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Ist für Personen, die einen Sicherheitsplan für den Umgang mit Chlorgas erstellen eine Sicherungsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) i.V.m. Sicherheitsüberprüfungsverordnung (SÜFV) erforderlich?

Ja siehe hierzu § 18 Nummer 3 Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV). Dort ist nachzulesen:"Lebenswichtige Einrichtungen sind im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr[...]3 die Teile von Unternehmen, in denen folgende Sicherungspläne verantwortlich erstellt werden oder die zu diesen vollständigen Sicherungsplänen Zugang haben:a)Sicherungspläne nach U ...

Stand: 18.08.2025

Dialog: 44156