, Haftung/Gewährleistung und Beendigung des Vertrages. Der Verband der Chemisch ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6518
Bienenwachs ist als Naturprodukt von der Registrierungspflicht unter REACH ausgenommen. Wenn Sie für die Herstellung der Kerzen jedoch weitere Stoffe verwenden (z.B. Duftstoffe), müssten diese registriert werden, es sei denn, auch für diese können die in Artikel 2 der REACH-Verordnung genannten Ausnahmenregelungen in Anspruch genommen werden. Für die Registrierung ist der Hersteller bzw. der Impor ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6517
Vorab ist wichtig, dass nur derjenige registrierungspflichtig ist, der Stoffe importiert oder herstellt bzw. die Kriterien für registrierungspflichtige Erzeugnisse (siehe unten) erfüllt. zu 1.: Studien, die sich ausschließlich mit Erzeugnissen aus dem Bereich Automobilindustrie beschäftigen sind uns bisher nicht bekannt. Sie müssen jedes Produkt individuell beleuchten, ob es unter die REACH-Verord ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6353
Mittlerweile ist Graphit registrierpflichtig, unabhängig davon, ob behandelt oder unbehandelt, da es nicht mehr im Annex IV der REACH-VO aufgeführt ist. Demnach ist auch Blähgraphit registrierpflichtig. ...
Stand: 10.09.2009
Dialog: 6411
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Wie ist nun festzustellen, ob in einem dieser Teile eine meldepflichtiger Stoff enthalten ist? Ihrer Frage entnehmen wir, dass es Ihnen um die Stoffe der „Kandidatenliste“ geht. Bei Importen aus dem Nicht-EU-Ausland ist es in der Tat schwieri ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6573
According to article 6 paragraph 3 each producer or importer of a polymer has to submit a registration to the European Chemical Agency (EChA) for the monomer substances or substances the polymer is consisting of. This registration has to be done, if the monomer substances are not yet registered by another actor up the supply chain, e.g. the producer of the monomer substances, the bound monomers co ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6571
Die Pflicht zur Registrierung hängt nicht davon ab, ob es für einen Stoff eine EC-Nr. gibt oder nicht. Hat er eine EINECS-Nr., so bedeutet dies lediglich, dass es sich um einen Phase-in-Stoff handelt, für den verlängerte Übergangsfristen gelten – aber nur nach Vorregistrierung bis zum 01.12.2008. Stoffe mit ELINCS-Nr. sind keine Phase-in-Stoffe. Ein Stoff mit EC-Nr., die weder eine EINECS- noch ei ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6575
Wenn Sie einen Stoff in Mengen von mehr als 1 t/a herstellen, müssen Sie ihn grundsätzlich registrieren, egal zu welchem Zweck Sie ihn herstellen. In Ihrem Fall sind aber die folgenden Ausnahmen vorstellbar: Handelt es sich um einen Abfall, der z. B. mit dem Abwasser entsorgt wird, entsteht keine Registrierungspflicht, da Abfälle keine Stoffe im Sinne der REACH-Verordnung sind. Handelt es sich um ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6576
Unserer Prüfung haben wir die Annahme zugrunde gelegt, dass der Handelsvertreter als Alleinvertreter des Nicht-Europäischen-Herstellers oder aber ggf. als Importeur tätig wird. Unmittelbar wird die Registrierung unter REACH keine Patentrechtsverletzung darstellen. Der Registrierung eines patentrechtlich geschützten Produktes wird jedoch in aller Regel eine Patentrechtsverletzung vorausgegangen sei ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6976
Jeder Hersteller oder Importeur von Stoffen als solche oder von Stoffen in Zubereitungen ist nach REACH Artikel 6 Absatz 1 verpflichtet, diese Stoffe zu registrieren, wenn mindestens je eine Tonne/Jahr pro Hersteller oder Importeur erreicht wird. Keiner Registrierungspflicht dagegen unterliegen nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe d die aus Rückgewinnungsverfahren hervorgegangenen Stoffe, wenn sie mi ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6975
Die Anforderungen der Richtlinie 96/29/Euratom sind in nationale Rechtsvorschriften wie z.B. das Atomgesetz und die Strahlenschutzverordnung eingearbeitet worden. Ob ein radioaktiver Stoff in den Geltungsbereich der strahlenschutzrechtlichen Vorschriften fällt, regelt sich nach § 2 Abs. 2 Atomgesetz. Bei der Betrachtung, ob die Aktivität oder spezifische Aktivität eines Stoffes gemäß dem Atomgeset ...
Stand: 11.01.2008
Dialog: 6141
Polymerisationshilfsmittel sind als separate Stoffe zu betrachten soweit sie separat in der EU produziert oder importiert und anschließend für die Polymerherstellung verwendet werden. Werden sie als Bestandteil eines Polymers importiert, so sind die Polymerregelungen zu beachten. Sind diese Hilfsmittel im Polymer chemisch eingebunden, so sind sie als „andere Stoffe“ im Sinne des Art. 6 Abs. 2 zu r ...
Stand: 01.11.2007
Dialog: 6093
Nein; ein SON = substance which occurs in nature = Naturstoff ist in Artikel 3, Absatz 37 der REACH-Verordnung klar definiert: „Naturstoff: natürlich vorkommender Stoff als solcher, unverarbeitet oder lediglich manuell, mechanisch oder durch Gravitationskraft, durch Auflösung in Wasser, durch Flotation, durch Extraktion mit Wasser, durch Dampfdestillation oder durch Erhitzung zum Wasserentzug ver ...
Stand: 31.07.2007
Dialog: 5084
Expositionsbasiertes Waiving beruht auf dem Konzept „no exposure - no risk“. Die Kommission hat sich verpflichtet bis zum 1. Dezember 2008 Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit einer Begründung zu erlassen. Diese Kriterien werden dann die Basis für die Akzeptanz von Waiving Begründungen sein. Derzeit werden im Rahmen von RIP 3.2.2 evtl. Kriterien für Waiving erörtert. Es ist z. Zt. unklar, ...
Stand: 01.02.2007
Dialog: 5213
Einige Stoffe sind generell von REACH ausgenommen und müssen deshalb nicht registriert werden: es handelt sich hierbei um radioaktive Stoffe, nicht isolierte Zwischenprodukte, Abfälle, Stoffe, die der zollamtlichen Überwachung unterliegen, und, sofern Mitgliedstaaten sich hierfür entscheiden, Stoffe, die im Interesse der Landesverteidigung notwendig sind (siehe Artikel 2). Einige Stoffe sind von d ...
Stand: 29.01.2007
Dialog: 4969
Die Frage, wer unter REACH registrierungspflichtig ist, hängt nicht davon ab, wer an einem Import verdient, sondern ist an das Unternehmen (juristische Person) geknüpft, welches für den Import verantwortlich ist. Daraus ergeben sich die folgenden Antworten: a) Ihr Unternehmen tritt als EU–Importeur auf, das heißt, Sie beauftragen die Einfuhr und sind verantwortlich, daher sind Sie registrierungspf ...
Stand: 29.01.2007
Dialog: 5081
Bestimmte Naturstoffe wie Mineralien sind gemäß Anhang V der REACH-Verordnung von einer Registrierungspflicht ausgenommen, soweit sie chemisch nicht verändert wurden. Das bedeutet, dass Dolomit, wenn er z. B. bergmännisch abgebaut wurde, nicht registriert werden muss. Beim Kalzinierungsprozess von Dolomit findet jedoch eine chemische Reaktion statt, CO2 wird abgespalten, das Mineral wird chemisch ...
Stand: 26.01.2007
Dialog: 5079
Ja, in Artikel 3 Nr. 15b wird bereits deutlich, dass auch standortintern isolierte Zwischenprodukte von Dritten weiterverarbeitet werden können "(...) von einer oder mehreren Rechtspersonen betriebener Standort (...)". Aus Artikel 18 Abs. 4 wird dies noch deutlicher, da hiernach der Umfang der Unterlagen im Registrierungsdossier davon abhängt, dass der Hersteller oder Importeur des transportierten ...
Stand: 24.01.2007
Dialog: 5044
Im Artikel 2 Nr. 5a der REACH-Verordnung steht: Die Titel II (Registrierung von Stoffen), V (nachgeschalteten Anwender), VI (Bewertung) und VII (Zulassung) der REACH-VO gelten nicht, soweit ein Stoff wie folgt verwendet wird: a.) in Human- oder Tierarzneimitteln... b.) in Lebens- oder Futtermitteln... Die Ausnahmen gelten demnach nur für den Stoff selbst, der im Arzneimittel selbst eingesetzt wird ...
Stand: 24.01.2007
Dialog: 5045
Für die Vorregistrierung ist die Vorlage von Spektraldaten nicht erforderlich. Es reichen die Angaben von Identitätscodes wie CAS oder EINECS-Nummer. Die Vorlage von Spektraldaten ist bei der Registrierung zur Bestimmung der Identität erforderlich. Die Spektraldaten müssen für den Stoff vorgelegt werden. Die Vorlage von Spektral- oder HPLC Daten für Verunreinigungen ist nicht unbedingt erforderlic ...
Stand: 24.01.2007
Dialog: 5043