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Zur Beantwortung Ihrer Fragen ist es entscheidend, ob die Maschine tatsächlich in den Verkehr gebracht wurde. Die einschlägige Kommentierung zur Maschinenrichtlinie (siehe www.maschinenrichtlinie.de) betrachtet eine Maschine, die sich im `Labor` im Entwicklungsstadium befindet, noch nicht als Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie, und die entsprechenden Anforderungen sind nicht in vollem Umfan ...
Stand: 13.10.2006
Dialog: 4665
Die Maschinenverordnung - 9. GPSGV definiert u.a. die Maschine als eine Gesamtheit von Maschinen, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren. Da entsprechend § 3 Abs. 1 der 9. GPSGV beim Inverkehrbringen von Maschinen, also auch der Gesamtanlage, u.a. eine Konformitätserklärung beizufügen ist, trifft diese Verpflichtung den Herstell ...
Stand: 12.10.2006
Dialog: 4656
Mit dem CE-Zeichen ist die Forderung des § 39 der VBG 9a erfüllt. Die VBG 9a wird allerdings mit in Kraft treten der neuen BGV A1 (vermutlich 1.1.2004) außer Kraft gesetzt. Die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln (dazu gehören auch Lastaufnahmemittel) werden in der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV – geregelt. § 3 BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen der Gefährdung ...
Stand: 14.09.2006
Dialog: 2148
Informationen über ergonomische Kriterien für Parkrasenmäher liegen hier nicht vor. Wir empfehlen beim Kauf eines Mähers mit Fahrersitz auf das CE-Zeichen bzw. nach Möglichkeit zusätzlich auf das GS-Zeichen zu achten. Dann ist davon auszugehen, dass der Hersteller ergonomische Gesichtspunkte wie z.B. Lärm, Schwingungen, Bedienelemente im bevorzugten Greifraum etc. entsprechend der Maschinenrichtli ...
Stand: 14.09.2006
Dialog: 1578
Zu 1. Aus der Sicht des Arbeitsschutzes sind folgende wesentliche Vorschriften zu beachten: - Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG im Besonderen die §§ 4 – 6 - Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV die Abschnitte 2 und 3 sowie die Anhänge 3 und 4 auch wegen möglicher Explosionsgefahren durch Magnesium. - Gefahrstoffverordnung - GefStoffV Abschnitt 5 und Anhang V Nr. 8 - Berufsgenossenschaftliche Regel ...
Stand: 29.08.2006
Dialog: 2181
Sofern die Rollen auch für den Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind, handelt es sich um Verbraucherprodukte im Sinne des § 2 Produktsicherheitsgesetz/ProdSG. Demnach sind die besonderen Pflichten für das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten nach § 5 GPSG zu berüc ...
Stand: 29.08.2006
Dialog: 2826
Gemäß Anhang V der 89/392 EWG-Maschinenrichtlinie erklärt ein Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter mit der Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung, dass die in den Verkehr gebrachte Maschine allen einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Im Rahmen der gemäß Maschinenrichtlinie geforderten Gefahrenanalyse ist zu prüf ...
Stand: 29.08.2006
Dialog: 1584
Holzspielzeug muss gemäß § 3 der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. GPSGV) grundsätzlich mit einem CE-Kennzeichen versehen sein. Für die CE-Kennzeichnung ist der Hersteller bzw. Importeur verantwortlich. Von dem jeweiligen Inverkehrbringer müssen darüber hinaus die Angaben entsprechend § 3 Absatz 2 der 2. GPSGV verfügbar gehalten werden. Die CE-Kennzeichnung kann auf zweierlei Art un ...
Stand: 10.08.2006
Dialog: 1513
Entsprechend der 9. GSGV (Maschinenverordnung) in Verbindung mit Anhang I Ziffer 1.2.4 der Richtlinie 98/37/EG müssen Maschinen mit Befehlseinrichtungen zum sicheren Stillsetzen ausgerüstet sein. Dabei wird unterschieden zwischen „Normalen Stillsetzen“ und „Stillsetzen im Notfall“. Beim Betätigen eines Not-Aus ist von einem „Stillsetzen im Notfall“ auszugehen. Zitat: „Jede Maschine muss mit einer ...
Stand: 08.08.2006
Dialog: 2315
Der Hersteller muss die Pflichten nach § 4 und § 5 des Produktsicherheitsgesetzes-ProdSG erfüllen. So hat er zum Beispiel sicherzustellen, dass der Verwender alle erforderlichen Informationen erhält, damit dieser die Gefahren, die von den Unterstellböcken während der üblichen Verwendung oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer ausgehen und die ohne entsprechende Hinweise nicht unmittel ...
Stand: 28.07.2006
Dialog: 2924
Wird eine umfassende Gefährdungsbeurteilung z.B. mittels des in der Frage genannten Leitfadens für die Gefährdungsbeurteilung erstellt und werden die nötigen Maßnahmen durchgeführt, ist davon auszugehen, dass die unter Anhang 1 der Betriebsicherheitsverordnung geforderten Mindestvorschriften für Arbeitsmittel erfüllt werden. Als weitere Richtschnur ist die derzeit im Entwurf vorliegende Technische ...
Stand: 28.07.2006
Dialog: 2935
Rettungsinseln stellen in Seenotfällen die letzte Möglichkeit dar, Überlebende vor Unterkühlung und Ertrinken zu schützen. Beide Gefahren werden erfolgreich abgewehrt. Wird die Insel mit der zulässigen Personenzahl besetzt und werden die Einstiegsöffnungen verschlossen, steigt auch in kalter Umgebung die Temperatur ausreichend, um Unterkühlung zu verhindern. Das wasserdichte Dach schützt vor Ertri ...
Stand: 28.07.2006
Dialog: 3104
Unter Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV werden Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV genannt. Mit § 7 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV wird festgelegt, dass Arbeitsmittel, auch wenn z.B. kein CE-Zeichen vergeben wurde oder kein CE-Zeichen vergeben werden konnte (nicht für jedes Arbeitsmittel gibt es eine entsprechende Verordnung zum ProdSG), dieses Arbei ...
Stand: 28.07.2006
Dialog: 2925
Falls wie von Ihnen beschrieben keine wesentliche Änderung der Anlage im Sinne der Maschinenrichtlinie - RL 98/37/EG vorliegt, ergeben sich für den Arbeitgeber notwendige rechtliche Maßnahmen aus der Betriebssicherheitsverordnung. Der Austausch der SPS ist als Instandsetzungsmaßnahme anzusehen, dementsprechend hat der Arbeitgeber für das Arbeitsmittel (hier Roboteranlage) eine Prüfung durch eine ...
Stand: 11.07.2006
Dialog: 4365
Anforderungen bezüglich der Elektroinstallation ergeben sich grundsätzlich aus der Normenreihe VDE 0100 (Stand der Technik). Dabei hängen die Schutzmaßnahmen von den Tätigkeiten in den jeweiligen Räumen, aber auch von den vorhandenen Netz-Systemen (TT, TN, IT,...) ab. Im Regelwerk GUV-V S1 (UVV Schulen) (http://regelwerk.unfallkassen.de/daten/m_uvv/V_S1.pdf) werden im § 22 Anforderungen an elektri ...
Stand: 11.07.2006
Dialog: 4369
Ein optisches oder akustisches Warnsignal ist nicht erforderlich. Dennoch hätte es zu dem geschilderten Vorfall nicht kommen dürfen, da gemäß Ziffer 1.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) 11/1-5 an kraftbetätigten Toren die Quetsch- und Scherstellen bis zu einer Höhe von 2,50 m so gesichert sein müssen, dass die Bewegung der Türen und Tor ...
Stand: 28.06.2006
Dialog: 2544
Bei Pressen handelt es sich um Maschinen im Sinne der 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (9. GPSGV) in Verbindung mit der Richtlinie 98/37/EG. Pressen müssen so ausgerüstet sein, dass sie den Anforderungen der 9. GPSGV entsprechen. In harmonisierten Normen werden die Anforderungen konkretisiert. Normen für spezielle Pressen können z.B. unter der Adresse http://www.nora.kan.de/m ...
Stand: 28.06.2006
Dialog: 2632
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) wurden zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammengefasst. Die Vorschriften beziehen sich hauptsächlich, wenn man die überwachungsbedürftigen Anlagen nicht mit berücksichtigt, auf das Inverkehrbringen und Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln bzw. Produkten. Eine Autowaschstraße gilt als technisches Arbeitsmittel. F ...
Stand: 28.06.2006
Dialog: 2658
Bei denen von Ihnen beschriebenen Transportgeräten handelt es sich offenbar um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung/BetrSichF. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit d ...
Stand: 28.06.2006
Dialog: 2211
Die Absetzkipperpresse muss, wenn sie Beschäftigten bereitgestellt wird, gemäß § 7 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung den im Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Anforderungen des Anhangs 1 Nr. 1 und 2. Wenn die Presse 1991 den zu diesem Zeitpunkt geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprach, sind Umrüstarbeiten in ...
Stand: 28.06.2006
Dialog: 2680