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Welche rechtlichen Voraussetzung/Nachweise müssen Unternehmen und Mitarbeiter erfüllen, um eine Raumschießanlage zu reinigen?

einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Absatz 2 1. SprengV nachweisen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist bei der zuständigen Behörde des Antragstellers (Teilnehmers) zu beantragen. Für die Beantragung eines Befähigungsscheines nach § 20 SprengG ist die erfolgreiche Teilnahme an einem branchenspezifischen behördlich anerkannten Lehrgang zur gewerbsmäßigen Reinigung von Schießständen unter Beteiligung des zuständigen ...

Stand: 09.05.2019

Dialog: 28288

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