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Ja, denn dies entspricht dem derzeitigen Stand der Technik. Es sei jedoch darauf hingewiesen, daß laut Anforderung nicht der Bewegungsablauf unterbrochen werden, sondern lediglich die gefährliche Bewegung verhindert werden soll. Die Rückkehr in eine sichere Position ist somit zulässig. Dies setzt natürlich komplizierte, zur Wahl der zulässigen Bewegung fähige Vorrichtungen voraus, die heute zumind ...
Stand: 25.02.2008
Dialog: 879
Die Pistolen fallen unter die Maschinenrichtlinie und sind vom Hersteller ohne Baumusterprüfung zu zertifizieren (Modul A). Stand: Februar 2008 ...
Stand: 21.02.2008
Dialog: 869
Hebezeuge fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie, was für den Hersteller mit der Verpflichtung verbunden ist, die entsprechenden technischen Unterlagen bei sich aufzubewahren (im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß für Zubehörteile nur sehr wenige grundlegende Anforderungen bestehen und die Normung so weit fortgeschritten ist, daß die Betriebsanleitung in den meisten Fällen auf ein Mindest ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 870
Die letzte Frage ist eindeutig mit nein zu beantworten. Ein Hersteller kann eine Maschine nicht zertifizieren, ohne alle grundlegenden Anforderungen und Bestimmungen der Richtlinie berücksichtigt zu haben. Natürlich gibt es große Maschinen, bei denen eine Messung im Werk des Herstellers nicht möglich ist (komplexe Kunststoffspritzgießanlagen, Papiermaschinen, Walzmaschinen usw.). Obwohl nicht ganz ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 861
Bei den in Anhang IV genannten Maschinen für den Einsatz unter Tage handelt es sich einzig und allein um Lokomotiven und Bremswagen, alle sonstigen schienengeführten Maschinen sind ausgenommen. ´Diese Frage ergibt sich aus den unterschiedlichen Sprachfassungen der Richtlinie. Während es in der deutschen, der englischen, der griechischen, der niederländischen, der portugiesischen und der schwedisch ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 882
Diese Möglichkeit ist fraglos einer sofortigen Inanspruchnahme der Schutzklausel vorzuziehen. Der Mitgliedstaat muss seinen Antrag jedoch genau begründen (vgl. Anhang V Punkt 3 Absatz 3) und angeben, inwiefern er die Erfüllung welcher grundlegenden Anforderungen anzweifelt. Wird seiner Bitte nicht entsprochen (keine Reaktion des Herstellers), kann der Mitgliedstaat das Schutzklauselverfahren einle ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 871
Von einer Handbeschickung/Handentnahme ist im Allgemeinen die Rede, wenn das Werkstück vom Bedienungspersonal direkt auf den in die Maschine integrierten Vorschub gelegt bzw. diesem entnommen wird (beispielsweise bei umlaufenden Einführwalzen oder Lauftischen der Fall). Die unterschiedliche Auslegung des Punkts 4 von Anhang IV scheint auf unterschiedliche Formulierungen in den einzelnen Sprachfass ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 888
Seilschlingen aus Flachgewebe sind in der Regel Massenware, die auf eine dauerhafte, vielfältige Verwendung ausgelegt, d.h. nicht speziell für Schiffe hergestellt ist. Sie können sich im Besitz einer Reederei befinden und während der Fahrt auf dem Schiff verbleiben, können aufgrund ihrer Sicherheitsrelevanz aber auch wie Schlingen des Schiffsbeladers behandelt werden. Die sogenannten Einwegschling ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 873
Ja. Prüfstände setzen sich aus mehreren, teilweise beweglichen und zu einem bestimmten Zweck zusammengefügten Elementen zusammen. Auch wenn sie über keine eigene Kraftquelle verfügen, erhalten sie vom geprüften Fahrzeug Antrieb und sind eindeutig mit mechanischen Gefahren verbunden. Stand: Februar 2008 ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 866
Ja, denn die Haltesysteme entsprechen der im Artikel 2 Maschinenrichtlinie gegebenen Begriffsbestimmung und sind vom Anwendungsbereich nach Artikel 1 nicht ausgenommen. Stand: Februar 2008 ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 876
Die grundlegende Anforderung 2.1 betrifft Gefahren, denen der Verbraucher eines verpackten Produktes ausgesetzt ist. Da es sich auch in diesem Fall um ein solches handelt, müssen die unter Punkt 2.1 genannten Anforderungen erfüllt und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen, z.B. im Hinblick auf Sterilität, in Betracht gezogen werden. Stand: Februar 2008 ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 881
Arbeitsmittel dieser Art - vor allem große, für den gewerblichen Bedarf ausgelegte Geräte - setzen sich aus verschiedenen Teilen zusammen, von denen einige mit Sicherheit in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen. Aufgrund ihrer Ausmaße und komplexen Auslegung sind derartige Gerätekombinationen vor allem bei Wartungsarbeiten mit mechanischen Risiken verbunden, so dass sie nicht unter ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 889
Nein. Es ist Aufgabe des Benutzers, eine geeignete Maschine auszuwählen und diese richtig zu benutzen (Wahl des Waschprogramms nach der Herkunft der Wäsche, ausschließliche Maschinenbenutzung durch eine Station usw.). Es kann nicht verlangt werden, alle Waschmaschinen auf die Benutzung im Krankenhaus auszulegen, d.h. bakterielle Risiken völlig auszuschliessen. Ebensowenig in den Anwendungsbereich ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 880
Schiffe und bewegliche Off-Shore-Anlagen sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen, weil diese bereits den Sicherheitsvorschriften einschlägiger IMO-Übereinkommen unterliegen. Bei Fabrikschiffen und anderen schwimmenden Anlagen muß entschieden werden, ob deren Position unverändert bleibt (und sie damit der Maschinenrichtlinie unterliegen) oder nicht. Da die Position der genann ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 872
Die meisten der in Anhang IV genannten Holzbearbeitungsmaschinen (insbesondere fast alle unter Punkt 5 aufgeführten kombinierten Maschinen) verfügen über Zusatzausstattungen, die nicht in Anhang IV aufgeführt sind (wie zum Einzapfen, Bohren, Schleifen, Falzen, Leimen oder Sägen mit beweglichem Werkzeug). Diese Zusatzfunktionen dienen lediglich dazu, die Bearbeitung des Werkstücks abzuschließen. Si ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 886
Betonstahlbiegemaschinen sind nicht der Kategorie ´Pressen´ zuzuordnen und somit keiner EG-Baumusterprüfung zu unterziehen. Stand: Februar 2008 ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 883
Zwar sind bei diesen Maschinen, bei denen Beschickung und Entnahme manuell sein können, mehrere der in Anhang IV genannten Funktionen gegeben, doch erfolgt der Wechsel von einem Arbeitsgang zum anderen nicht manuell. Es handelt sich folglich nicht um die in Anhang IV Punkt 5 genannten kombinierten Maschinen, deren Begriffsbestimmung Punkt 1.3.5. Anhang I zu entnehmen ist. Von den genannten multifu ...
Stand: 18.02.2008
Dialog: 887
Hier muß wie folgt unterschieden werden: 1) Motoren (wie Kompressoren, Stromerzeuger und Antriebsschrauben schwimmender Maschinen), die zu einem bestimmten Zweck, wie der Erzeugung von Druckluft oder Strom, dem Antrieb einer schwimmenden Maschine, dauerhaft mit einem anderen Bauteil verbunden werden sollen, sind als Maschinen gemäß Artikel 4 Absatz 2 anzusehen. Sie müssen keine CE-Kennzeichnung tr ...
Stand: 09.01.2008
Dialog: 857
Es handelt sich um Zubehör des LKW, der selbst vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen ist. Wird dieses Zubehör manuell betätigt, ist es vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 3 der Maschinenrichtlinie). Stand: Januar 2008 ...
Stand: 09.01.2008
Dialog: 863
Hierbei handelt es sich um einen Musterfall, denn solange die Maschine der Aufsicht des Herstellers unterliegt und von dessen Angestellten bedient wird, ist ein Inverkehrbringen nicht gegeben. Wir haben es hier mit einem Fall gemäß Artikel 2 Absatz 3 der Maschinenrichtlinie zu tun. Dessen ungeachtet muss sie zu dem Zeitpunkt, zu dem der zufriedene Kunde die Maschine tatsächlich übernimmt, der Rich ...
Stand: 09.01.2008
Dialog: 860