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Ein transportables Silo wird nicht als Maschine im Sinne der 9. GPSGV angesehen. Sofern es sich hier nicht um ein Druckgerät im Sinne der 14. GPSGV handelt, ist bei der geplanten Änderung kein Konformitätsbewertungsverfahren (kein CE-Zeichen, keine Konformitätserklärung) zu beachten. Allerdings stellt das Silo ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV dar. Anforderungen ergeben sich insbesondere au ...
Stand: 11.03.2008
Dialog: 2720
Nach einer Reparatur besteht keine Verpflichtung ein neues CE-Kennzeichen auf das Gerät aufzubringen, sofern die Ersatz- bzw. Verschleißteile nur ausgewechselt worden sind. Die Kennzeichnungspflicht liegt beim Einführer der Geräte. Im Fall einer durch die Reparatur entstandenen technischen Änderung des Gerätes erlischt jedoch die Kennzeichnung des Einführers und es muss eine neue Zertifizierung vo ...
Stand: 11.03.2008
Dialog: 2849
Regelungen für Maschinen (Qutdoormaschinen) in Zusammenhang mit Lärm werden in der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) (Verordnung die nach dem Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) und nach dem Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch ...
Stand: 04.09.2007
Dialog: 5975
Nach Ziffer 1.7.4 b) Anhang I muss der Hersteller die Betriebsanleitung in einer der Gemeinschaftssprachen erstellen. Bei der Inbetriebnahme der Maschine muss die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in die Sprache /Sprachen des Verwenderlandes geliefert werden. Dafür ist der Inverkehrbringer, welcher nicht mit dem Hersteller identisch sein muss, verantwortlich. ...
Stand: 18.06.2007
Dialog: 807
Für Produkte, die in den Anwendungsbereich der 1. GPSGV i.V.m. der Niederspannungsrichtlinie fallen und für die keine entsprechenden harmonisierten Normen vorhanden sind, muss der Hersteller in den technischen Unterlagen beschreiben, auf welche Weise er die Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt hat. Ausführliche Informationen zu diesem Thema können Sie den Leitlinien zur 1. GPSGV entnehm ...
Stand: 04.05.2007
Dialog: 5667
Welchen Vorschriften und Normen ein Fahrzeug unterliegt, wird im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens vom Kraftfahrtbundesamt, Internet: https://www.kba.de festgelegt . Das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) regelt das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Zum ...
Stand: 23.03.2007
Dialog: 2721
Maßgeblich für das Inverkehrbringen von Produkten (z.B. Maschinen) ist das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG.Wird die Maschine nach einer wesentlichen Veränderung einem anderen überlassen (auch wenn die Maschine verschenkt wird), ist das ProdSG und die Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) i.V.m. der Maschinenrichtlinie in vollem Umfang von dem Verkäufer (Überlasser) ...
Stand: 12.01.2007
Dialog: 4976
Die Maschinenverordnung - 9. GPSGV definiert u.a. die Maschine als eine Gesamtheit von Maschinen, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren. Da entsprechend § 3 Abs. 1 der 9. GPSGV beim Inverkehrbringen von Maschinen, also auch der Gesamtanlage, u.a. eine Konformitätserklärung beizufügen ist, trifft diese Verpflichtung den Herstell ...
Stand: 12.10.2006
Dialog: 4656
Mit dem CE-Zeichen ist die Forderung des § 39 der VBG 9a erfüllt. Die VBG 9a wird allerdings mit in Kraft treten der neuen BGV A1 (vermutlich 1.1.2004) außer Kraft gesetzt. Die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln (dazu gehören auch Lastaufnahmemittel) werden in der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV – geregelt. § 3 BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen der Gefährdung ...
Stand: 14.09.2006
Dialog: 2148
Sofern die Rollen auch für den Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind, handelt es sich um Verbraucherprodukte im Sinne des § 2 Produktsicherheitsgesetz/ProdSG. Demnach sind die besonderen Pflichten für das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten nach § 5 GPSG zu berück ...
Stand: 29.08.2006
Dialog: 2826
Der Hersteller muss die Pflichten nach § 4 und § 5 im Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) erfüllen. So hat er zum Beispiel sicherzustellen, dass der Verwender alle erforderlichen Informationen erhält, damit dieser die Gefahren, die von den Unterstellböcken während der üblichen Verwendung oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer ...
Stand: 28.07.2006
Dialog: 2924
Das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Beim Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten sind die besonderen Pflichten für das Inverkehrbringen nach § 5 ProdSG zu berücksichtigen. Hiernach ist u.a. dann eine Gebr ...
Stand: 23.01.2006
Dialog: 3360
Zur Beurteilung in wieweit eine Konformitätsbewertung für die Gesamtanlage erforderlich ist, ist zwischen zwei Fällen zu unterscheiden.1. Neumaschinen Entsprechend dem Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) dürfen Maschinen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen der 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgeset ...
Stand: 19.01.2006
Dialog: 2968
Durch die CE- Kennzeichnung an dem Lastaufnahmemittel (Rechtsgrundlage 9. GPSGV i.V.m. Ziffer 4.3.2 des Anhangs 1 der Richtlinie 98/37/EG) wird seitens des Herstellers zum Ausdruck gebracht, dass die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen im Rahmen der vom Hersteller vorgesehenen Verwendung erfüllt werden. Auf der Kennzeichnung muss die maximale Tragfähigkeit angegeben sowie eine ...
Stand: 22.11.2005
Dialog: 3611
Die von der Betreiberprüfstelle geprüften Druckgeräte und Baugruppen dürfen ausschließlich in den Betrieben der Unternehmensgruppe verwendet werden, der die Prüfstelle angehört. Ist die Betreiberprüfstelle für einige Firmen der Unternehmensgruppe nicht benannt, sind die Druckgeräte und Baugruppen durch eine benannte Stelle im Sinne der 14. GPSGV (Druckgeräteverordnung) in Verbindung mit der Richtl ...
Stand: 08.11.2005
Dialog: 2380
Der Firmenverkauf stellt im Regelfall ein Betriebsübergang im Sinne von § 613 a BGB dar.Geht das gesamte rechtliche Konstrukt an einen anderen Inhaber über, obliegen diesem die gleichen Pflichten und Rechten wie seinem Vorgänger. Dies hat in Bezug auf die vorhandenen Produktionsmittel zur Folge, dass diese wie bisher vom neuen Inhaber unter Beachtung der Regelungen der Betriebssicherheitsverordnun ...
Stand: 26.10.2005
Dialog: 2141
Anlagen, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden sollen, müssen der 11. GPSGV in Verbindung mit der Richtlinie 94/9/EG entsprechen. Diese Vorschrift richtet sich an den Hersteller/Inverkehrbringer der entsprechenden Anlagen. Mit dem CE-Kennzeichen bzw. mit der EG-Konformitätserklärung nach der Richtlinie 94/9/EG wird seitens des Herstellers/Inverkehrbringers erkenntlich gemacht, d ...
Stand: 20.10.2005
Dialog: 2428
Mit dem CE-Zeichen bestätigt der Hersteller die Konformität der Maschine mit der Maschinenrichtlinie zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Wird die Maschine so verändert, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen nicht mehr erfüllt werden, erlischt die Konformität. Durch einen zusätzlichen Notausschalter wird dies nicht der Fall sein. Wird jedoch beim Einbau die Steuerung verändert oder weite ...
Stand: 19.10.2005
Dialog: 2154
Der § 2 Abs. 10 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz definiert den Begriff Hersteller wie folgt: "Hersteller ist jede natürliche oder juristische Person, die 1. ein Produkt herstellt oder 2. ein Produkt wieder aufgearbeitet oder wesentlich verändert und erneut in den Verkehr bringt. Als Hersteller gilt auch jeder, der geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskrä ...
Stand: 07.10.2005
Dialog: 3404
Ein Produkt, das nicht unter eine Verordnung zum Geräte und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) fällt, unterliegt dem nicht harmonisierten Bereich; das heißt, der Hersteller eines Produktes muss sein Produkt nach gültigen deutschen Normen (DIN Normen) herstellen. Dadurch stellt er sicher, dass die erforderliche Mindestanforderungen an die Sicherheit erfüllt sind. Eine GS-Prüfung ist immer eine freiwil ...
Stand: 07.10.2005
Dialog: 3405