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Für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen gelten im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die ArbMedVV nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Betrieb hinsichtlich der Pflichten des Arztes und des Arbeitgebers. Im Anhang der ArbMed ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 18000
Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Verbindung mit der BGI/GUV-I 504-20 - Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 20 „Lärm" sind arbeitsmedinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen bzw. anzubieten sind. Hierin heißt es: "Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind vom Arbeitgeber zu veranlassen, wenn die Gefahr des E ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 17805
Eine eigenständige Dienststelle "Staatlicher Gewerbearzt" gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht mehr. Die zuständige staatliche Stelle für den medizinische Arbeitsschutz in Nordrhein-Westfalen ist nun das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (LIA.nrw): www.lia.nrw.de Das LIA.nrw berät und unterstützt die Landesregierung und die staatliche Arbeitsschutzverwaltung (Dez ...
Stand: 07.01.2014
Dialog: 20125
Tätigkeiten mit Atemschutz werden im Anhang der ArbMedVV aufgeführt. Pflichtvorsorge ist hierbei erforderlich bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppen 2 und 3 erfordern. Angebotsvorsorge ist anzubieten bei Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 1 erfordern. Die Gruppeneinteilung der Atemschutzgeräte erfolgt nach dem Gerätegewicht und den Druckdifferen ...
Stand: 14.12.2013
Dialog: 20002
Die Infektionsgefährdung in einem Betrieb bei der Benutzung eines Handlaufes dürfte im Allgemeinen geringer sein als diesbezügliche Gefährdungen aus dem Alltag, die z. B. von Handgriffen an Einkaufswagen und Zapfpistolen an Tankstellen, von Geldautomatentastenfeldern oder etwa dem Händeschütteln ausgehen.Das Infektionsrisiko und die Ausbreitung von Krankheitserregern im Alltag und im Betrieb kann ...
Stand: 09.12.2013
Dialog: 19984
Am 31.10.2013 trat die Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft, welche die wesentliche rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Betrieb darstellt. Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin führt anlässlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge ein individuelles Beratungsgespräch mit dem oder der Beschäftigten. Er/sie bespricht die persönliche Kr ...
Stand: 26.11.2013
Dialog: 19872
Farbsinnstörungen können mit Hilfe eines Anomaloskops näher untersucht werden. Im Ergebnis wird der sog. Anomaliequotient bestimmt. Nur im Rahmen des Berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes 25 - Fahr- Steuer- und Überwachungstätigkeiten (vgl. Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G25) gibt es eine nähere Festlegung für die Anforderungsstufen 1 u. 2. Danach ist ein "ausreichender Farbensinn" ...
Stand: 29.08.2013
Dialog: 1013
Primär liegt der Umgang mit seiner Erkrankung im Einfluß- und Verantwortungsbereich des betroffenen Mitarbeiters, und zwar sich selbst gegenüber. Er hat seine Erkrankung zu behandeln und muss sich für den Alltag und sein Leben handlungsfähig halten. Wenn er Probleme mit der Behandlung und Kontrolle seiner Erkrankung hat, z.B. zu Unterzuckerungen neigt, muss er das mit seinem behandelnden Arzt klär ...
Stand: 10.05.2013
Dialog: 18498
Das Tragen von Schutzhandschuhen ist immer dann erforderlich, wenn eine Gefährdung damit vermieden werden kann. Beim Injizieren von Heparin kommt es gelegentlich zum Blutaustritt. Um vor diesem Blut zu schützen, müssen flüssigkeitsdichte Handschuhe getragen werden. (Sollte es jemanden gelingen, so zu Spritzen, dass nie Blut austritt, dann kann dieser auch ohne Handschuhe spritzen. So zu spritzen ...
Stand: 06.05.2013
Dialog: 18461
Das bis 2001geltende Bundesseuchengesetz kannte noch den Begriff des Gesundheitszeugnisses bzw. Gesundheitspasses, mit dem eine befriedigend verlaufene amtsmedizinische Untersuchung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die z. B. im Verkauf von Lebensmitteln und in der Gastronomie tätig werden wollten, bescheinigt wurde. Die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses bzw. Gesundheitspasses war Voraussetz ...
Stand: 14.03.2013
Dialog: 18137
Unter dem Aspekt Gesundheitsschutz und Unfallverhütung muss die volle Farbsehfähigkeit nicht zwingend gegeben sein. Die Frage ist individuell vom Ausmaß Ihrer Beeinträchtigung und Ihren Tätigkeiten sinnvollerweise in Abstimmung mit dem Betriebsarzt zu klären. Sie müssen die relevanten farbcodierten Informationen sicher und ohne Zeitverzögerung erkennen können. Über die gesundheitliche Eignung für ...
Stand: 27.02.2013
Dialog: 18015
Nach Ziffer 9.4 der BGR 250 / TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" gilt: "Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Impfungen anzubieten, wenn - Tätigkeiten ausgeführt werden, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zum Kontakt mit infektiösem oder potenziell infektiösem Material, wie Körperflüssigkeiten, -ausscheidungen oder -gewebe, komm ...
Stand: 15.02.2013
Dialog: 17945
Der Gesetzgeber macht in der ArbMedVV u. a. zunächst den Unterschied zwischen Pflichtuntersuchungen (§ 4) und Angebotsuntersuchungen (§ 5) deutlich. In § 4 heißt es: (1) … (2) Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit nur ausüben lassen, wenn die nach Absatz 1 erforderlichen Pflichtuntersuchungen zuvor durchgeführt worden sind. Die Bescheinigung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit ist Tätigkeitsvoraus ...
Stand: 08.01.2013
Dialog: 17684
Die Notwendigkeit der Arbeitmedizinischen Vorsorge nach G 26 richtet sich im Wesentlichen nach bestimmten Gruppeneinteilungen der Atemschutzgeräte (1-3) und danach, ob es sich um ein Arbeitsverfahren/-bereiche mit oder ohne Belastung handelt.Die genauen Einteilungen dieser Gruppen und Verfahren/Bereiche finden sich in der BGI 504-26 (früher ZH1/600.26)- Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsme ...
Stand: 23.08.2012
Dialog: 4282
In solchen Fällen ist unbedingt die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt einzuschalten. Diese können die Situation differenziert beurteilen, wenn ihnen die Befunde des Arbeitnehmers zur Verfügung gestellt werden. Dazu ist selbstverständlich das Einverständnis des Arbeitnehmers erforderlich. Da eine HIV-Infektion bei Bekanntwerden immer noch eine gewisse Stigmatisierung mit sich bringen kann, sollt ...
Stand: 22.06.2012
Dialog: 16462
Entsprechend der DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.6 Betreiben von Wäschereien handelt es sich bei Krankenhauswäsche grundsätzlich um mindestens infektionsverdächtige Wäsche. Demzufolge sind neben den in der im Kapitel 2.6 genannten Anforderungen auch die Vorschriften der Biostoffverordnung - BioStoffV und der entsprechenden technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe - TRBA sowie der Verordnung ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 11952
Der Arbeitgeber muß sich nicht um eine arbeitsmedizinische Vertretung an Wochenenden bemühen. Notfälle werden i.d.R. wie folgt abgearbeitet: Es gelten die Vorgaben der ArbMedVV für Angebots- Pflicht- und Wunschuntersuchungen. Diese Vorgaben sind für Notfälle geeignet umzusetzen. Dabei sollte wie folgt verfahren werden: Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber (mit Unterstützung des ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 13968
Die Grundlage für die arbeitsmedizinsche Vorsorge ist seit dem 24.12.2008 die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Dort sind Regelungen im staatlichen Recht und in den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt worden. Die Verordnung nennt Untersuchungsanlässe und beschreibt das organisatorische Verfahren der arbeitsmedizinischen ...
Stand: 05.06.2012
Dialog: 10469
In dem "Leitfaden für Betriebsärzte zur Anwendung des G 25" www.dguv.de/inhalt/praevention/fachaus_fachgruppen/arbeitsmedizin/produkte/leitfaeden/index.jsp werden zum Sehvermögen folgende Aussagen getroffen: 3.2 Sehvermögen Ausführlich werden im G 25 Mindestanforderungen an das Sehvermögen beschrieben (siehe Tabelle 1 im G 25). Hierzu zählen neben der Sehschärfe weitere Sehfunktionen wie räumlic ...
Stand: 30.12.2011
Dialog: 15244
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV fordert, dass Erste-Hilfe-Räume oder vergleichbare Einrichtungen entsprechend der Unfallgefahren oder der Anzahl der Beschäftigten, der Art der ausgeübten Tätigkeiten sowie der räumlichen Größe der Betriebe vorhanden sein müssen. (§ 6 Abs. 4 ArbStättV) In der ASR 4.3 www.baua.de/asr wird unter Ziffer 6 Abs. 3 ausgeführt: Für vorübergehend eingerichtete Arbe ...
Stand: 28.10.2011
Dialog: 14822