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Gemäß Artikel 3 Buchstabe a der VO (EG) 561/2006 in Verbindung mit Artikel 3 Abs. 1 der VO (EWG) 3821/85 sind Fahrzeuge zur Personenbeförderung, die im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge eingesetzt werden, von den Vorschriften der vorgenannten Verordnungen ausgenommen. Gemäß § 57a Abs. 1 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung müssen Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastp ...
Stand: 02.05.2010
Dialog: 10918
Für die Einhaltung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ist es nicht relevant, ob das Fahrzeug nach Güterkraftverkehrsgesetz im Werksverkehr eingesetzt wird. Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr sind einzuhalten. Wenn der Firmentransporter wie angegeben eine zulässige Gesamtmasse von über 3,5 t haben sollte, ist dieser entsprechend Fahrpersonalverordnung mit einem Kontrollgerät auszurüsten ...
Stand: 28.04.2010
Dialog: 10884
Unter Bezug auf die Sozialvorschriften im Straßenverkehr gelten folgende Regelungen für die Wochenruhezeit: Gemäß Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006 hat der Fahrer in zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten: - zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder - eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens 2 ...
Stand: 21.04.2010
Dialog: 10849
Die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung gelten für Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen und deren Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8 t beträgt (Fahrpersonalverordnung - FPersV § 1 Abs. 1 Nr.1) . Bei den von Ihnen genannten Fahrten (Fahrzeug < 2,8 to) findet die FPersV keine Anwendung und auch die Bescheinigung nach § 20 der Fahrpersonalverordnung ist für Sie nicht erforderl ...
Stand: 30.03.2010
Dialog: 6720
Wer gewerblich Güter transportiert (zulässiges Gesamtgewicht/zGG des Fahrzeugs über 2.800 kg) oder Personen befördert (Fahrzeug mit mehr als neun Sitzplätzen) muss grundsätzlich für jeden Tag eines Jahres Nachweise über seine Tätigkeiten vorweisen können. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Liegen für einen Tag, also den Zeitraum zwischen 0:00 Uhr und 24:00 Uhr, keine Aufzeichnungen zu de ...
Stand: 27.03.2010
Dialog: 10682
Zu der Frage "Muss die auf der Fahrerkarte abgebildete Führerscheinnummer in jedem Fall mit der auf dem Führerschein übereinstimmen?" führt das Bundesamt für Güterverkehr - BAG (www.bag.bund.de) aus: "In Deutschland ist eine Übereinstimmung zwischen der auf der Fahrerkarte angegebenen und der auf dem Führerschein eingetragenen Führerscheinnummer nicht erforderlich. Bei einer Änderung der Führersc ...
Stand: 15.03.2010
Dialog: 6501
Da die Tarifvertragsparteien in diesem Fall den Tarifvertrag dahingehend geöffnet haben, dass die Betriebsparteien, Arbeitgeber und Betriebsrat, die Ausdehnung der Dienstschicht einvernehmlich regeln dürfen und darüber hinaus die betriebsnotwendigen Fälle nicht abschließend aufgeführt haben, liegt es je Einzelfall im Ermessen der Betriebsparteien, sofern nicht eine Betriebsvereinbarung die betrieb ...
Stand: 25.02.2010
Dialog: 4220
Ihr Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass Sie in der Lage sind, korrekt zu handeln. Sie selbst haben sicherzustellen, dass Sie wissen, wie lange Sie gefahren sind und wie das Kontrollgerät benutzt wird - sowohl analog als auch digital. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf ...
Stand: 25.02.2010
Dialog: 3146
Wird eine selbstfahrende Arbeitsmaschine (SAM) gelenkt, besteht keine Mitführpflicht für die Lenk- und Ruhezeitnachweise der letzten 28 Kalendertage nach fahrpersonalrechtlichen Vorschriften. Die Einbau- und Benutzungspflicht eines Kontrollgerätes ergibt sich hier aus § 57a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, mit dem Ziel einer Geschwindigkeitskontrolle. Sobald der Fahrer jedoch einen gewerbli ...
Stand: 24.02.2010
Dialog: 9803
Der Kran fällt nicht unter den Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr (Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Fahrpersonalverordnung-FPersV, www.bag.bund.de ), da er kein Fahrzeug ist, welches der Güterbeförderung im Straßenverkehr dient. Der Kranfahrer selbst muss daher keine personenbezogenen Aufzeichnungen führen. Allerdings fällt der Kran unter die Bestimmungen des § 57 a der Str ...
Stand: 09.02.2010
Dialog: 10230
Für die von Ihnen genannten Fahrten sieht das Fahrpersonalrecht keine Ausnahmen vor. Sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als 7,5 t beträgt, ist das Kontollgerät für diese Fahrten zu verwenden und die Fahrerkarte ist zu stecken (siehe auch Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 www.bag.bund.de ). Stand: Januar 2010 ...
Stand: 01.02.2010
Dialog: 10169
Wie unter www.bag.bund.de/cln_009/nn_46210/SharedDocs/News/2007/2007__08__17.html erläutert, muss dass unter www.bag.bund.de/cln_009/nn_46210/SharedDocs/Publikationen/DE/Formulare__Hinweisblaetter/Taetigkeitsnachweis__FahrP.html angebotene Formblatt weder für Nachweise nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 noch für Nachweise gemäß § 20 Fahrpersonalverordnung (FPersV) verwendet werden. Akzeptiert ...
Stand: 27.01.2010
Dialog: 10144
Der Unternehmer hat gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde dafür Sorge zu tragen, dass eine lückenlose Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten gewährleistet ist und die Daten sowie die Schaublätter und Ausdrucke gegen Verlust und Beschädigung gesichert werden. Beim Einsatz eines digitalen Kontrollgerätes hat der Unternehmer die auf der Fahrerkarte gespeicherten Daten in regelmäßigen Abständen z ...
Stand: 20.01.2010
Dialog: 10076
Grundsätzlich fallen Fahrten zum Gütertransport, bei denen die zulässige Höchstmasse des Fahrzeugs alleine oder mit Anhänger mehr als 2,8 Tonnen und nicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt unter die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung-FPersV. Bei mehr als 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse ist die VO (EG) Nr. 561/2006 in Verbindung mit der Fahrpersonalverordnung anzuwenden, www.bag.bund.de . Konkret a ...
Stand: 06.01.2010
Dialog: 9492
Unter § 18 Abs. 1 Nr. 11 Fahrpersonalverordnung www.bag.bund.de ist geregelt, dass speziell für mobile Projekte ausgerüstete Fahrzeuge, die hauptsächlich im Stand zu Lehrzwecken verwendet werden, gemäß Artikel 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und Artikel 3 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 von der Anwendung der Artikel 5 bis 9 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und der Anwendung der ...
Stand: 22.12.2009
Dialog: 9340
Bei Fahrten, für die eine Aufzeichnungspflicht nach fahrpersonalrechlichen Vorschriften (Fahrpersonalverordnung, Verordnung (EG) 561/2006) www.bag.bund.de besteht, darf das Fahrzeug nicht ohne Nutzung der Fahrerkarte des Fahrzeugführers gefahren werden. Fällt die Fahrt nicht unter die Aufzeichnungspflicht nach fahrpersonalrechlichen Vorschriften, sondern nur unter den Anwendungsbereich des § 57a S ...
Stand: 08.12.2009
Dialog: 9318
Zu 1: Ausnahmeregelung gemäß Artikel 13 Abs. 1 Buchstabe h (berichtigte Fassung) der VO EG 561/2006 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Nr. 8 der Fahrpersonalverordnung Fahrzeuge die in Verbindung mit Kanalisation ...., Hausmüllabfuhr ... etc. eingesetzt werden. Die v.g. Ausnahmeregelung stellt Fahrzeuge, die in "Verbindung mit Kanalisation" zum Einsatz kommen von den Vorschriften der o.g. Verordnungen ...
Stand: 16.11.2009
Dialog: 9196
Die Vorschriften der Fahrpersonalverordnung gelten für Fahrzeuge, die der Güterbeförderung dienen und deren Höchstmasse einschließlich Anhänger mehr als 2,8t beträgt (Fahrpersonalverordnung - FPersV § 1 Abs. 1 Nr.1) . Bei den von Ihnen erläuterten Fahrten (sog. Handwerkerregelung) findet der Abs.1 des §1 der FPersV keine Anwendung. D.h. auch die Bescheinigung nach § 20 der Fahrpersonalverordnung i ...
Stand: 04.11.2009
Dialog: 6687
Kontrollgeräte im Straßenverkehr müssen der Verordnung Nr. 3821/85/EWG entsprechend bauartzugelassen und gekennzeichnet sein. Das Kalibrieren und Plombieren des Kontrollgerätes darf nur von einer zugelassenen Werkstatt vorgenommen werden. Weitere Informationen zum digitalen Kontrollgerät bietet die Broschüre "Digitales Kontrollgerät, Fahrerkarte, Werkstattkarte, Unternehmenskarte. Antworten auf hä ...
Stand: 04.11.2009
Dialog: 6193
Das Wochenende wird im Rahmen der Sozialvorschriften im Straßenverkehr so gewertet als sei er zu Hause gewesen. Maßgeblich ist nur, dass die Wochenruhezeit nach Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 eingehalten wird. Siehe dazu auch http://www.bag.bund.de/cln_009/nn_47782/SharedDocs/FAQ/DE/Fahrpersonalrecht/Fahrpersonalrecht__02.html Stand: September 2009 ...
Stand: 26.10.2009
Dialog: 9179