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Zunächst sollte geklärt werden, ob die genannten Einmalhandschuhe überhaupt in den Anwendungsbereich der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV www.baua.de/de/Produktsicherheit/Rechtstexte/PSA.html fallen. Ausgenommen von der Verordnung sind Handschuhe für den privaten Gebrauch als Schutz gegen Feuchtigkeit und/oder nicht extreme Hitze und ...
Stand: 09.04.2012
Dialog: 15977
Anforderungen beim Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung - PSA sind in der Verordnung über die Bereitstellung von persönlichen Schutzausrüstungen auf dem Markt - 8. ProdSV festgelegt.Danach darf persönliche Schutzausrüstung nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind (§ 3 der 8. ProdSV):1. Die persönliche Schutzausrüstung muß mit der CE Kennzeic ...
Stand: 30.03.2012
Dialog: 15922
Die hier bekannten derartigen Produkte sind Wasserbehälter aus Kunststoff oder Metall, in die Pumpen oder andere Geräte zur Wasserfilterung eingesetzt werden können. Dabei werden in der Regel die Geräte (Pumpen, UVC-Vorklärgeräte) so in den Behälter eingesetzt, dass sie im Wasser betrieben werden (z.B. Tauchpumpen). Der Behälter hat demnach weder eine Sicherheitsfunktion (Sicherheitsbauteil) noch ...
Stand: 06.02.2012
Dialog: 15478
Bei den von Ihnen gemachten Angaben ist davon auszugehen, dass durch den Bau/Nachbau von Spielgeräten ein Inverkehrbringen von Produkten im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung im Sinne des Produktsicherheitsgesetztes (ProdSG) erfolgt.Dementsprechend übernimmt das Unternehmen, das den Hausmeister beschäftigt, die komplette Herstellerverantwortung für das Produkt. Die Anforderungen des ProdSG ...
Stand: 30.01.2012
Dialog: 2764
Entsprechend § 3 Abs. 1 der Maschinenverordnung - 9. ProdSV, www.baua.de/de/Produktsicherheit/Rechtstexte/Maschinen.html muss die Maschine beim Inverkehrbringen u.a. mit der CE-Kennzeichnung versehen und es muss ihr eine EG-Konformitätserklärung beigefügt sein. Diese Verpflichtungen gelten für diejenigen, die Maschinen in den Verkehr bringen z.B. die Hersteller. In § 3 Abs. 4 der 9. ProdSV wird a ...
Stand: 14.12.2011
Dialog: 4647
Bei den Förderbändern als Maschinenanlage handelt es sich um eine verkettete Maschine (Gesamtheit von Maschinen), wenn sie1. als Gesamtheit angeordnet sind (räumlich) und2. als Gesamtheit zusammenwirken (prozesstechnisch) und3. als Gesamtheit betätigt werden (steuerungstechnisch) und4. als Gesamtheit funktionieren (sicherheitstechnisch). Grundlage für die Maschinendefinition bildet Artikel 2 Buchs ...
Stand: 30.09.2011
Dialog: 14634
Druckhaltende Ausrüstungsteile, auf denen keine CE-Kennzeichnung angebracht werden darf, müssen entsprechend dem Art. 3 Abs. 3 der Richtlinie 97/23/EG beschaffen sein (gute Ingenieurpraxis). Hieraus resultiert, dass diese Druckgeräte u.a. nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihnen ausreichende Benutzungsanweisungen in deutscher Sprache beigefügt sind und sie eine Kennzeichnung tragen, a ...
Stand: 31.03.2011
Dialog: 13376
Nein, ein GS Zeichen ist keine Pflicht. Das GS-Zeichen ist ein in Deutschland spezifisches Qualitätszeichen für Produkte, die vom Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) erfasst werden. Die Verwendung des Zeichens ist freiwillig und kann vom Hersteller nur auf einem Produkt angebracht werden, wenn u. a. eine Bauartprüfung von einer Zertifizier ...
Stand: 04.07.2010
Dialog: 4957
Die von Ihnen beschriebenen elektrisch gesteuerten, versenkbaren Poller (Polleranlage) sind Maschinen i. S. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie – MRL). Gemäß Art. 2a „Begriffsbestimmungen“ ist eine Maschine eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teil ...
Stand: 26.05.2010
Dialog: 11121
Mit der Zehnten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten – 10. GPSGV) wurde die Richtlinie 94/25/EG in nationales Recht übernommen. Der Anwendungsbereich dieser Verordnung ist auf das Inverkehrbringen von neuen Sportbooten, unvollständigen Booten und einzelnen oder eingebauten Bauteilen beschränkt. Die Einfuhr von gebrauchten Booten ...
Stand: 27.04.2009
Dialog: 7813
Nach Änderung der Anlage, hier der Fall, ist diese der Prüfung vor Inbetriebnahme nach § 14 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung unterziehen zu lassen. Eine sicherheitstechnische Bewertung oder Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung der wiederkehrenden Prüfungen ist anzufertigen. Damit trägt der Betreiber den neuen Gegebenheiten Rechnung und befindet sich auf der rechtssicheren Seite. Eine neue Kon ...
Stand: 15.04.2009
Dialog: 2451
Das Kennzeichnen von Produkten ist durch § 7 des Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) geregelt.Die Fragestellung bezieht sich auf ein technisches Arbeitsmittel gemäß § 2 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 GPSG, welches die Voraussetzung des Inverkehrbringens des § 3 Abs. 3 der 9. GPSGV (Maschinenverordnung) erfüllt.Es handelt sich also um eine sogenannte Teilmaschine, welche mit einer Herstellererk ...
Stand: 07.04.2009
Dialog: 7730
Der Inhalt der Konformitätserklärung ist in jeder einzelnen Richtlinie entsprechend den jeweiligen Produkten festgesetzt. Zumindest sollte u. a. folgendes angegeben werden: Alle berücksichtigten einschlägigen Bestimmungen und präzise, vollständige und eindeutige Angabe der Referenznormen. ( Nr. 5.4 EG-Konformitätserklärung nach dem Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Ges ...
Stand: 18.03.2009
Dialog: 7082
Eine Laborgalvanikeinheit kann als Maschine im Sinne der Maschinenverordnung - 9. GPSGV in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie RL 98/37/EG: Maschinenrichtlinie [bis 29.12 2009 geltenden Fassung] bzw. RL 2006/42/EG: Maschinenrichtlinie [Neufassung] angesehen werden. Anforderungen an Galvanikanlagen werden auch in der BGI 552 Galvaniseure, Ziffer 3.1 näher erläutert. ...
Stand: 12.12.2008
Dialog: 6450
1. Pflichten des Händlers nach dem Produktsicherheitsgesetz - ProdSGWenn festgestellt wird, dass ein mangelhaftes Produkt an andere abgegeben wurde (hier Öllampe ohne Dochtschutz, ...), ist es grundsätzlich die Aufgabe des Herstellers, seines Bevollmächtigten oder des Einführers, eine Risikobewertung vorzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Der Leitfaden über Korrekturmaßnahmen ei ...
Stand: 04.12.2008
Dialog: 6761
Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung basiert auf verschiedenen Richtlinien der EU, die aufgrund des Art. 95 EG-Vertrag erlassen wurden. Diese Richtlinien dienen der Herstellung eines einheitlichen Binnenmarktes. Die Richtlinien selbst sind von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen.Die von Ihnen angesprochene Herstellererklärung beruht auf Art. 4 Abs. 2 der Maschinenrichtlini ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6702
Zu 1) Da der in den Niederlanden ansässige Importeur die Geräte, die Verpackung und die Gebrauchsanleitung mit seinem Namen kennzeichnet und die CE-Erklärung erstellt, bleibt er Importeur und übernimmt damit auch die Herstellerpflichten, denn mit der Kennzeichnung erklärt er sich als Importeur bzw. Hersteller. Er muss in der Lage sein, die EG-Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen fü ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6589
Wenn es sich, wie von Ihnen beschreiben, um eine nicht verwendungsfertige Maschine handelt, ist diese mit einer Herstellererklärung in Verkehr zu bringen. Mit der Herstellererklärung (Einbauerklärung) weisen Sie darauf hin, dass die nichtverwendungsfertige Maschine erst in Betrieb genommen werden darf, nachdem die Konformität der Maschine, in die diese eingebaut werden soll, mit den Bestimmungen d ...
Stand: 05.08.2008
Dialog: 2507
Durch das Zusammenfügen von Bauteilen entsteht ein elektrisches Betriebsmittel, das als Einheit (Heizelementsystem) in den Verkehr gebracht werden soll. Dieses Heizelementsystem ist wiederum mit der CE-Kennzeichnung zu versehen, auch wenn die Bauteile bereits CE-Kennzeichnungen aufweisen. Derjenige, der die Bauteile zu einem Heizelementsystem zusammenfügt, ist Hersteller dieses neu entstandenen He ...
Stand: 04.08.2008
Dialog: 6444
Gemäß Art. 1 Nr. 2 der EG-Richtlinie 88/378 zur Spielzeug-Verordnung sind die im Anhang I der Verordnung aufgeführten Erzeugnisse kein Spielzeug im Sinne der Richtlinie. Dort sind unter Nr. 3 Geräte, die gemeinschaftlich auf Spielplätzen verwendet werden, ausgenommen. Demzufolge fallen Geräte auf Kinderspielplätzen nicht unter die Spielzeug-Verordnung und dürfen daher kein CE-Kennzeichen besitzen. ...
Stand: 03.06.2008
Dialog: 2897