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In der alten Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurden unter Anhang I, Ziff. 2.3 an Holzbearbeitungsmaschinen und Maschinen zur Bearbeitung von Werkstoffen mit ähnlichen physikalischen Eigenschaften spezielle grundlegende Sicherheitsanforderungen gestellt. Ein Teil dieser Maschinen wurde auch von Anhang IV erfasst und unterlagen damit einem besonderen Konformitätsbewertungsverfahren.Zur Erläuterung, was ...
Stand: 15.01.2010
Dialog: 10051
Die benannten Stellen müssen Hersteller über Änderungen informieren, die Auswirkungen auf die Gültigkeit der Bescheinigung haben können (z.B. Änderungen des Standes der Technik, Überarbeitung harmonisierter Normen oder ihre Zurückziehung aus dem Amtsblatt der EU, Entscheidungen zuständiger Gremien), und Bescheinigungen zurückziehen, die nicht mehr gültig sind. Der Hersteller der betreffenden Masch ...
Stand: 17.11.2009
Dialog: 9296
Absperreinrichtungen sind Druckgeräte im Sinne der Druckgeräteverordnung (14. GPSGV) und der Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: - sie weisen ein druckbeaufschlagtes Gehäuse auf und - sind für einen max. zulässigen Druck von > 0,5 bar vorgesehen. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist u.a. Voraussetzung für das Inverkehrbringen, dass sie den Beschaffenheitsanford ...
Stand: 17.08.2009
Dialog: 8626
Ein Hersteller oder Inverkehrbringer von Produkten im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes - GPSG ist generell verpflichtet, die sich aus dem GPSG, den dazu erlassenen Rechtsverordnungen und anzuwendenden EG-Richtlinien ergebenden Anforderungen und Pflichten zu erfüllen, ohne dass es dazu einer besonderen vertraglichen Vereinbarung bedarf. Beschaffenheitsanforderungen werden auf Grund ...
Stand: 13.08.2009
Dialog: 8470
Die Verwendung und die Vergabebedingungen von Gütesiegeln ist - mit Ausnahmen des GS-Zeichens - nicht gesetzlich geregelt. Gütesiegel werden von verschiedenen Institutionen aufgrund der von ihnen aufgestellten Regeln vergeben. Ein Missbrauch privater Gütesiegel - zumal wenn sie markenrechtlich geschützte Begriffe wie "TÜV" verwenden - kann durch die Prüfinstitutionen zivilrechtlich beanstandet wer ...
Stand: 23.07.2009
Dialog: 8355
Unter Berücksichtigung, dass die Steuerungen einzeln in den Verkehr gebracht werden, ergibt sich die folgende Darstellung: Komplette speicherprogrammierbare Steuerungen werden nicht vom Anwendungsbereich der Maschinenverordnung (9. GPSGV) und der Richtlinie 98/37/EG (Maschinenrichtlinie) erfasst, sofern sie einzeln in den Verkehr gebracht werden und sind demnach keine Maschinen im Sinne der v.g. V ...
Stand: 09.03.2009
Dialog: 6845
Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften beim Bau und bei der Ausrüstung einer Krananlage zu berücksichtigen sind, wird unter Abschnitt II. der DGUV Vorschrift 53 „Krane“ beschrieben. Dazu zählen das Produktsicherheitsgesetz mit der Maschinenrichtlinie (9. ProdSV) und die Betriebssicherheitsverordnung. Weiterhin sind die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung und der Bauordnungen der Länder ...
Stand: 04.02.2009
Dialog: 2143
Zu 1: Die Anwendung von Normen ist immer freiwillig. Der Hersteller muss die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Richtlinien einhalten.Bei Anwendung von harmonisierten Normen besteht die Vermutung, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten sind. Wendet der Hersteller diese Normen nicht an, muss er gegenüber den Marktaufsichtsbehörden explizit nachweisen könne ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6650
Die Aufbauten von Feuerwehr-Leiterwagen entsprechen der Begriffsbestimmung der 9. GPSGV (Maschinenverordnung), mit der die Maschinenrichtlinie (RL 98/37/EG) in nationales Recht übernommen wurde. Sind diese Maschinen bestimmungsgemäß dafür vorgesehen, Personen zu heben und besteht die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von > 3 m, so handelt es sich um Maschinen im Sinne von Nr. 16 Anhang IV RL 9 ...
Stand: 05.08.2008
Dialog: 1999
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten : a) Lichtgitter mit integrierten ASi Safety at Work Modul Vorteile: Integrierte Einbindung Nachteile: Es wird eine komplette Teilnehmeradresse belegt ACHTUNG: Auf Kabelführung der ASi Leitung achten (Biegeradien, Beschädigungsmöglichkeit etc.) ACHTUNG: Bei Ausfall des Lichtgitters ist eine neue Adressierungsprozedur erforderlich b) Lichtgitter mit Standard ...
Stand: 17.03.2008
Dialog: 2316
Die VBG 5 "Kraftbetriebene Arbeitsmittel" ist aufgehoben worden.Dafür gilt nunmehr die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese schafft die Voraussetzungen, berufsgenossenschaftliche und staatliche Vorschriften als widerspruchfreien Regelungskomplex für alle Arbeitsmittel zu gestalten. Diesem Ziel dienen ganz wesentlich die Anhänge 1 und 2 der Verordnung, die inhaltich und sprachlich nicht ...
Stand: 17.03.2008
Dialog: 1895
Maschinen, die neu in den Verkehr gebracht werden, müssen der 9. GPSGV (Maschinenrichtlinie) in Verbindung mit der Richtlinie 98/37/EG entsprechen. Der Anhang I der Betriebssicherheitsverordnung bezieht sich in diesem Zusammenhang nur auf Maschinen, die vor dem Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden und richtet sich an den Arbeitgeber, nicht wie die 9. GPSGV an den Herste ...
Stand: 17.03.2008
Dialog: 2508
Ja, denn dies entspricht dem derzeitigen Stand der Technik. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß laut Anforderung nicht der Bewegungsablauf unterbrochen werden, sondern lediglich die gefährliche Bewegung verhindert werden soll. Die Rückkehr in eine sichere Position ist somit zulässig. Dies setzt natürlich komplizierte, zur Wahl der zulässigen Bewegung fähige Vorrichtungen voraus, die heute zumind ...
Stand: 25.02.2008
Dialog: 879
Die Pistolen fallen unter die Maschinenrichtlinie und sind vom Hersteller ohne Baumusterprüfung zu zertifizieren (Modul A). Stand: Februar 2008 ...
Stand: 21.02.2008
Dialog: 869
Hebezeuge fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie, was für den Hersteller mit der Verpflichtung verbunden ist, die entsprechenden technischen Unterlagen bei sich aufzubewahren (im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß für Zubehörteile nur sehr wenige grundlegende Anforderungen bestehen und die Normung so weit fortgeschritten ist, daß die Betriebsanleitung in den meisten Fällen auf ein Mindest ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 870
Die letzte Frage ist eindeutig mit nein zu beantworten. Ein Hersteller kann eine Maschine nicht zertifizieren, ohne alle grundlegenden Anforderungen und Bestimmungen der Richtlinie berücksichtigt zu haben. Natürlich gibt es große Maschinen, bei denen eine Messung im Werk des Herstellers nicht möglich ist (komplexe Kunststoffspritzgießanlagen, Papiermaschinen, Walzmaschinen usw.). Obwohl nicht ganz ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 861
Bei den in Anhang IV genannten Maschinen für den Einsatz unter Tage handelt es sich einzig und allein um Lokomotiven und Bremswagen, alle sonstigen schienengeführten Maschinen sind ausgenommen. ´Diese Frage ergibt sich aus den unterschiedlichen Sprachfassungen der Richtlinie. Während es in der deutschen, der englischen, der griechischen, der niederländischen, der portugiesischen und der schwedisch ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 882
Diese Möglichkeit ist fraglos einer sofortigen Inanspruchnahme der Schutzklausel vorzuziehen. Der Mitgliedstaat muss seinen Antrag jedoch genau begründen (vgl. Anhang V Punkt 3 Absatz 3) und angeben, inwiefern er die Erfüllung welcher grundlegenden Anforderungen anzweifelt. Wird seiner Bitte nicht entsprochen (keine Reaktion des Herstellers), kann der Mitgliedstaat das Schutzklauselverfahren einle ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 871
Von einer Handbeschickung/Handentnahme ist im Allgemeinen die Rede, wenn das Werkstück vom Bedienungspersonal direkt auf den in die Maschine integrierten Vorschub gelegt bzw. diesem entnommen wird (beispielsweise bei umlaufenden Einführwalzen oder Lauftischen der Fall). Die unterschiedliche Auslegung des Punkts 4 von Anhang IV scheint auf unterschiedliche Formulierungen in den einzelnen Sprachfass ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 888
Seilschlingen aus Flachgewebe sind in der Regel Massenware, die auf eine dauerhafte, vielfältige Verwendung ausgelegt, d.h. nicht speziell für Schiffe hergestellt ist. Sie können sich im Besitz einer Reederei befinden und während der Fahrt auf dem Schiff verbleiben, können aufgrund ihrer Sicherheitsrelevanz aber auch wie Schlingen des Schiffsbeladers behandelt werden. Die sogenannten Einwegschling ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 873