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Wird die Strahlenschutzverordnung auch bei Sammlern von radioaktiven Mineralien angewendet?

werden (Begrenzung der Menge, abgeschirmte Lagerung, emanierende Stoffe möglichst gasdicht mit Aktivkohle in Behältern aufbewahren).Mit Inkrafttreten des neuen Strahlenschutzrechts zum 31.12.2018 ist die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, auf welche Weise Materialien zu beseitigen sind. Von dieser Ermächtigung hat der Gesetzgeber bisher keinen Gebrauch ...

Stand: 26.09.2019

Dialog: 12369