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In Bezug auf die „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ gibt die „Richtlinie zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und zur Röntgenverordnung (RöV)“ konkrete Handlungsempfehlungen. Danach wird unter Punkt 3.3.3 „Ergänzende Labor- und Funktionsuntersuchungen“ mindestens die Anforderung eines Blutbildes (inklusive Differenzialblutbild und Throm ...
Stand: 19.03.2015
Dialog: 23369
Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge wird in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - rechtlich geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten seiner Beschäftigten durchzuführen, aufgrund welcher sich als Maßnahme auch die Notwendigkeit bzw. das Angebot der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ergeben kann. H ...
Stand: 14.03.2015
Dialog: 23336
Diese Verfahrensweise ist nicht erlaubt. In der ArbMedVV wird in § 6 "Pflichten des Arztes oder der Ärztin" unter Punkt (1) u. a. ausgeführt: Der Arzt oder die Ärztin hat die ärztliche Schweigepflicht zu beachten. In § 6 (3) wird ausgeführt: "Der Arzt oder die Ärztin hat 1. das Ergebnis oder die Befunde der arbeitsmedizinischen Vorsorge schriftlich festzuhalten und den oder die Beschäftigte darübe ...
Stand: 12.12.2014
Dialog: 22694
Die arbeitsmedizinische Vorsorge fusst auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten. Da es sich in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist im Falle eines Arbeitgeberwechsels eine einfache Übertragung aus unserer Sicht nicht zulässig. ...
Stand: 13.08.2014
Dialog: 21792
Viele Firmen führen Einstellungsuntersuchungen durch, bei denen sie prüfen, ob der Bewerber bzw. die Bewerberin für die Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist. Sofern diese Einstellungsuntersuchungen nicht eine spezielle Rechtsgrundlage haben, wie z.B. nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG, ist die Zulässigkeit und der Umgang mit den bei einer Einstellungsuntersuchung erworbenen Kenntnisse ...
Stand: 07.07.2014
Dialog: 21494
Die normative Regelungen zur Arbeitsmedizinische Vorsorge finden sich in §3 Abs. 2 der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - VorsorArbmedVV: „Dem Arzt oder der Ärztin sind alle erforderlichen Auskünfte über die Arbeitsplatzverhältnisse, insbesondere über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge und die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, zu erteilen und die Begehung des Arbeitsplat ...
Stand: 20.06.2014
Dialog: 21389
Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Diese Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschliessend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Teil 2 des Anhangs zur ArbMedVV benennt die Anlässe für Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen eins ...
Stand: 19.06.2014
Dialog: 21374
Gemäß Teil 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbmedVV - wird bei verschiedenen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Pflichtvorsorge erforderlich. Hierzu gehören auch Tätigkeiten in Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Menschen (hierunter würden Pflegeeinrichtungen fallen), bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkei ...
Stand: 13.05.2014
Dialog: 21107
Entsprechend der Biostoffverordnung - BioStoffV (§ 12) hat der Arbeitgeber die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge durch Beauftragung eines Arztes sicherzustellen. Er darf nur Ärzte beauftragen, die Fachärzte für Arbeitsmedizin sind, oder die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen. Vgl. auch die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Der Hausarzt d ...
Stand: 04.05.2014
Dialog: 5615
Ja, das können sie. Die Pflichtvorsorge nach ArbMedVV sieht vor, dass der/die Beschäftigte nach der eingehenden individuellen Beratung an einer körperlichen Untersuchung bzw. Diagnostik (einschl. Blutuntersuchung, wie z. B. Impfstatus) teilnehmen kann, es aber nicht muss. Der/die Arzt/Ärztin bietet eine Untersuchung an, sofern sie sinnvoll ist und klärt den/die Beschäftigte(n) über den Sinn bzw. m ...
Stand: 07.04.2014
Dialog: 20834
Gemäß Anhang Teil 3 ("Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen") der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge-ArbMedVV sind Pflichtuntersuchungen erforderlich bei Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte überschritten werden. Als obere Auslösewerte gelten hierbei der Tages-Lärm-Expositionspegel Lex, 8h= 85 dB (A) und der Spitzenschalldruckpegel LpC, Peak = 137 db(C). Sol ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 19041
Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang der ArbMed ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit der BGI/GUV-I 504-20 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 20 „Lärm" sind arbeitsmedinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen bzw. anzubieten sind. Hierin heißt es: "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind vom Arbeitgeber zu veranlassen, wenn die Gefahr des E ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 17805
Tätigkeiten mit Atemschutz werden im Anhang der ArbMedVV aufgeführt. Pflichtvorsorge ist hierbei erforderlich bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern. Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern. Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferen ...
Stand: 14.12.2013
Dialog: 20002
Am 31.10.2013 trat die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, welche die wesentliche rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb darstellt. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin führt anlässlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein individuelles Beratungsgespräch mit dem oder der Beschäftigten. Er/sie bespricht die persönliche Kr ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Farbsinnstörungen können mit Hilfe eines Anomaloskops näher untersucht werden. Im Ergebnis wird der sog. Anomaliequotient bestimmt. Nur im Rahmen des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes 25 - Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten (vgl. Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G25) gibt es eine nähere Festlegung für die Anforderungsstufen 1 u. 2. Danach ist ein "ausreichender Farbensinn" ...
Stand: 29.08.2013
Dialog: 1013
Der Gesetzgeber macht in der ArbMedVV u. a. zunächst den Unterschied zwischen Pflichtuntersuchungen (§ 4) und Angebotsuntersuchungen (§ 5) deutlich. In § 4 heißt es: (1) … (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die nach Absatz 1 erforderlichen Pflichtuntersuchungen zuvor durchgeführt worden sind. Die Bescheinigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit ist Tätigkeitsvoraus ...
Stand: 08.01.2013
Dialog: 17684
Die Notwendigkeit der Arbeitmedizinischen Vorsorge nach G 26 richtet sich im Wesentlichen nach bestimmten Gruppeneinteilungen der Atemschutzgeräte (1-3) und danach, ob es sich um ein Arbeitsverfahren/-bereiche mit oder ohne Belastung handelt.Die genauen Einteilungen dieser Gruppen und Verfahren/Bereiche finden sich in der BGI 504-26 (früher ZH1/600.26)- Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsme ...
Stand: 23.08.2012
Dialog: 4282
Der Arbeitgeber muß sich nicht um eine arbeitsmedizinische Vertretung an Wochenenden bemühen. Notfälle werden i.d.R. wie folgt abgearbeitet: Es gelten die Vorgaben der ArbMedVV für Angebots- Pflicht- und Wunschuntersuchungen. Diese Vorgaben sind für Notfälle geeignet umzusetzen. Dabei sollte wie folgt verfahren werden: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber (mit Unterstützung des ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 13968
Die Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist seit dem 24.12.2008 die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen ...
Stand: 05.06.2012
Dialog: 10469