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Ein Hersteller oder Inverkehrbringer von Produkten im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes - GPSG ist generell verpflichtet, die sich aus dem GPSG, den dazu erlassenen Rechtsverordnungen und anzuwendenden EG-Richtlinien ergebenden Anforderungen und Pflichten zu erfüllen, ohne dass es dazu einer besonderen vertraglichen Vereinbarung bedarf. Beschaffenheitsanforderungen werden auf Grund ...
Stand: 13.08.2009
Dialog: 8470
Die Verwendung und die Vergabebedingungen von Gütesiegeln ist - mit Ausnahmen des GS-Zeichens - nicht gesetzlich geregelt. Gütesiegel werden von verschiedenen Institutionen aufgrund der von ihnen aufgestellten Regeln vergeben. Ein Missbrauch privater Gütesiegel - zumal wenn sie markenrechtlich geschützte Begriffe wie "TÜV" verwenden - kann durch die Prüfinstitutionen zivilrechtlich beanstandet wer ...
Stand: 23.07.2009
Dialog: 8355
Fällt das elektrische Gerät in den Geltungsbereich der Niederspannungs-Richtlinie, muss es den entsprechenden Anforderungen genügen. Dann trägt es auch die CE-Kennzeichnung. Es kann auch noch in den Geltungsbereich anderer Richtlinien fallen. Stand: Dezember 2007 ...
Stand: 16.07.2009
Dialog: 843
Die Verwendung von genormten Piktogrammen ( z.B. DIN EN 61310, www.beuth.de) ist nicht zu beanstanden. Die Bedeutung der Piktogramme muss aber in der Betriebsanleitung erläutert sein. Es ist Sache des Arbeitsgebers in Rahmen der Betriebsanweisung und der Unterweisungen nach § 9 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV (http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16490/) die Arbeit ...
Stand: 26.05.2009
Dialog: 7718
Nach der Fragestellung wird davon ausgegangen, das die Rüttelplatte nicht erst jetzt beschafft, sondern den Arbeitnehmern bereits vor dem 03. Oktober 2002 bereit gestellt wurde. Entsprechend § 7 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung müssen Arbeitsmittel die den Beschäftigten vor dem 03. Oktober 2002 erstmalig bereitgestellt worden sind 1. den im Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden Re ...
Stand: 29.04.2009
Dialog: 7994
Mit der Zehnten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten – 10. GPSGV) wurde die Richtlinie 94/25/EG in nationales Recht übernommen. Der Anwendungsbereich dieser Verordnung ist auf das Inverkehrbringen von neuen Sportbooten, unvollständigen Booten und einzelnen oder eingebauten Bauteilen beschränkt. Die Einfuhr von gebrauchten Booten ...
Stand: 27.04.2009
Dialog: 7813
1. Vorgaben der Richtlinien, Verordnungen und Normen : a) Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG) Anhang I, Abschnitt 1.2.2 (Stellteile) „Von jedem Bedienungsplatz aus muss sich das Bedienungspersonal vergewissern können, dass niemand sich in den Gefahrenbereichen aufhält, oder die Steuerung muss so ausgelegt und gebaut sein, dass das Ingangsetzen verhindert wird, solange sich jemand im Gefahrenb ...
Stand: 22.04.2009
Dialog: 6734
Nach Änderung der Anlage, hier der Fall, ist diese der Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 14 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung unterziehen zu lassen. Eine sicherheitstechnische Bewertung oder Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung der wiederkehrenden Prüfungen ist anzufertigen. Damit trägt der Betreiber den neuen Gegebenheiten Rechnung und befindet sich auf der rechtssicheren Seite. Eine neue Kon ...
Stand: 15.04.2009
Dialog: 2451
Das Kennzeichnen von Produkten ist durch § 7 des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt. Die Fragestellung bezieht sich auf ein technisches Arbeitsmittel gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 GPSG, welches die Voraussetzung des Inverkehrbringens des § 3 Abs. 3 der 9. GPSGV (Maschinenverordnung) erfüllt. Es handelt sich also um eine sogenannte Teilmaschine, welche mit einer Herstellere ...
Stand: 07.04.2009
Dialog: 7730
Der Inhalt der Konformitätserklärung ist in jeder einzelnen Richtlinie entsprechend den jeweiligen Produkten festgesetzt. Zumindest sollte u. a. folgendes angegeben werden: Alle berücksichtigten einschlägigen Bestimmungen und präzise, vollständige und eindeutige Angabe der Referenznormen. ( Nr. 5.4 EG-Konformitätserklärung nach dem Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Ges ...
Stand: 18.03.2009
Dialog: 7082
Unter Berücksichtigung, dass die Steuerungen einzeln in den Verkehr gebracht werden, ergibt sich die folgende Darstellung: Komplette speicherprogrammierbare Steuerungen werden nicht vom Anwendungsbereich der Maschinenverordnung (9. GPSGV) und der Richtlinie 98/37/EG (Maschinenrichtlinie) erfasst, sofern sie einzeln in den Verkehr gebracht werden und sind demnach keine Maschinen im Sinne der v.g. V ...
Stand: 09.03.2009
Dialog: 6845
Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften beim Bau und bei der Ausrüstung einer Krananlage zu berücksichtigen sind, wird unter Abschnitt II. der Unfallverhütungsvorschrift Krane (BGV D6) beschrieben. Dazu zählen das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz mit der Maschinenrichtlinie (9. GPSGV) und die Betriebssicherheitsverordnung. Weiterhin sind die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung und d ...
Stand: 04.02.2009
Dialog: 2143
Eine Laborgalvanikeinheit kann als Maschine im Sinne der Maschinenverordnung - 9. GPSGV in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie RL 98/37/EG: Maschinenrichtlinie [bis 29.12 2009 geltenden Fassung] bzw. RL 2006/42/EG: Maschinenrichtlinie [Neufassung] angesehen werden. Anforderungen an Galvanikanlagen werden auch in der BGI 552 Galvaniseure, Ziffer 3.1 näher erläutert. ...
Stand: 12.12.2008
Dialog: 6450
1. Pflichten des Händlers nach dem Produktsicherheitsgesetz - ProdSG Wenn festgestellt wird, dass ein mangelhaftes Produkt an andere abgegeben wurde (hier Öllampe ohne Dochtschutz, ...), ist es grundsätzlich die Aufgabe des Herstellers, seines Bevollmächtigten oder des Einführers, eine Risikobewertung vorzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Der Leitfaden über Korrekturmaßnahmen e ...
Stand: 04.12.2008
Dialog: 6761
Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung basiert auf verschiedenen Richtlinien der EU, die aufgrund des Art. 95 EG-Vertrag erlassen wurden. Diese Richtlinien dienen der Herstellung eines einheitlichen Binnenmarktes. Die Richtlinien selbst sind von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen. Die von Ihnen angesprochene Herstellererklärung beruht auf Art. 4 Abs. 2 der Maschinenrichtlin ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6702
Zu 1: Die Anwendung von Normen ist immer freiwillig. Der Hersteller muss die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Richtlinien einhalten. Bei Anwendung von harmonisierten Normen besteht die Vermutung, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten sind. Wendet der Hersteller diese Normen nicht an, muss er gegenüber den Marktaufsichtsbehörden explizit nachweisen könn ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6650
Zunächst hat der Hersteller, sofern es sich bei der Lieferung um eine Maschine handelt, eine Konformitätserklärung beizubringen und die verwendungsfertige Maschine mit einem CE-Zeichen zu versehen. Handelt es sich nicht um eine verwendungsfertige Maschine, weil sie z.B. zusammen mit anderen Maschinen eine Gesamtanlage bilden, ist den jeweiligen Maschinen eine Herstellererklärung beizufügen. In die ...
Stand: 16.10.2008
Dialog: 2642
Wenn diese Gitterboxen ausschließlich für den innerbetrieblichen Zweck und nur von handgeführten Mitgängerflurförderzeugen genutzt werden, so reicht der Standsicherheitsnachweis aus. Die Schweißarbeiten dürfen jedoch nur von einem Fachmann mit einem Schweißzertifikat durchgeführt werden. Siehe hierzu u. a. die Informationen vom Ausschuss für Technik (AfT) des DVS. Sollten diese Gitterboxen allerdi ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6529
Zu 1) Da der in den Niederlanden ansässige Importeur die Geräte, die Verpackung und die Gebrauchsanleitung mit seinem Namen kennzeichnet und die CE-Erklärung erstellt, bleibt er Importeur und übernimmt damit auch die Herstellerpflichten, denn mit der Kennzeichnung erklärt er sich als Importeur bzw. Hersteller. Er muss in der Lage sein, die EG-Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen fü ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6589
Bei den von Ihnen gemachten Angaben ist davon auszugehen, dass der Hochdruckprüfstand in den Anwendungsbereich der 9. GPSGV (Maschinenverordnung) und der 14. GPSGV (Druckgeräteverordnung) fällt. Durch die Absicht, Verschraubungen/Adapter selbst herzustellen, um Ventile zu prüfen, wird eine Änderung, ggf. eine wesentliche Änderung (muss im konkreten Einzelfall geprüft werden) an dem Hochdruckprüfst ...
Stand: 05.08.2008
Dialog: 2456