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In welchen Vorschriften sind Aufbewahrungsfristen von Unterweisungsunterlagen enthalten?

Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" (§ 4) genannt.Die Aufzeichnungen über die durchgeführte Unterweisung nach § 63 Strahlenschutzverordnung sind je nach Zutrittsberechtigung zum Kontrollbereich 5 Jahre bzw. 1 Jahr lang aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.Allerdings existieren zu anderen rechtlichen Vorgaben, wie Messungen, Ermittlungen und arbeitsmedizinische Vorsorge ...

Stand: 14.04.2024

Dialog: 3674