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Die unter 1.3.2. der Maschinenrichtlinie angesprochenen Gefahren sind genau beschrieben: sie werden durch Schläuche, d.h. Peitschenbewegungen, Herausspritzen unter Druck stehender Flüssigkeit usw. verursacht. Da ein Sicherheitsventil nicht als einziges Mittel zur Erfüllung dieser Anforderung anzusehen ist, kann es auch nicht vorgeschrieben werden. In Frage kämen darüber hinaus Schutzeinrichtungen, ...
Stand: 14.11.2007
Dialog: 842
Laut Richtlinie müssen Name und Anschrift des Herstellers nur auf gebrauchsfertigen Maschinen angegeben werden. OEM-Hersteller betrifft diese Auflage folglich nicht. Nur derjenige, der die Zertifizierungsverfahren durchgeführt hat (d.h. der Hersteller der Maschine oder der komplexen Anlage), muß seinen Namen angeben. Diese Richtlinie enthält keine weiteren Verpflichtungen. Bezieht sich ein Markenz ...
Stand: 12.11.2007
Dialog: 848
Die Stelle muß weder in irgend einer Form tätig werden noch über die Aufbewahrung der Unterlagen hinaus Verantwortung übernehmen. Demzufolge ist es nicht ihre Aufgabe, für die Vollständigkeit der Unterlagen zu sorgen. Stand: November 2007 ...
Stand: 12.11.2007
Dialog: 834
Dabei sind insbesondere die folgenden Konstellationen möglich: 1. Verkauft ein Hersteller eine bereits mit ROPS und/oder FOPS ausgerüstete Maschine, muss dies aus der Maschinenbeschreibung (und der Konformitätserklärung) hervorgehen. Sie werden nicht gesondert behandelt und müssen keinem gesonderten Zertifizierungsverfahren unterzogen werden. 2. Werden ROPS/FOPS separat geliefert, sind diese als " ...
Stand: 12.11.2007
Dialog: 846
Automaten, die anders als durch menschliche Kraft betrieben werden, entsprechen der Begriffsbestimmung der Maschinenrichtlinie, bergen die in Anhang I genannten Gefahren und sind folglich als Maschinen anzusehen. Stand: November 2007 ...
Stand: 12.11.2007
Dialog: 833
Zu 1. und 2.) Allgemeine Anforderungen zum Inverkehrbringen derartiger Produkte werden im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) beschrieben. Bei derartigen Arbeitsmaschinen handelt es sich des Weiteren um Maschinen im Sinne der 9. GPSGV - Maschinenverordnung i.V.m. der Maschinenrichtlinie (98/37/EG). Auf Anhang I Ziffer 3 wird besonders hingwiesen. Auf die neue, noch nicht in deutsches Recht umgeset ...
Stand: 04.08.2007
Dialog: 5966
Die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie wurden nicht in erster Linie mit dem Ziel erarbeitet, die Umwelt vor den durch Maschinenbenutzung verursachten Belastungen zu schützen. Die Richtlinie verpflichtet den Hersteller jedoch, beim Entwurf gegebenenfalls auf eine Verringerung der angesprochenen Umweltbelastungen hinzuarbeiten, legt aber keine Grenzwerte fest (Anhang I Punkte 1.5.8, 1.5.9, 1 ...
Stand: 02.08.2007
Dialog: 847
NEIN. Die CE-Kennzeichnung muß auf der Maschine selbst angebracht sein. Nur bei bestimmten Hebezeug-Zubehörteilen kann das Zeichen laut Richtlinie auf der Verpackung angebracht werden, wenn die direkte Kennzeichnung schwierig oder unmöglich ist. Sofern es sich bei der Maschine um ein Verbraucherprodukt entsprechend § 2 Absatz 3 handelt, wird auf die besonderen Pflichten für das Inverkehrbingen nac ...
Stand: 06.07.2007
Dialog: 823
Nichts in der Richtlinie steht dem entgegen. Doch ebensowenig untersagt das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedstaaten, die Verwendung einer solchen Aufschrift einzuschränken. Stand: Juli 2007 ...
Stand: 06.07.2007
Dialog: 821
Eine Beschickungsvorrichtung gilt als automatisch, wenn die beiden folgenden Kriterien erfüllt sind: - Aufnahme des zu bearbeitenden Rohlings aus einem in der Nähe angelegten Vorrat und automatische Heranführung desselben an das Maschinenwerkzeug; - Verriegelung im Steuerungskreislauf der Maschine, so dass diese bei einem Defekt der Beschickungsvorrichtung oder bei deren beabsichtigter Stillsetzun ...
Stand: 03.07.2007
Dialog: 827
Die Antwort lautet "nein", die Formulierung ´ähnliche Prüfungen´ wurde aufgenommen, um technisch nicht lösbaren Problemen, insbesondere bei der Prüfung sehr großer Fahrgestelle, zu begegnen. Der im allgemeinen angeführte Grenzwert von 15 Tonnen hängt mit der Kapazität der Prüfbühnen zusammen, die nicht generell festgelegt werden kann. Sind bei bestehenden Bühnen Prüfungen oberhalb dieser Grenze mö ...
Stand: 03.07.2007
Dialog: 828
Bergwerksaufzüge werden durch die zweite Änderung der Richtlinie von ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen. Stand: Juni 2007 ...
Stand: 22.06.2007
Dialog: 829
Es kann zugelassen werden, daß ein einziges Bedienteil, zum Beispiel ein Pedal, den Hauptsteuerkreis der Bremse und den Steuerkreis des Notsystems in Betrieb setzt. Die Steuerkreise müssen unabhängig sein und das Bedienungspersonal muß gegebenenfalls auf den Ausfall des Hauptsteuerkreises aufmerksam gemacht werden. Stand: Juni 2007 ...
Stand: 22.06.2007
Dialog: 816
NEIN. Die Liste in Anhang IV ist vollständig. Hegt der Hersteller Zweifel in bezug auf seine eigene Risikoanalyse, kann er eine gemeldete oder nicht gemeldete Stelle bitten, diese zu bestätigen. Die Richtlinie schreibt nichts derartiges vor. Stand: Juni 2007 ...
Stand: 22.06.2007
Dialog: 818
Ob das Atemfiltergerät eine CE- Kennzeichnung benötigt, kann an Hand der gemachten Angaben nicht beantwortet werden. Es könnte sich hierbei um eine Maschine, ein Druckgerät oder eine Persönliche Schutzausrüstung handeln, die jeweils eine CE-Kennzeichnung voraussetzen würde. Es ist jedoch auch denkbar, dass das Atemfiltergerät ein technisches Arbeitsmittel ist, welches in den nicht harmonisierten B ...
Stand: 18.06.2007
Dialog: 2342
Für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Der Arbeitgeber hat zunächst im Rahmen seiner Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV zu ermitteln, in wie weit die Sicherheit des entsprechenden Arbeitsmittels von den Montagbedingungen abhängt: Ist dies d ...
Stand: 06.06.2007
Dialog: 2360
Ja, auch Möbel (hier Wickeltisch) fallen in den Geltungsbereich des GPSG, da sie als Verbraucherprodukte im Sinne des § 2 (1) Ziffer 2 ProdSG anzusehen sind. Sie unterliegen in der Regel jedoch keiner Rechtsverordnung nach § 4 Abs. 1 GPSG und dürfen dementsprechend auch nicht mit einer CE- Kennzeichnung in den Verkehr gebracht werden. Durch den Hersteller ist jedoch sicherzustellen, dass Möbel so ...
Stand: 15.05.2007
Dialog: 576
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Schnelllauftor um eine Maschine im Sinne der 9.GPSGV i.V.m. der RL 98/37/EG. Das Konformitätsbewertungsverfahren ist entsprechend den dort gemachten Vorgaben durchzuführen, die Einhaltung der 1. GPSGV i.V.m. der Niederspannungsrichtlinie sowie die Anforderungen des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten - EMVG , die auch Anwendung a ...
Stand: 04.01.2007
Dialog: 5168
Unter der Voraussetzung, dass es sich bei der Anlage um eine Maschine im Sinne der Neunten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. GPSGV). i.V.m. der Richtlinie 98/37/EG handelt, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind all ...
Stand: 24.11.2006
Dialog: 4799
Der Hersteller einer Elektroanlage hat gemäß § 30 Buchst. a) Nr. 2 VDE 0100 Teil 1 "Kennzeichnung" die Zugehörigkeit der Betriebsmittel z.B. Schaltgeräte, Überstromschutzorgane sowie Stromkreis-, Mp- und SL-Klemmen zu ihren Stromkreisen so zu kennzeichnen, dass Verwechslungen vermieden werden. Grundsätzlich ist nach dem Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit der Besc ...
Stand: 22.11.2006
Dialog: 2356