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Dabei sind insbesondere die folgenden Konstellationen möglich: 1. Verkauft ein Hersteller eine bereits mit ROPS und/oder FOPS ausgerüstete Maschine, muss dies aus der Maschinenbeschreibung (und der Konformitätserklärung) hervorgehen. Sie werden nicht gesondert behandelt und müssen keinem gesonderten Zertifizierungsverfahren unterzogen werden. 2. Werden ROPS/FOPS separat geliefert, sind diese als " ...
Stand: 12.11.2007
Dialog: 846
Momentan lässt sich die Frage nur mit dem zusätzlichen Verweis auf den § 17 Abs. 5 Satz 3 des Gerätesicherheitsgesetzes beantworten. Hier werden weitere Kriterien genannt. Eine präzisere Definition liegt hier nicht vor. Ein im Betrieb befindliches Druckgerät kann innerhalb des Unternehmens umgesetzt werden ohne erneut in den Verkehr gebracht zu werden, wenn die Vorschriften zum Inverkehrbringen be ...
Stand: 12.11.2007
Dialog: 2357
Maßgeblich für das Inverkehrbringen und den Betrieb der Produktionsanlage (Maschinen) sind zwei Rechtsbereiche. Nämlich - die Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. GPSGV) in Verbindung mit der Richtlinie 98/37/EG (Maschinenrichtlinie) und - die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV 9. GPSGV Gemäß der 9. GPSGV durfte die Produktionsanlage nur in de ...
Stand: 04.11.2007
Dialog: 6271
Regelungen für Maschinen (Qutdoormaschinen) in Zusammenhang mit Lärm werden in der 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (Verordnung die nach Produktsicherheitsgesetz - ProdSG und nach Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG erlassen wurde) getroffen. Darüber hinaus hat der Hersteller für Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung - 9. GPSGV i.V.m. der Richtlinie 98/37/EG in der Be ...
Stand: 04.09.2007
Dialog: 5975
Grundlage ist die GUV-V A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Rund um das Becken müssen folgende Schutzebenen gegen den elektrischen Schlag aufgebaut werden: Basisschutz ( dem Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile ) Fehlerschutz ( dem Schutz bei indirektem Berühren ) und dem Zusatzschutz bei direktem berühren aktiver Teile. Den Basisschutz kann man erreichen durch das Isolieren aktiv ...
Stand: 23.08.2007
Dialog: 4278
Für eine komplette Laden-und Geschäftseinrichtung ist keine CE-Kennzeichnung notwendig. Es hängt allerdings davon ab, welche einzelnen Geräte eingebaut werden. Entsprechend § 4 Abs. 1 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) dürfen Produkte, die einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 ProdSG unterliegen, nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den dort vorgesehenen Anforderungen an Sicherheit und Ges ...
Stand: 04.08.2007
Dialog: 5874
Zu 1. und 2.) Allgemeine Anforderungen zum Inverkehrbringen derartiger Produkte werden im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beschrieben. Bei derartigen Arbeitsmaschinen handelt es sich des Weiteren um Maschinen im Sinne der 9. GPSGV - Maschinenverordnung i.V.m. der Maschinenrichtlinie (98/37/EG). Auf Anhang I Ziffer 3 wird besonders hingwiesen. Auf die neue, noch nicht in deutsches Recht umgeset ...
Stand: 04.08.2007
Dialog: 5966
Sofern ein Kran unabhängig vom Fahrzeug eine funktionsfähige Maschine darstellt, ist es keine Teilmaschine. D.h. das Konformitäsbewertunsgverfahren und die CE- Kennzeichnung sind durch den Kranhersteller zu veranlassen. Wenn der Kran von Fahrzeugkomponenten abhängig ist, muss der Kran mit einer Herstellererklärung vom Hersteller in Verkehr gebracht werden. Der Fahrzueugausrüster (ggf. der Betreibe ...
Stand: 04.08.2007
Dialog: 5939
Die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie wurden nicht in erster Linie mit dem Ziel erarbeitet, die Umwelt vor den durch Maschinenbenutzung verursachten Belastungen zu schützen. Die Richtlinie verpflichtet den Hersteller jedoch, beim Entwurf gegebenenfalls auf eine Verringerung der angesprochenen Umweltbelastungen hinzuarbeiten, legt aber keine Grenzwerte fest (Anhang I Punkte 1.5.8, 1.5.9, 1 ...
Stand: 02.08.2007
Dialog: 847
Nichts in der Richtlinie steht dem entgegen. Doch ebensowenig untersagt das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten, die Verwendung einer solchen Aufschrift einzuschränken. Stand: Juli 2007 ...
Stand: 06.07.2007
Dialog: 821
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muß auf der Maschine selbst angebracht sein. Nur bei bestimmten Hebezeug-Zubehörteilen kann das Zeichen laut Richtlinie auf der Verpackung angebracht werden, wenn die direkte Kennzeichnung schwierig oder unmöglich ist. Sofern es sich bei der Maschine um ein Verbraucherprodukt entsprechend § 2 Absatz 3 handelt, wird auf die besonderen Pflichten für das Inverkehrbingen nac ...
Stand: 06.07.2007
Dialog: 823
Geräte in Fitnessstudios sind Verbraucherprodukte, die im Regelfall keiner Rechtsverordnung nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) unterliegen. Demnach ist hinsichtlich der Beschaffenheit die Rechtslage im Zeitpunkt des Inverkehrbringens maßgeblich. Das bedeutet, dass, wenn die Geräte vor dem Inkrafttreten des GPSG beschafft wurden, auch jetzt nicht die Beschaffenheitsanforderungen des GPSG gelten ...
Stand: 04.07.2007
Dialog: 5750
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach BetrSichV hat der Arbeitgeber diese Problematik zu betrachten. Geht man davon aus, dass die Maschine 1996 den zu diesem Zeitpunkt anzuwenden Rechtsvorschriften entsprochen hat, wäre eine Nachrüstung nicht zwingend notwendig. Wenn diese aber durch einfache Nachrüstung möglich wäre, wird eine technische Lösung als die beste Maßnahme angesehen. Bei der Gefähr ...
Stand: 04.07.2007
Dialog: 5769
Nein; weder in der Maschinenrichtlinie Richtlinie 98/37/EG bzw. Richtlinie 2006/42/EG (alte und neue Fassung) als gesetzlich vorgeschiebene Regelung in Europa noch in den Normen (Alte DIN EN 418 und neue ISO-EN 13850), die ein Empfehlungscharakter haben, wird diese Anforderung gestellt. Dies Anforderung kann Bestandteil eines privaten Liefervertrages sein (Lieferbedingung), wird aber nicht in Norm ...
Stand: 04.07.2007
Dialog: 5898
Eine Beschickungsvorrichtung gilt als automatisch, wenn die beiden folgenden Kriterien erfüllt sind: - Aufnahme des zu bearbeitenden Rohlings aus einem in der Nähe angelegten Vorrat und automatische Heranführung desselben an das Maschinenwerkzeug; - Verriegelung im Steuerungskreislauf der Maschine, so dass diese bei einem Defekt der Beschickungsvorrichtung oder bei deren beabsichtigter Stillsetzun ...
Stand: 03.07.2007
Dialog: 827
Die Antwort lautet "nein", die Formulierung ´ähnliche Prüfungen´ wurde aufgenommen, um technisch nicht lösbaren Problemen, insbesondere bei der Prüfung sehr großer Fahrgestelle, zu begegnen. Der im allgemeinen angeführte Grenzwert von 15 Tonnen hängt mit der Kapazität der Prüfbühnen zusammen, die nicht generell festgelegt werden kann. Sind bei bestehenden Bühnen Prüfungen oberhalb dieser Grenze mö ...
Stand: 03.07.2007
Dialog: 828
Bergwerksaufzüge werden durch die zweite Änderung der Richtlinie von ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Stand: Juni 2007 ...
Stand: 22.06.2007
Dialog: 829
Es kann zugelassen werden, daß ein einziges Bedienteil, zum Beispiel ein Pedal, den Hauptsteuerkreis der Bremse und den Steuerkreis des Notsystems in Betrieb setzt. Die Steuerkreise müssen unabhängig sein und das Bedienungspersonal muß gegebenenfalls auf den Ausfall des Hauptsteuerkreises aufmerksam gemacht werden. Stand: Juni 2007 ...
Stand: 22.06.2007
Dialog: 816
NEIN. Die Liste in Anhang IV ist vollständig. Hegt der Hersteller Zweifel in bezug auf seine eigene Risikoanalyse, kann er eine gemeldete oder nicht gemeldete Stelle bitten, diese zu bestätigen. Die Richtlinie schreibt nichts derartiges vor. Stand: Juni 2007 ...
Stand: 22.06.2007
Dialog: 818
Nach Ziffer 1.7.4 b) Anhang I muss der Hersteller die Betriebsanleitung in einer der Gemeinschaftssprachen erstellen. Bei der Inbetriebnahme der Maschine muss die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in die Sprache /Sprachen des Verwenderlandes geliefert werden. Dafür ist der Inverkehrbringer, welcher nicht mit dem Hersteller identisch sein muss, verantwortlich. ...
Stand: 18.06.2007
Dialog: 807