Ergebnisse 241 bis 260 von 365 Treffern
Stoffe auf der IMA/CNMNC List of Mineral Names (pdf-Datei, 1,8 MB) der International Mineral Association können als Minerale betrachtet werden und sind nicht registrierungspflichtig, solange das Mineral natürlich vorkommt und nicht chemisch verändert wird. In der REACH-Verordnung wird der Begriff "Mineral" nicht näher definiert. Daher spielen die Begriffe "grandfathered" oder "approved" bei dem Mi ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5972
Ja. Nach unserer Auffassung sind diese Seifenreste als Teil des Polymers zu behandeln. Entsprechend der REACH-Definition für Stoffe (Artikel 3 Ziffer 1): "chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren, einschließlich der zur Wahrung seiner Stabilität notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigun ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6005
Der in der betreffenden Frage beschriebene Übergang von alpha-Al2O3 in gamma-Al2O3 ist als mineralogische Umwandlung zu verstehen, da sich nicht die chemische Struktur, sondern nur die Anordnung in der mineralogischen Gitterstruktur ändert. Auch beim Erstarren von Flüssigkeiten bei Unterschreitung des Schmelzpunktes findet häufig eine Um- bzw. Anordnung in einer Gitterstruktur statt, ohne dass sic ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6002
Die REACH-VO sieht vor, dass die Hersteller und Importeure von Standardmonomeren (wie z.B. von Styrol, Acrylnitril, Butadien, Acrylaten etc.) diese Stoffe registrieren lassen und auch alle notwendigen Stoffprüfungen (physikalisch/chemische, toxikologische und ökotoxikologische Daten) der Behörde vorlegen. In den Registrierungsunterlagen sind auch die identifizierte Anwendungen (identified uses) di ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5951
Der Verbraucherbegriff unter REACH ist zwar nicht definiert, aber aus den allgemeinen Definitionen von Verbraucher in anderen Regimen und aus dem Rückschluss aus der Definition des nachgeschalteten Anwenders wird klar, dass Verbraucher nur sein kann, wer chemische Stoffe / Zubereitungen nicht gewerblich verwendet. Verbraucher ist also wirklich nur eine Privatperson (z.B. Verbraucher im Sinne des V ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6010
Die REACH-Verordnung hat in Artikel 126 national zu beschließende Sanktionen für den Fall vorgesehen, dass die in REACH genannten Forderungen nicht erfüllt werden. In Deutschland sind Zuwiderhandlungen gegen die Verordnung im Chemikaliengesetz geregelt. zu a) Da die REACH-Verordnung keine Angaben im Hinblick auf die Haftung bzw. Sanktionen von nachgeschalteten Anwender macht, bleibt die Frage offe ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6003
1) Der von Ihnen genannte dortige Hersteller, der seinen Sitz in der Schweiz hat, kann als Non-EU-Lieferant selbst überhaupt keine Registrierung in der EU vornehmen lassen. Er muss dies über einen Alleinvertreter mit Sitz in der EU tun. 2) Falls er das getan hat und der Alleinvertreter somit alle Inhaltsstoffe der Zubereitung registriert, wären sie lediglich nachgeschalteter Anwender und hätten ke ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6004
Die REACH-Verordnung ist eine Stoff-Richtlinie, sie gilt gemäß Artikel 1 für Stoffe als solche, in Zubereitungen und in Erzeugnissen. Die von Ihnen genannten Bakterienstämme fallen nicht unter REACH, denn die REACH-Verordnung gilt nicht für Organismen. ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5946
Mit dem Inkrafttreten des Titels II der REACH-Verordnung am 1. Juni 2008 verlieren die einschlägigen Bestimmungen des ChemG ihre gesetzliche Grundlage. Es ist richtig, dass ab diesem Datum nur noch die Ausnahmen für nach Art. 9 gemeldete Stoffe in der produkt- und verfahrensorientierten Forschung und Entwicklung (PPORD) gelten. Um also ein bereits laufendes derartiges Projekt nahtlos fortsetzen zu ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6007
Die REACH-Verordnung zielt auf das Inverkehrbringen von Stoffen ab, die für Mensch und Umwelt schädigende Wirkung haben können. Da das Arzneimittelrecht diesen Punkt ebenfalls im Fokus hat, treffen für den von Ihnen genannten Fall zwei Rechtsgebiete zusammen. Es ist richtig, dass die Stoffmenge, die in Arzneimittel verwendet wird, nicht mit berücksichtigt werden muss, da das Inverkehrbringen für d ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5973
Chemische Stoffe, die in Kontakt zu Lebensmitteln kommen – also nicht in den Lebensmitteln enthalten sind- und auch nicht zu den Lebensmittelzusatzstoffen oder Aromastoffen gehören, fallen nicht unter die Ausnahmen unter REACH. Die Verwendung dieser Stoffe muss dann in der Rolle als nachgeschalteter Anwender (Formulierer) beschrieben werden und an die Hersteller der Rohstoffe kommuniziert werden ( ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 6011
Der von Ihnen beschriebene Fall gehört zu den Grenzfällen zwischen Erzeugnissen und Zubereitungen und ist derzeit noch nicht abschließend zu beantworten. Unserer Einschätzung lautet wie im folgenden ausgeführt. Dabei stützen wir uns auf den Abschlussbericht mit dem Entwurf des Dokuments RIP 3.8 (Stand: 26. Mai 2006) und dort insbesondere auf den Anhang 1B. Getriebeöle und Schmiermittel sind Zubere ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5971
In Anhang IV sind Stoffe genannt, für die Ausnahmen von der Registrierungspflicht gelten. Biodiesel ist pauschal dort nicht genannt. Unter der EINECS-Nummer 267-007-0 sind jedoch die Methylester der gesättigten Fettsäuren mit einer Kettenlänge von C14 bis C18 und der ungesättigten Fettsäuren von C16 bis C18 genannt. Im Fall von Raps als Basis für die Herstellung des Biodiesels hätte Sie damit den ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5950
Die REACH-Verordnung macht dazu keine konkreten Aussagen. Bezogen auf einen Stoff erscheint die Benennung verschiedener rechtlich eigenständiger Repräsentanten jedoch nicht sinnvoll. Bezogen auf unterschiedliche Stoffe steht es Ihnen frei, pro Stoff jeweils einen anderen Repräsentanten für das jeweilige SIEF zu benennen. ...
Stand: 16.09.2009
Dialog: 5949
Die Registrierung von Stoffen ist in Artikel 6 für Stoffe sowie in den Artikeln 17 und 18 für isolierte Zwischenprodukte geregelt. Dies ist ein Kernelement der REACH Verordnung. Neben der Registrierung gibt es im Rahmen der REACH-Verordnung bestimmte Melde- und Unterrichtungsverpflichtungen für die Hersteller und Verwender von Stoffen. Diese gelten für Stoffe mit besonderen Eigenschaften oder Verw ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6094
Für Wasch- und Reinigungsmittel gilt in der EU die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 (Detergenzienverordnung) und in Deutschland daneben das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz. Informationen darüber finden Sie beim sachlich zuständigen Umweltbundesamt. ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6103
Wenn ein Akteur der Lieferkette einen Stoff bezieht und ihn ohne Zusätze und ohne chemische Umsetzungen nur physikalisch bearbeitet, so bleibt dies weiterhin derselbe Stoff, es sei denn, er formt ihn zu einem Erzeugnis (Artikel 3 Absatz 3). Bei den legierten Halberzeugnissen ist zu prüfen, ob sie bereits ein Erzeugnis aufgrund ihrer Oberflächengestalt ihrer spezifischen Form, Oberfläche oder Gesta ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6032
Laut Artikel 34 der REACH-Verordnung müssen Sie zunächst einmal unabhängig von der von Ihnen verwendeten Menge 1. neue Informationen über gefährliche Eigenschaften und 2. weitere Informationen, welche die Ihnen mitgeteilten Risikomanagementmaßnahmen in Frage stellen, an Ihren Lieferanten übermitteln. Eine Pflicht zur Angabe Ihrer Verwendung besteht primär nicht. Sie müssen aber prüfen, ob Ihre Ver ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6014
Die REACH Verordnung regelt in Artikel 2 Ausnahmen von der REACH Verordnung. Laut Artikel 2 Absatz 5 und 6 sind Lebensmittelzusatzstoffe, wenn sie in den Bereich der Richtlinien 89/107/EWG fallen, von den Titeln II/V/VI/VII ausgenommen. Wenn Sie Natriumhydroxid als Lebensmittelzusatzstoff verwenden und er in den Anwendungsbereich der Richtline 89/107/EWG fällt, ist er für diesen Verwendungsbereich ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6091
Wenn in der REACH Verordnung von besonders besorgniserregenden Stoffen geschrieben wird, sind solche Stoffe gemeint, die den Kriterien des Artikels 57 entsprechen. Dies sind CMR (kanzerogene, mutagene und reprotoxische) Stoffe oder PBT(persistente und bioakkumulierende und toxische)-Stoffe oder vPvB (sehr persistente und sehr bioakkumulierende)-Stoffe und Stoffe, die ähnliche besorgniserregende Ei ...
Stand: 15.09.2009
Dialog: 6100