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Müssen die R- und S-Sätze oder H- und P-Sätze auf der Verpackung einer gefahrstoffhaltigen Mischung in der Sprache des Empfängerlandes angebracht werden?

, also deutsch). Andere EU-Länder können etwas anderes bestimmt haben, dies müsste anhand der nationalen Gesetzgebung ermittelt werden. Mehrere Sprachen auf dem Kennzeichnungsetikett sind bei inhaltsgleichen Angaben zulässig. Beim Inverkehrbringen in Nicht-EU-Ländern, also außerhalb des Geltungsbereichs der CLP-Verordnung, sind die in dem jeweiligen Land geltenden nationalen Bestimmungen zu beachten. ...

Stand: 03.05.2016

Dialog: 20231