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Ab welcher Lagergröße müssen Fahrwege und Fußwege gekennzeichnet werden?

-schwarze Streifen oder eine zeitlich begrenzte Gefahr ausgehend von ausgelaufener Flüssigkeit durch das Warnzeichen W011 „Warnung vor Rutschgefahr“. Eine Kennzeichnung kann entfallen, wenn die Verkehrswege durch feststehende Betriebseinrichtungen (z. B. Regale) eindeutig bestimmt sind und sich dadurch keine Gefährdungen ergeben.(2) Zur Kenntlichmachung der Abgrenzung zwischen niveaugleichen Verkehrswegen ...

Stand: 04.04.2025

Dialog: 24383

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