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a) Gemäß Artikel 8 Absatz 1 muss jede einzelne Maschine einem Zertifizierungsverfahren unterzogen werden, wobei in der Konformitätserklärung alle auf der Maschine vermerkten Angaben (Anhang I Punkt 1.7.3.) zu wiederholen sind. Aus der Konformitätsbescheinigung muss unmissverständlich hervorgehen, auf welche Maschine sie sich bezieht. Bei Serienproduktion könnten die Bescheinigungen z. B. die Anga ...
Stand: 09.01.2008
Dialog: 858
Die Hauptfunktion von Schwimmkränen ist nicht der Waren- oder Personentransport. Sie werden nicht in Artikel 1 Absatz 3 der Maschinenrichtlinie genannt und sind damit nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen. Es handelt sich folglich um Maschinen. Stand: Januar 2008 ...
Stand: 09.01.2008
Dialog: 862
Bei der Ausarbeitung der Richtlinie forderten alle Beteiligten, die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen möglichst hoch anzusetzen. Dieses Ziel hielten alle für erreicht. Darüber hinaus gelangte der Rat im Laufe seiner Diskussionen zu dem Schluss, dass auch Windkraftanlagen in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Stand: Januar 2008 ...
Stand: 09.01.2008
Dialog: 856
Bei Maschinen, die beim Inverkehrbringen aus Ihrer Sicht nicht dem Produktsicherheitsgesetz - ProdSG in Verbindung mit der neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) und der RL 98/37/EG entsprechen, sollten Sie die zuständige Marktüberwachungsbehörde einschalten. Eine Behördensuche bietet die BAuA-Übersicht zu den Zuständigkeiten der Bundesländer. Es besteht die Möglichk ...
Stand: 04.01.2008
Dialog: 6296
Hier scheint Unklarheit über die beiden genannten Anforderungen zu herrschen. Unter Punkt 4.1.2.3. über die mechanische Festigkeit werden die Prüfungen beschrieben, denen die Maschine im Laufe ihrer Lebensdauer, insbesondere im Rahmen der unter 4.1.3. vorgesehenen Prüfungen, unterzogen wird, damit der Konstrukteur die Ergebnisse in seinen Berechnungen berücksichtigen kann. Punkt 4.1.3. hingegen gi ...
Stand: 15.11.2007
Dialog: 836
Ein Vergleich der verschiedenen Sprachfassungen beseitigt jeglichen Zweifel, denn in der französischen und der deutschen Fassung werden jeweils zwei unterschiedliche Wörter verwendet: "déplacement" bzw. Verfahrbewegung; "mouvement" bzw. Bewegung. In dieser Anforderung handelt es sich also nicht um eine Bewegung des Motors, sondern um die Fortbewegung der Maschine. Stand: November 2007 ...
Stand: 15.11.2007
Dialog: 812
Laut Richtlinie muss die Konformitätserklärung nicht handschriftlich unterzeichnet sein, sondern lediglich die Signatur der Person tragen, die zur Unterzeichnung im Namen des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten berechtigt ist. Die Konformitätserklärung ist ein äußerst wichtiges Dokument, weil der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Be ...
Stand: 15.11.2007
Dialog: 839
Auf diese Frage kann keine allgemeingültige Antwort gegeben werden. Zunächst zur Demontage: in den Begleitpapieren der Maschine muß auf jeden Fall erläutert werden, welche Gefahren die Demontage mit sich bringt und wie diesen vorzubeugen ist. Denn möglicherweise unterhalten Hersteller und Benutzer zum Zeitpunkt der Demontage schon lange keine Beziehungen mehr. Installation, einschließlich Montage, ...
Stand: 14.11.2007
Dialog: 844
Da es sich in diesem Fall um eine neue Maschine handelt, muß der Hersteller die gesamte Maschine zumindest einer neuen Gefahrenanalyse unterziehen und das Ergebnis in die ursprünglichen technischen Unterlagen aufnehmen. Ergeben sich aus dieser Analyse neue, auf die geänderte Antriebsart zurückzuführende Gefahren, müssen die in diesem Zusammenhang getroffenen Schutzmaßnahmen in einem Zusatz zu den ...
Stand: 14.11.2007
Dialog: 852
NEIN, diese Normen haben keinerlei Auswirkungen auf die Anwendung der Richtlinie und können einem Hersteller lediglich bei der Suche nach Lösungen von Nutzen sein. Sie zählen nicht zu den in Artikel 12 genannten relevanten Angaben. Stand November 2007 ...
Stand: 14.11.2007
Dialog: 851
Die unter 1.3.2. der Maschinenrichtlinie angesprochenen Gefahren sind genau beschrieben: sie werden durch Schläuche, d.h. Peitschenbewegungen, Herausspritzen unter Druck stehender Flüssigkeit usw. verursacht. Da ein Sicherheitsventil nicht als einziges Mittel zur Erfüllung dieser Anforderung anzusehen ist, kann es auch nicht vorgeschrieben werden. In Frage kämen darüber hinaus Schutzeinrichtungen, ...
Stand: 14.11.2007
Dialog: 842
Laut Richtlinie müssen Name und Anschrift des Herstellers nur auf gebrauchsfertigen Maschinen angegeben werden. OEM-Hersteller betrifft diese Auflage folglich nicht. Nur derjenige, der die Zertifizierungsverfahren durchgeführt hat (d.h. der Hersteller der Maschine oder der komplexen Anlage), muß seinen Namen angeben. Diese Richtlinie enthält keine weiteren Verpflichtungen. Bezieht sich ein Markenz ...
Stand: 12.11.2007
Dialog: 848
Die Stelle muß weder in irgend einer Form tätig werden noch über die Aufbewahrung der Unterlagen hinaus Verantwortung übernehmen. Demzufolge ist es nicht ihre Aufgabe, für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen. Stand: November 2007 ...
Stand: 12.11.2007
Dialog: 834
Dabei sind insbesondere die folgenden Konstellationen möglich: 1. Verkauft ein Hersteller eine bereits mit ROPS und/oder FOPS ausgerüstete Maschine, muss dies aus der Maschinenbeschreibung (und der Konformitätserklärung) hervorgehen. Sie werden nicht gesondert behandelt und müssen keinem gesonderten Zertifizierungsverfahren unterzogen werden. 2. Werden ROPS/FOPS separat geliefert, sind diese als " ...
Stand: 12.11.2007
Dialog: 846
Automaten, die anders als durch menschliche Kraft betrieben werden, entsprechen der Begriffsbestimmung der Maschinenrichtlinie, bergen die in Anhang I genannten Gefahren und sind folglich als Maschinen anzusehen. Stand: November 2007 ...
Stand: 12.11.2007
Dialog: 833
Regelungen für Maschinen (Qutdoormaschinen) in Zusammenhang mit Lärm werden in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) (Verordnung die nach dem Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) und nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch ...
Stand: 04.09.2007
Dialog: 5975
Grundlage ist die GUV-V A3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel". Rund um das Becken müssen folgende Schutzebenen gegen den elektrischen Schlag aufgebaut werden: Basisschutz ( dem Schutz gegen direktes Berühren aktiver Teile ) Fehlerschutz ( dem Schutz bei indirektem Berühren ) und dem Zusatzschutz bei direktem berühren aktiver Teile. Den Basisschutz kann man erreichen durch das Isolieren aktiv ...
Stand: 23.08.2007
Dialog: 4278
Sofern ein Kran unabhängig vom Fahrzeug eine funktionsfähige Maschine darstellt, ist es keine Teilmaschine. D.h. das Konformitäsbewertunsgverfahren und die CE- Kennzeichnung sind durch den Kranhersteller zu veranlassen. Wenn der Kran von Fahrzeugkomponenten abhängig ist, muss der Kran mit einer Herstellererklärung vom Hersteller in Verkehr gebracht werden. Der Fahrzueugausrüster (ggf. der Betreibe ...
Stand: 04.08.2007
Dialog: 5939
Zu 1. und 2.) Allgemeine Anforderungen zum Inverkehrbringen derartiger Produkte werden im Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) beschrieben.Bei derartigen Arbeitsmaschinen handelt es sich des Weiteren um Maschinen im Sinne neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) i.V.m. der Maschinenrichtlinie (98/37/EG). Auf Anh ...
Stand: 04.08.2007
Dialog: 5966
Die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie wurden nicht in erster Linie mit dem Ziel erarbeitet, die Umwelt vor den durch Maschinenbenutzung verursachten Belastungen zu schützen. Die Richtlinie verpflichtet den Hersteller jedoch, beim Entwurf gegebenenfalls auf eine Verringerung der angesprochenen Umweltbelastungen hinzuarbeiten, legt aber keine Grenzwerte fest (Anhang I Punkte 1.5.8, 1.5.9, 1 ...
Stand: 02.08.2007
Dialog: 847