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Lärm von Freizeitanlagen (Anlagen, die von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt werden, z.B. Vergnügungsparks, Abenteuer-Spielplätze, Musikdarbietungen auch auf Anlagen, die sonst der Sportausübung dienen) ist Freizeitlärm. Lärm von Freizeitanlagen, die nicht unter die 18. BImSchV fallen, wird nach der Freizeitlärmrichtlinie des jeweiligen Bundeslandes beurteilt. Als Hilfe zur Beurteilun ...
Stand: 02.03.2011
Dialog: 13167
Es gibt dutzende von sogenannten Forst- oder Waldarbeiterhelmen, die für Waldarbeit einen ausreichenden Augen- und Gehörschutz sicherstellen.Wenn Warngeräusche von Fahrzeugen wahrgenommen werden sollen, kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Helmkombinationen (Helm + Augen- + Gehörschutz) geeignet sind.Es gibt spezielle Gehörschützer für Fahrzeugführer. Diese dürfen im Straßenverkehr von F ...
Stand: 07.12.2010
Dialog: 4948
Normen zur Ermittlung und Angabe der GeräuschemissionDer Emissionsschalldruckpegel wird nach der Normen-Reihe DIN EN ISO 11200 bis 11205 ermittelt, wobei die einzelnen Normen durch unterschiedliche Verfahren zur Bestimmung der Umgebungskorrektur gekennzeichnet sind und somit jeweils für unterschiedliche Umgebungsbedingungen besonders geeignet sind. Die am häufigsten verwendeten Normen sind dabei d ...
Stand: 10.05.2010
Dialog: 10986
Zu 1) Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) gilt zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit. Die "Allgemeine Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz (VSG 1.1) der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sowie die BGR/GUV-R 194 "Benutzung von Gehö ...
Stand: 15.12.2009
Dialog: 9832
zu 1: bei der Auswahl von Gehörschutz zum Schutz vor hohen Knallimpulsen (Schießgeräuschen) sind analog zum Tageslärmexpositionspegel insbesondere die Spitzenschalldruckpegel LpC,peak heranzuziehen. Überall, wo mit Waffen gearbeitet bzw. wo Waffen zum Einsatz kommen, treten sehr hohe Spitzenschalldruckpegel auf, die bis zu 170 dB(C) erreichen können (z.B Walther P99, Walther P6, MP5). Auch unvorhe ...
Stand: 11.12.2009
Dialog: 6176
Zum Schutz der Beschäftigten vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm oder Vibrationen bei der Arbeit ist die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV relevant. Für Auszubildende gibt es keine darüber hinausgehende spezielleren Vorschriften.Für die Beschäftigung von Jugendlichen gilt grundsätzlich, dass sie keinen schädlic ...
Stand: 22.10.2009
Dialog: 9150
Festlegungen für Schallpegelmesser bezüglich ihrer elektroakustischen Leistungsmerkmale werden in der DIN EN 61672-1 (Elektroakustik, Schallpegelmesser, Teil 1: Anforderungen, Okt.2003) getroffen. Die Norm legt Kriterien fest für drei Arten von Schallmessgeräten: - konventionelle Schallpegelmesser zur Messung des Schallpegels mit exponentieller Zeitbewertung; - integrierende mittelwertbildende Sch ...
Stand: 22.07.2009
Dialog: 8646
Für die fristgerechte Umsetzung der Lärmschutz-Richtlinie 2003/10/EG in nationales Recht ist die Bundesregierung zuständig und verantwortlich. Vorgesehen ist, die Lärmschutz-Richtlinie im Rahmen einer Physikalienverordnung in nationales Recht umzusetzen. Der für die Umsetzung vorgegebene Termin, der 15.02.2006, konnte aber nicht eingehalten werden. Bis zur Umsetzung der Lärmschutz-Richtlinie 200 ...
Stand: 04.08.2008
Dialog: 4123
In Ihrem Fall ist Ihr Arbeitsbereich vermutlich ein Lärmbereich. Nach der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) BGV B3 „Lärm“, § 2 „Begriffsbestimmung“ sind Lärmbereiche Bereiche, in denen Lärm auftritt, bei dem der ortsbezogene Beurteilungspegel (LAr) 85 dB(A) oder der Höchstwert des nicht bewerteten Schalldruckpegels 140 dB(A) erreicht oder überschreitet. Wenn der ortsbezogene Beurteilungspegel 90 dB ...
Stand: 04.08.2008
Dialog: 3694
Gemäß § 7 Abs. 4 Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverodnung (LärmVibrationsArbSchV) sind Arbeitsbereiche als Lärmbereich zu kennzeichnen, wenn der obere Auslösewert für Lärm (§ 6 Nr. 1) erreicht oder überschritten wird. Falls technisch möglich, sollen die Bereiche abgegrenzt werden. Daraus wird deutlich, dass der Gesetzgeber die Kennzeichnung der Arbeitsplätze (Arbeitsbereiche) gemeint hat.Eine e ...
Stand: 14.09.2007
Dialog: 5799
Anforderungen an den zulässigen Schalldruckpegel werden in der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung - LärmVibrationsArbSchV) gestellt.Der Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h wird (wie auch der z.Z. noch maßgebliche Beurteilungspegel Lr,8h) auf eine tägliche achtstündige Einwirkzeit bezogen. Bei einer 12-stün ...
Stand: 06.01.2007
Dialog: 3765
Lärm-Grenzwerte sind in der Arbeitsstättenverordnung-ArbStättV unter Ziffer 3.7 des Anhangs genannt:"In Arbeitsstätten ist der Schalldruckpegel so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Der Beurteilungspegel am Arbeitsplatz in Arbeitsräumen darf auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche höchstens 85 dB (A) betragen; soweit dieser Beurteilungspegel ...
Stand: 06.01.2007
Dialog: 4440
Nach § 16 Abs. 2 der BGV D27 "Flurförderzeuge" haben Personen auf den Flurförderzeugverkehr zu achten. Daraus läßt sich ableiten, dass eine Wahrnehmung optisch und ggf. akustisch durch andere Beschäftigte möglich sein muss. Unter pragmatischen Gesichtspunkten sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eine eingeschränkte Wahrnehmung unterstellt werden. Auf dieser Basis ist dann die Benutzung von ...
Stand: 15.09.2006
Dialog: 4513
Lärm ist hörbarer Schall (z.B. Maschinengeräusch, Ton, Knall, laute Musik, störender Sprachschall), der die Gesundheit - d.h. das körperliche und/oder seelische Wohlbefinden - des Menschen beeinträchtigen kann. Er gehört zu den häufigsten Gefährdungen am Arbeitsplatz. In Deutschland sind ca. 5 Millionen Arbeitnehmer gehörgefährdendem Lärm ausgesetzt.Die auffälligsten Lärmwirkungen sind Gehörschäde ...
Stand: 29.08.2006
Dialog: 782
Die angesprochene Problematik (Kombinationswirkung von Lärm und anderen ototoxischen Einwirkungen) kann nur in enger Zusammenarbeit zwischen Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft konkret bearbeitet werden. Hierzu dient vor allem die Gefährungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Folgende allgemeine Anmerkungen können gegeben werden: 1. Die EU hat nicht nur den Lärm als Einzelnoxe mit dem Ziel ...
Stand: 08.06.2006
Dialog: 4201
Bei der Durchführung von Lärmminderungsmaßnahmen kommt es entscheidend auf die Analyse der Geräuschentstehung an. Es muss eindeutig geklärt sein, welche Schallanteile wo entstehen. Ob am Sägeblatt oder ob die Maschinenoberfläche Lärm abstrahlt oder die Profile zu Schwingungen angeregt werden, ist von erheblicher Bedeutung. Für eine effektive Lärmminderung muss immer der lauteste Teilbereich einer ...
Stand: 24.05.2006
Dialog: 2230
Die Hersteller von Maschinen sind gesetzlich verpflichtet, über die Geräuschabstrahlung ihrer Maschinen (Geräuschemission) in Form einer Geräuschangabe zu informieren und die Werte der Geräuschemission in der Betriebsanleitung und in den Verkaufsunterlagen anzugeben.Der Käufer und Betreiber von Maschinen soll bei der Beschaffung der Maschinen eine solche Geräuschangabe vom Hersteller verlangen und ...
Stand: 24.05.2006
Dialog: 786
Grenzwerte für die Lärmbelastung an Arbeitsplätzen sind in der Arbeitsstättenverordnung enthalten. Gehörgefährdender Lärm liegt ab einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) vor (siehe auch Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" GUV-V B3). Dieser Beurteilungspegel ist allerdings der Mittelwert über ein 8h Arbeitstag und wird nach DIN 45645 Teil 2 ermittelt. Rechnerisch müsste ein Pegel von ca. 92 dB(A) über ...
Stand: 24.05.2006
Dialog: 2446
Für die Geräuschbelastung in Fahrzeugkabinen, die auf einem Betriebsgelände (also nicht im öffentlichen Straßenverkehr) betrieben werden, gilt allgemein § 15 der Arbeitsstättenverordnung und parallel hierzu die berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B 3 Lärm. Demnach darf der Beurteilungspegel auch unter Berücksichtigung der von Außen einwirkenden Geräusche 85 dB(A) nicht überschreiten. Der Beur ...
Stand: 24.05.2006
Dialog: 2488