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Rechercheergebnisse

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Welche Folgen wird REACH für Nutzer von speziell hergestellten Lacken (Custom Made) haben?

Die zukünftige Verfügbarkeit der von Ihnen beschriebenen Lacke ist differenziert zu betrachten. Sie hängt wesentlich von der Art der verwendeten Rohstoffe ab. Handelt es sich um Speziallacke aus Standardrohstoffen, sind unter REACH-Gesichtspunkten keine übermäßigen Probleme zu erwarten. Werden jedoch spezielle Rohstoffe verwendet, hängt die Lieferbarkeit von der Verfügbarkeit dieser Spezialitäten ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5302

Was ist bei der Registrierung von importierten Polymerdispersionen zu beachten?

Monomere sind Stoffe und müssen gemäß Artikel 6 unter REACH registriert werden. Für die großvolumigen Monomere wie Styrol, Butadien, Ethylen, Vinylacetat, Butylacrylat wird es mit Sicherheit ein Konsortium von Herstellern und Importeuren geben, die den jeweiligen Stoff gemeinsam registrieren. Nur für "neue Monomere", die noch nicht von anderen Herstellern und/oder Importeuren registriert wurden, g ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5398

Müssen Extrakte für Kosmetikprodukte als Substance oder als Intermediates angesehen werden?

Der Begriff Zwischenprodukt bezeichnet unter REACH Stoffe, die für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht und in einen anderen Stoff umgewandelt werden (Artikel 3 Absatz 14). Diese Definition trifft auf die Einzel-Komponenten Ihrer kosmetischen Formulierungen nicht zu. Die von Ihnen benannten Extrakte bleiben als Einzelstoffe im Kosmetikprodukt bestehen. Sofern Sie die ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5394

Was müssen wir als Hersteller von PVC-Kanalrohren unternehmen, um REACH zu erfüllen?

PVC ist ein Polymer und damit von REACH ausgenommen (Artikel 2 Ziffer 9 REACH-Verordnung). Registriert werden muss jedoch das Monomer Vinylchlorid, wenn Sie im Sinne der REACH-Verordnung Hersteller oder Importeur des Polymers sind oder dieses noch nicht von einem vorgeschalteten Akteur der Lieferkette registriert wurde und die Gesamtmenge des Monomers mindestens 1 Tonne pro Jahr beträgt (Artikel 6 ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5390

Was muss ein Chemikalienhändler beachten, der Stoffe von EU-Herstellern in der EU vertreibt?

Stoffe als solche oder in Zubereitungen sind zu registrieren, wenn sie in der EU hergestellt sind oder in die EU importiert werden. Ein Händler, der Stoffe von EU-Herstellern vertreibt, ist somit nicht registrierungspflichtig. Er hat allerdings die Pflicht zur Weitergabe von Informationen. Diese Pflichten sind im Titel IV der REACH-Verordnung "Informationen in der Lieferkette" ausführlich beschrie ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5391

Ist ABS-Recyclinggranulat ein neuer Stoff, der registriert werden muss?

Das Granulat müsste der Beschreibung nach kein Stoff, sondern eine Zubereitung sein (Art. 3 Nr. 2 REACH-VO). Für Zubereitungen gilt, dass nicht sie selbst, sondern die in ihr enthaltenen Stoffe zu registrieren sind, sofern der Hersteller/Importeur den jeweiligen Stoff in einer Menge von über 1 t/a herstellt/importiert. Im vorliegenden Fall sollten die einzelnen Stoffe eigentlich bereits für die Ve ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5393

Was müssen wir als Bezieher von 4 Tonnen Ethanol 642 beachten? Was ist beim Import von anderen Stoffen (

Bei dem Bezug von Stoffen von europäischen Lieferanten müssen sie darauf achten, dass Ihre geplanten Verwendungen und möglicherweise die von Ihren Kunden im Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten aufgenommen sind. Sie müssen zudem sicherstellen, dass Sie die empfohlenen Risikominderungsmaßnahmen einhalten und Ihre Kunden über entsprechende Maßnahmen informieren. Diesen Verpflichtungen unterliegen S ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5397

Wann wird `Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals` (GHS) in Deutschland eingeführt und wann muss es angewendet werden.

Die Umsetzung des "Globally Harmonized Systems of Classification and Labelling" erfolgt durch EU-Verordnung und wird zurzeit noch auf europäischer Ebene diskutiert. Ziel ist es, die Verordnung so zu verabschieden, dass Hersteller unter REACH die neuen Kennzeichnungsvorschriften bei der Registrierung anwenden können. Eine Verabschiedung der Verordnung ist für Mitte 2008 vorgesehen. Hinweis: Hier ge ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5474

Ab wann genau gelten im Herstellungsprozess Formulierungen als Arzneimittel und ab wann gelten somit die Ausnahmen nach REACH?

Die am 18. Dezember 2006 vom Europäischen Parlament beschlossene Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 „(…) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (…)“ ist ab 1. Juni 2007 gültig. Nach Art. 2 Abs. 5 a) gelten die Titel II für die Registrierung, V für nachgeschaltete Anwender, VI für die Bewertung und VII für die Zulassung nicht, „(…) soweit ein Stoff in Human- o ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5355

Wie sind Metallnitratlösungen, die thermisch zu Metalloxiden umgesetzt werden, gemäß REACH zu behandeln?

Bei den hergestellten Metallnitratlösungen handelt es sich um Zwischenprodukte, die thermisch zu Metalloxiden weiterverarbeitet werden. Die Anforderungen aus REACH ergeben sich aus der Tatsache, um welche Art von Zwischenprodukten es sich handelt – nicht isoliert, standortintern oder transportiert isoliert. Wird das Metallnitrat nicht isoliert, sondern in der Anlage direkt zum Oxid weiterverarbeit ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5349

Welche Möglichkeiten gibt es zu verhindern, dass bei der Registrierung vertrauliche Informationen anderen zugänglich werden?

Die von Ihnen genannten Daten werden tatsächlich offen gelegt, und zwar zunächst allen Firmen in einem SIEF (Substance Information Exchange Forum), die den gleichen Stoff wie Sie prä-registriert haben. Artikel 29 und 30 regeln die Verpflichtung der Registrierer zur Bildung eines SIEF und den Austausch von Versuchsdaten. Nach der Vorregistrierung veröffentlicht die Agentur eine Stoffliste aller vor ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5350

Sind Biozide weiterhin von REACH ausgenommen, wenn sie C-, M- oder R-Substanzen enthalten?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass nicht das Biozid als Zubereitung, sondern die darin enthaltenen Wirkstoffe zu registrieren wären. Gemäß Artikel 15 der REACH-Verordnung gelten Wirkstoffe, die ausschließlich zur Verwendung in Biozid-Produkten hergestellt oder eingeführt werden als registriert, soweit sie die entsprechenden, in Artikel 15 detailliert beschriebenen Voraussetzungen der Biozid-Richt ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5348

Müssen Aluminiumoxid, Aluminiumhydroxid und Magnesiumhydroxid in Abhängigkeit von ihrer Verwendung registriert werden?

Lediglich für die Verwendung in Medikamenten müssen die Stoffe nicht registriert werden. Für die von Ihnen genannte Verwendung als flammhemmende Füllstoffe müssen die Stoffe jedoch auf jeden Fall registriert werden. Falls Sie der Hersteller oder Importeur der Stoffe sind, müssen Sie sich darum kümmern. Kaufen Sie die Stoffe in der EU ein, sind Sie nachgeschalteter Anwender (Downstream User) und ha ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5354

Entsteht durch REACH ein Wettbewerbsnachteil im Vergleich zu Anbietern aus den USA bzw. Asien?

Wenn es sich um Lacklieferungen handelt, müssen Importeure von außereuropäischen Lacken für alle verwendeten Substanzen die (Vor-) Registrierung nachweisen. Der europäische Hersteller ist in dieser Beziehung auf seine Rohstofflieferanten angewiesen. Deshalb kann keine unmittelbare Benachteiligung europäischer Hersteller postuliert werden. ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5352

Wie gestaltet sich der Umgang mit REACH, wenn ein deutscher Hersteller seine Rohstoffe aus dem außereuropäischen Ausland bezieht?

Der Import von Rohstoffen ist nach REACH der Herstellung gleichgestellt. Deshalb muss ein Importeur jede Substanz, die im Rohstoff enthalten ist und mit mehr als 1 Tonne/Jahr importiert wird, (vor-)registrieren. ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5353

Was ist beim Kauf von Wolle und Baumwolle aus Australien/Südafrika über einen Händler/Makler zu beachten (Menge ca. 1.000 t)?

zu Frage 1: 1) Rohwolle und Rohbaumwolle sind von REACH ausgenommen (Anhang V 8) 2) Gereinigte und verarbeitete Materialien fallen solange unter die Ausnahmeregelung für Naturstoffe, wie sie nicht chemisch modifiziert und nicht chemikalienrechtlich als gefährlich eingestuft werden, was für Wolle und Baumwolle der Fall ist. Somit entstehen durch diesen Import keine Registrierungspflichten. (Anhang ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5439

Muss ein importierter Stoff, der bereits von anderen Importeuren (vor-)registriert ist, nochmals (vor-)registriert werden?

Ja, der Stoff muss nicht nur von Ihnen registriert, sondern auch vorregistriert werden, um die Registrierungsfristen des Art. 23 in Anspruch nehmen zu können. Jeder Hersteller oder Importeur ist für die Registrierung seiner hergestellten oder importierten Stoffe verantwortlich. Hersteller außerhalb der EU können laut Art.8 der REACH Verordnung einen Alleinvertreter bestimmen, der die Verpflichtung ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5438

Ist Triethylenglycol-mono-n-butylether ein nicht-registrierungspflichtiges Polymer? Wenn man eine (vor)-registrierte Fettsäure (C18) verestert, handelt es sich dann um ein Polymer?

Triethylenglycol-mono-n-butylether ist kein Polymer, sondern ein definierter chemischer Stoff und somit registrierungspflichtig. Das Reaktionsprodukt der Veresterung einer Fettsäure ergibt ebenfalls einen registrierungspflichtigen Stoff. Die REACH-Definition (Artikel 3 Ziffer 5) eines Polymers beruht im Grunde darauf, dass eine Vielzahl von Monomereinheiten langkettige Moleküle bilden, die eine Mo ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5436

Gibt es Vorschläge/Vorgaben zur Vereinheitlichung des Informationsaustausches zwischen Herstellern und nachgeschalteten Anwendern?

Es ist die Pflicht des Lieferanten, der einen Stoffsicherheitsbericht erstellen muss, dem Downstream User (DU) die einschlägigen Expositionsszenarien (evtl. einschließlich Verwendungs- und Expositionskategorien) mitzuteilen. Solche Expositionsszenarien sollen innerhalb der RIP 3.2.2 und 3.5 entwickelt werden. Nähere Informationen zum RIP-Prozess finden sie auf der Homepage der EU-Kommission . Der ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5413

Wie sind Neutralisierungsprozesse nach Anhang V der REACH-Verordnung definiert?

Laut Anhang V Nr. 4a sind u.a. solche Stoffe von der Registrierungspflicht nach REACH ausgenommen, die dadurch entstehen, dass ein pH-Neutralisierungsmittel seine vorgesehene Funktion erfüllt. Damit ist nicht gemeint, dass ein Salz, das durch die Neutralisation einer Lösung ausfällt, automatisch von der Registrierungspflicht ausgenommen ist. Vielmehr geht es dabei um Stoffe, die möglicherweise bei ...

Stand: 25.09.2009

Dialog: 5414

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