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In welchen Vorschriften sind Aufbewahrungsfristen von Unterweisungsunterlagen enthalten?

und Nachuntersuchungen bei Tätigkeiten mit Gefahr- oder Biostoffen Bestimmungen zu Aufbewahrungsfristen, die mitunter wie Personalakten zu führen sind. Nach den einschlägigen Vorschriften sind dies meistens 5 bis 10 Jahre nach Abschluss der Sache. Gerade in Anerkennungsverfahren für Berufskrankheiten durch die zuständige Berufsgenossenschaft müssen Aufzeichnungen über arbeitsmedizinische Vorsorge und auch andere ...

Stand: 14.04.2024

Dialog: 3674