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Gibt es festgelegte Normen für die Geräuschkulisse innerhalb der Bedienerkabinen von Großstaplern?

Für die Geräuschbelastung in Fahrzeugkabinen, die auf einem Betriebsgelände (also nicht im öffentlichen Straßenverkehr) betrieben werden, gilt allgemein § 15 der Arbeitsstättenverordnung und parallel hierzu die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B 3 Lärm. Demnach darf der Beurteilungspegel auch unter Berücksichtigung der von Außen einwirkenden Geräusche 85 dB(A) nicht überschreiten. Der Beur ...

Stand: 24.05.2006

Dialog: 2488

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