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Der Hersteller einer Elektroanlage hat gemäß § 30 Buchst. a) Nr. 2 VDE 0100 Teil 1 "Kennzeichnung" die Zugehörigkeit der Betriebsmittel z.B. Schaltgeräte, Überstromschutzorgane sowie Stromkreis-, Mp- und SL-Klemmen zu ihren Stromkreisen so zu kennzeichnen, dass Verwechslungen vermieden werden. Grundsätzlich ist nach dem Arbeitsschutzgesetz der Arbeitgeber für die Sicherheit und Gesundheit der Besc ...
Stand: 22.11.2006
Dialog: 2356
Die Maschinenverordnung - 9. GPSGV definiert u.a. die Maschine als eine Gesamtheit von Maschinen, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren. Da entsprechend § 3 Abs. 1 der 9. GPSGV beim Inverkehrbringen von Maschinen, also auch der Gesamtanlage, u.a. eine Konformitätserklärung beizufügen ist, trifft diese Verpflichtung den Herstell ...
Stand: 12.10.2006
Dialog: 4656
Mit dem CE-Zeichen ist die Forderung des § 39 der VBG 9a erfüllt. Die VBG 9a wird allerdings mit in Kraft treten der neuen BGV A1 (vermutlich 1.1.2004) außer Kraft gesetzt. Die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln (dazu gehören auch Lastaufnahmemittel) werden in der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV – geregelt. § 3 BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen der Gefährdung ...
Stand: 14.09.2006
Dialog: 2148
Gemäß Anhang V der 89/392 EWG-Maschinenrichtlinie erklärt ein Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter mit der Unterzeichnung der EG-Konformitätserklärung, dass die in den Verkehr gebrachte Maschine allen einschlägigen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen entspricht. Im Rahmen der gemäß Maschinenrichtlinie geforderten Gefahrenanalyse ist zu prüf ...
Stand: 29.08.2006
Dialog: 1584
Zu 1.Aus der Sicht des Arbeitsschutzes sind folgende wesentliche Vorschriften zu beachten:- Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG im Besonderen die §§ 4 – 6- Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV die Abschnitte 2 und 3 sowie die Anhänge 3 und 4 auch wegen möglicher Explosionsgefahren durch Magnesium.- Gefahrstoffverordnung - GefStoffV Abschnitt 5 und Anhang V Nr. 8- Berufsgenossenschaftliche Regel -BGR ...
Stand: 29.08.2006
Dialog: 2181
Sofern die Rollen auch für den Verbraucher bestimmt sind oder unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen von Verbrauchern benutzt werden können, selbst wenn sie nicht für diese bestimmt sind, handelt es sich um Verbraucherprodukte im Sinne des § 2 Produktsicherheitsgesetz/ProdSG. Demnach sind die besonderen Pflichten für das Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten nach § 5 GPSG zu berück ...
Stand: 29.08.2006
Dialog: 2826
Unter Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV werden Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV genannt. Mit § 7 Abs. 1 Nr. 2 BetrSichV wird festgelegt, dass Arbeitsmittel, auch wenn z.B. kein CE-Zeichen vergeben wurde oder kein CE-Zeichen vergeben werden konnte (nicht für jedes Arbeitsmittel gibt es eine entsprechende Verordnung zum ProdSG), dieses Arbei ...
Stand: 28.07.2006
Dialog: 2925
Der Hersteller muss die Pflichten nach § 4 und § 5 im Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) erfüllen. So hat er zum Beispiel sicherzustellen, dass der Verwender alle erforderlichen Informationen erhält, damit dieser die Gefahren, die von den Unterstellböcken während der üblichen Verwendung oder vernünftigerweise vorhersehbaren Gebrauchsdauer ...
Stand: 28.07.2006
Dialog: 2924
Wird eine umfassende Gefährdungsbeurteilung z.B. mittels des in der Frage genannten Leitfadens für die Gefährdungsbeurteilung erstellt und werden die nötigen Maßnahmen durchgeführt, ist davon auszugehen, dass die unter Anhang 1 der Betriebsicherheitsverordnung geforderten Mindestvorschriften für Arbeitsmittel erfüllt werden. Als weitere Richtschnur ist die derzeit im Entwurf vorliegende Technische ...
Stand: 28.07.2006
Dialog: 2935
Falls wie von Ihnen beschrieben keine wesentliche Änderung der Anlage im Sinne der Maschinenrichtlinie - RL 98/37/EG vorliegt, ergeben sich für den Arbeitgeber notwendige rechtliche Maßnahmen aus der Betriebssicherheitsverordnung. Der Austausch der SPS ist als Instandsetzungsmaßnahme anzusehen, dementsprechend hat der Arbeitgeber für das Arbeitsmittel (hier Roboteranlage) eine Prüfung durch eine b ...
Stand: 11.07.2006
Dialog: 4365
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) wurden zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) zusammengefasst. Die Vorschriften beziehen sich hauptsächlich, wenn man die überwachungsbedürftigen Anlagen nicht mit berücksichtigt, auf das Inverkehrbringen und Ausstellen von technischen Arbeitsmitteln bzw. Produkten. Eine Autowaschstraße gilt als technisches Arbeitsmittel. F ...
Stand: 28.06.2006
Dialog: 2658
Bei denen von Ihnen beschriebenen Transportgeräten handelt es sich offenbar um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 3 BetrSichV hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzu ...
Stand: 28.06.2006
Dialog: 2211
Ein optisches oder akustisches Warnsignal ist nicht erforderlich. Dennoch hätte es zu dem geschilderten Vorfall nicht kommen dürfen, da gemäß Ziffer 1.7 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der ASR A1.7 Türen und Tore an kraftbetätigten Toren die Quetsch- und Scherstellen bis zu einer Höhe von 2,50 m so gesichert sein müssen, dass die Bewegung der Türen und Tore im Gefahrfall ...
Stand: 28.06.2006
Dialog: 2544
Die Absetzkipperpresse muss, wenn sie Beschäftigten bereitgestellt wird, gemäß § 7 Abs. 2 Betriebssicherheitsverordnung den im Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung geltenden sonstigen Rechtsvorschriften entsprechen, mindestens jedoch den Anforderungen des Anhangs 1 Nr. 1 und 2. Wenn die Presse 1991 den zu diesem Zeitpunkt geltenden Unfallverhütungsvorschriften entsprach, sind Umrüstarbeiten in ...
Stand: 28.06.2006
Dialog: 2680
Die Hubarbeitsbühne wird dem privaten Verbraucher überlassen und ist demnach ein Verbraucherprodukt im Sinne des § 2 Abs. 3 Satz 1 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG. Mit dem Verleihen/Vermieten der Hubarbeitsbühne an den privaten Verbraucher geht die Sachherrschaft über die Hubarbeitsbühne an den Verbraucher über. Dies stellt ein Inverkehrbringen nach § 2 Abs. 8 GPSG dar. Die Bestimmunge ...
Stand: 23.02.2006
Dialog: 2814
Uns ist keine Vorschrift oder Norm bekannt, die prinzipiell dreibeinige Werkstatthocker verbietet. Unter der Voraussetzung einer nur kurzzeitigen, gelegentlichen Nutzung und einer hinreichenden Standsicherheit sehen wir keine Bedenken beim Einsatz eines dreibeinigen Hockers. Stand: Januar 2006 ...
Stand: 07.02.2006
Dialog: 3826
Das Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) gilt für das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Beim Inverkehrbringen von Verbraucherprodukten sind die besonderen Pflichten für das Inverkehrbringen nach § 5 ProdSG zu berücksichtigen. Hiernach ist u.a. dann eine Gebr ...
Stand: 23.01.2006
Dialog: 3360
Zur Beurteilung in wieweit eine Konformitätsbewertung für die Gesamtanlage erforderlich ist, ist zwischen zwei Fällen zu unterscheiden.1. Neumaschinen Entsprechend dem Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (Produktsicherheitsgesetz - ProdSG) dürfen Maschinen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den Anforderungen der 9. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgeset ...
Stand: 19.01.2006
Dialog: 2968
Beim erstmaligen Verleih der Gas- und Elektroküchengeräte (nachfolgend nur Geräte genannt) an einen Kunden (Entleiher) handelt es sich um ein Inverkehrbringen eines Produktes im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG). Hierfür sind insbesondere die Vorschriften des § 4 GPSG Inverkehrbringen und Ausstellen zu beachten. Für Elektroküchengeräte gilt auch die erste Verordnung zum GPSG ...
Stand: 15.12.2005
Dialog: 2328
Der Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie schließt den Bereich der Fahrzeuge, soweit sie für den Transport von Gütern auf öffentlichen Straßen- und Schienennetzen geplant und konstruiert sind, aus. Dies gilt allerdings nicht für Fahrzeuge, die im Anhang IV der Richtlinie genannt werden, z.B. Hausmüllsammelfahrzeuge. Stand: 31.10.02 ...
Stand: 12.12.2005
Dialog: 1130