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Muss eine Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden?

zu melden und die Arbeiten mit den mangelhaften Ausrüstungen im absturzgefährdeten Bereich einzustellen.10.3.2 Gemäß den Angaben des Herstellers in der Gebrauchsanleitung hat die Unternehmerin oder der Unternehmer PSA gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen (z. B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen Verhältnissen (z. B. wechselnde Benutzer bzw. Benutzerinnen) nach Bedarf, mindestens jedoch ...

Stand: 08.04.2025

Dialog: 43520