Komnet-Wissensdatenbank

Rechercheergebnisse

Ergebnisse 1 bis 1 von 1 Treffern

Müssen Feuerlöscher/Erste-Hilfe Kästen mit einem "Brandschutz-Zeichen" bzw. "Erste Hilfe-Zeichen" gekennzeichnet werden?

,"Erste-Hilfe-KästenJa, die Standorte sind zu kennzeichnen. Eine Kennzeichnung nur im Flucht- und Rettungsplan ist nicht ausreichend.Unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist unter Absatz 4 nachzulesen, dass überall dort, wo es die Arbeitsbedingungen erfordern, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe aufzubewahren sind. Sie müssen leicht zugänglich und einsatzbereit ...

Stand: 12.02.2021

Dialog: 43473