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Müssen für Beschäftigte mit Behinderung Informationen taktil, auditiv und visuell vollumfänglich vermittelt werden?

ist das Zwei-Sinne-Prinzip zu berücksichtigen. Dies wird erreicht, indem- für Beschäftigte, die visuelle Zeichen nicht wahrnehmen können, ersatzweise taktile oder akustische Zeichen bzw. - für Beschäftigte, die akustische Zeichen nicht wahrnehmen können, ersatzweise taktile oder visuelle Zeichen eingesetzt werden.[..]"Hinweis:Auf die DGUV Information 215-111 "Barrierefreie Arbeitsgestaltung - Teil I ...

Stand: 11.12.2024

Dialog: 44038