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Die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung gelten für Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen und deren Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8t beträgt (Fahrpersonalverordnung - FPersV § 1 Abs. 1 Nr.1) . Bei den von Ihnen erläuterten Fahrten (sog. Handwerkerregelung) findet der Abs.1 des §1 der FPersV keine Anwendung. D.h. auch die Bescheinigung nach § 20 der Fahrpersonalverordnung i ...
Stand: 04.11.2009
Dialog: 6687
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage die Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV betrifft.Unter https://www.bag.bund.de wird zu der Frage, wann die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs- Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich ist, bezüglich Sonn- und Feiertage folgendes ausgeführt:"Das Bundesamt für Güterverkehr verzichtet grun ...
Stand: 18.06.2009
Dialog: 8401
Unter https://www.bag.bund.de wird zu der Frage, wann die Vorlage einer Bescheinigung über Urlaubs- Krankheits- und andere berücksichtigungsfreie Tage gemäß § 20 FPersV erforderlich ist, bezüglich Sonn- und Feiertage folgendes ausgeführt:"Das Bundesamt für Güterverkehr verzichtet grundsätzlich auf die Vorlage einer Bescheinigung für Sonn- und Feiertage, außer es liegen Anhaltspunkte dafür vor, das ...
Stand: 13.05.2009
Dialog: 8010
Die Ausnahmeregelung des § 18 Abs. 1 Nr. 8 der Fahrpersonalverordnung in Verbindung mit Art. 13 Abs. 1 Buchstabe h der VO EG 561/2006 bezieht sich auf alle bei dem privaten/gewerblichen Entlediger abzuholenden Gegenstände, soweit die Städte/Kommunen oder in deren Auftrag handelnde Entsorger diese Gegenstände in Tonnen, Säcken (gelber Sack), als Sperrgut/Sperrmüll jeglicher Art oder bei großen Gege ...
Stand: 03.02.2009
Dialog: 6978
Mitführpflichten von Unterlagen durch das Fahrpersonal: Seit dem 01. Januar 2008 ist der Fahrer verpflichtet die Schaublätter oder die erstellten handschriflichen Aufzeichnungen und Ausdrucke für den laufenden Tag und die vorausgehenden 28 Kalendertage mitzuführen.Ist der Fahrer Inhaber einer Fahrerkarte, so ist diese mitzuführen.Bescheinigung gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung - FPersV (für nation ...
Stand: 26.01.2009
Dialog: 6894
Die Antwort auf die Frage ergibt sich aus dem Geltungsbereich der Vorschriften. Gemäß Verordnung (EWG) Nr.3821/85 muss das Kontrollgerät bei Fahrzeugen eingebaut und benutzt werden, die der Personen- oder Güterbeförderung im Straßenverkehr dienen und in einem Mitgliedstaat zugelassen sind. Da im vorliegenden Fall das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr eingesetzt wird und eben nicht in einem Mitglied ...
Stand: 04.01.2009
Dialog: 5290
Nein, der Aussage, dass die Schaublätter für Zeiten der Erledigung anderer Arbeiten im Sinne von Art. 4 Buchstabe e) VO Nr. 561/2006/EG entnommen werden dürfen, können wir so nicht zustimmen.Unter Art. 15 Abs. 2 der VO Nr. 3821/85/EWG - Kontrollgerät im Straßenverkehr- heißt es dazu:"Die Fahrer benutzen für jeden Tag, an dem sie lenken, ab dem Zeitpunkt, an dem sie das Fahrzeug übernehmen, Schaubl ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6718
Grundsätzlich gilt: Das Kontrollgerät muss vom Beginn der Arbeit (Ende einer Tagesruhezeit) bis zum Ende der Arbeit (Beginn einer Tagesruhezeit) ununterbrochen in Betrieb sein. Das Kontrollgerät wird durch das Einlegen des Schaublattes in Gang gesetzt. Eine Unterbrechung der Aufzeichnungen durch Öffnen des Kontrollgerätes ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese Veraussetzungen lie ...
Stand: 15.09.2008
Dialog: 2664
Die Mitführpflicht ergab sich zunächst aus dem § 4 der Fahrpersonalverordnung. Nunmehr wird die Bescheinigung über arbeitsfreie Tage für Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 2,8 bis 3,5 t, aufgrund des § 20 der Fahrpersonalverordnung gefordert. Im Januar 2008 wurde die Fahrpersonalverordnung geändert. Mit ihr auch der § 20 FPersV, der den Nachweis über berücksichtigungsfrei ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6475
Zu 1.: Rechtsgrundlage der von Ihnen angesprochenen Aufbewahrungspflichten ist das Fahrpersonalgesetz (FPersG). Mit dem dritten Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes vom 6. Juli 2007 (BGBl. I Nr. 30 vom 13.7.2007 S. 1270) wurde Satz 6 des § 3 des FPersG wie folgt neu gefasst: "Der Unternehmer hat die von den Fahrerkarten und den Massenspeichern kopierten Daten unter Berücksichtigung der Gru ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6496
Um Ihrer gesetzlichen Verpflichtung der Planung Ihrer Fahrer nachkommen zu können, werden Sie den Zugang zu Vortätigkeiten des unternehmensfremden Fahrers bekommen müssen. Geeignete Mittel sind Ausdrucke der unmittelbaren Vortätigkeit (auch bei anderen Unternehmen) oder das Auslesen der Fahrerkarte. Nur so kann gewährleistet werden, dass die vorgesehenen täglichen bzw. wöchentlichen Ruhezeiten ein ...
Stand: 15.08.2008
Dialog: 3211
Der Fahrer eines Fahrzeuges, gemäß VO (EG) Nr. 561/2006, das mit einem digitalen Kontrollgerät nach Anhang I B der VO (EWG) 3821/85 ausgerüstet ist, muss dem Kontrollbeamten auf Verlangen jederzeit folgendes nach Art. 15 Abs. 7 VO (EWG) Nr. 3821/85, geändert durch Art. 26 VO (EG) Nr. 561/2006, vorlegen können: i) die Fahrerkarte, sofern er Inhaber einer solchen Karte ist, ii) alle während der lau ...
Stand: 20.04.2008
Dialog: 3218
Ja, die Kontrollkarte kann produkt- und herstellerübergreifend eingesetzt werden. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW. ...
Stand: 15.01.2008
Dialog: 3219
Wenn der Fahrer zu Beginn seiner Fahrt vergisst eine Schaublatt in das EG-Kontrollgerät einzulegen oder die Fahrerkarte nicht einsteckt, so begeht er ein Verstoß gegen die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften. Dieser Verstoß kann nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht z.B. durch nachträgliche handschriftliche Aufzeichnungen aufgehoben werden. Sobald dem Fahrer im Verlauf seiner Arbeitsschicht di ...
Stand: 23.10.2007
Dialog: 5992
Grundsätze 1. das Schaublatt muss ab Übernahme des Fahrzeuges im Kontrollgerät eingelegt sein, 2. für jeden Arbeitstag (24 Std. Zeitraum) darf nur ein Schaublatt benutzt werden, es sei denn, dass z.B. bei einem Fahrzeugwechsel das verwendete Schaublatt nicht für das andere Kontrollgerät zugelassen ist. 3. das Schaublatt muss vom Beginn der Arbeit (Ende einer Tages-/Wochenruhezeit) bis zum Ende der ...
Stand: 15.10.2007
Dialog: 3580
Ja, es spricht nichts gegen einen freiwilligen Ersatz eines analogen Kontrollgerätes durch ein digitales Kontrollgerät. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf häufig gestellte Fragen" der Arbeitsschutzverwaltung NRW. ...
Stand: 15.07.2007
Dialog: 3206
1. Zulässiges Gesamtgewicht (zGG) 2.800 bis 3.500 kg .Wenn Sie ein Fahrzeug mit mehr als 2.800 kg bis 3.500 kg (zGG), welches der Güterbeförderung dient, mit einem Arbeitnehmer besetzen, finden die Bestimmungen des Fahrpersonalgesetz und die der Fahrpersonalverordnung Anwendung. Das bedeutet die Pflicht zum Führen von Tageskontrollblättern.2. zGG über 3.500 kg. Im Anhängerbetrieb werden die zGG de ...
Stand: 23.05.2007
Dialog: 2524
Transportieren Sie Güter für den Arbeitgeber, greifen für diesen Transport grundsätzlich die Vorschriften der VO (EG) Nr. 561/2006, wenn der Transport mit einem Fahrzeug durchgeführt wird, dessen zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt.Unter Artikel 13 Abs. 1 d sind Ausnahmen für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von ni ...
Stand: 04.05.2007
Dialog: 5642
Die Woche ist gemäß Art. 4 VO (EG) Nr. 561/2006 definiert als Zeitraum von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr. Die Woche ist somit als feststehender Zeitraum definiert. Da die Arbeitswoche für den Fahrer (Güterverkehr) wegen des Sonntagsfahrverbotes bereits um 22:00 Uhr beginnen kann, werden Tätigkeiten in diesem Zeitraum der folgenden Woche zugerechnet. Die Mitführpflicht ist auf EU- und AETR ...
Stand: 30.04.2007
Dialog: 3581
In diesem Fall ist der Fahrer nicht verpflichtet die Daten der Fahrerkarte auszudrucken, um sie dann mitzuführen. Eine Verpflichtung zum Ausdrucken und Mitführen der Daten der Fahrerkarte besteht z.B., wenn die Fahrerkarte beschädigt war oder ein Mietfahrzeug benutzt wurde, wenn (im Ausnahmefall) für den Mietzeitraum keine Unternehmenskarte des Mieters (Unternehmers) verwendet wurde (§ 2 Abs. 3 un ...
Stand: 04.02.2007
Dialog: 5200