Ergebnisse 401 bis 420 von 512 Treffern
Der Inhalt der Konformitätserklärung ist in jeder einzelnen Richtlinie entsprechend den jeweiligen Produkten festgesetzt. Zumindest sollte u. a. folgendes angegeben werden: Alle berücksichtigten einschlägigen Bestimmungen und präzise, vollständige und eindeutige Angabe der Referenznormen. ( Nr. 5.4 EG-Konformitätserklärung nach dem Leitfaden für die Umsetzung der nach dem neuen Konzept und dem Ges ...
Stand: 18.03.2009
Dialog: 7082
Unter Berücksichtigung, dass die Steuerungen einzeln in den Verkehr gebracht werden, ergibt sich die folgende Darstellung: Komplette speicherprogrammierbare Steuerungen werden nicht vom Anwendungsbereich der Maschinenverordnung (9. GPSGV) und der Richtlinie 98/37/EG (Maschinenrichtlinie) erfasst, sofern sie einzeln in den Verkehr gebracht werden und sind demnach keine Maschinen im Sinne der v.g. V ...
Stand: 09.03.2009
Dialog: 6845
Welche arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften beim Bau und bei der Ausrüstung einer Krananlage zu berücksichtigen sind, wird unter Abschnitt II. der DGUV Vorschrift 53 „Krane“ beschrieben. Dazu zählen das Produktsicherheitsgesetz mit der Maschinenrichtlinie (9. ProdSV) und die Betriebssicherheitsverordnung. Weiterhin sind die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung und der Bauordnungen der Länder ...
Stand: 04.02.2009
Dialog: 2143
Eine Laborgalvanikeinheit kann als Maschine im Sinne der Maschinenverordnung - 9. GPSGV in Verbindung mit der Maschinenrichtlinie RL 98/37/EG: Maschinenrichtlinie [bis 29.12 2009 geltenden Fassung] bzw. RL 2006/42/EG: Maschinenrichtlinie [Neufassung] angesehen werden. Anforderungen an Galvanikanlagen werden auch in der BGI 552 Galvaniseure, Ziffer 3.1 näher erläutert. ...
Stand: 12.12.2008
Dialog: 6450
1. Pflichten des Händlers nach dem Produktsicherheitsgesetz - ProdSGWenn festgestellt wird, dass ein mangelhaftes Produkt an andere abgegeben wurde (hier Öllampe ohne Dochtschutz, ...), ist es grundsätzlich die Aufgabe des Herstellers, seines Bevollmächtigten oder des Einführers, eine Risikobewertung vorzunehmen und die erforderlichen Maßnahmen festzulegen. Der Leitfaden über Korrekturmaßnahmen ei ...
Stand: 04.12.2008
Dialog: 6761
Die Pflicht zur CE-Kennzeichnung basiert auf verschiedenen Richtlinien der EU, die aufgrund des Art. 95 EG-Vertrag erlassen wurden. Diese Richtlinien dienen der Herstellung eines einheitlichen Binnenmarktes. Die Richtlinien selbst sind von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen.Die von Ihnen angesprochene Herstellererklärung beruht auf Art. 4 Abs. 2 der Maschinenrichtlini ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6702
Zu 1: Die Anwendung von Normen ist immer freiwillig. Der Hersteller muss die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden Richtlinien einhalten.Bei Anwendung von harmonisierten Normen besteht die Vermutung, dass die grundlegenden Sicherheitsanforderungen eingehalten sind. Wendet der Hersteller diese Normen nicht an, muss er gegenüber den Marktaufsichtsbehörden explizit nachweisen könne ...
Stand: 04.11.2008
Dialog: 6650
Zunächst hat der Hersteller, sofern es sich bei der Lieferung um eine Maschine handelt, eine Konformitätserklärung beizubringen und die verwendungsfertige Maschine mit einem CE-Zeichen zu versehen. Handelt es sich nicht um eine verwendungsfertige Maschine, weil sie z.B. zusammen mit anderen Maschinen eine Gesamtanlage bilden, ist den jeweiligen Maschinen eine Herstellererklärung beizufügen. In die ...
Stand: 16.10.2008
Dialog: 2642
Zu 1) Da der in den Niederlanden ansässige Importeur die Geräte, die Verpackung und die Gebrauchsanleitung mit seinem Namen kennzeichnet und die CE-Erklärung erstellt, bleibt er Importeur und übernimmt damit auch die Herstellerpflichten, denn mit der Kennzeichnung erklärt er sich als Importeur bzw. Hersteller. Er muss in der Lage sein, die EG-Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen fü ...
Stand: 01.09.2008
Dialog: 6589
Wenn es sich, wie von Ihnen beschreiben, um eine nicht verwendungsfertige Maschine handelt, ist diese mit einer Herstellererklärung in Verkehr zu bringen. Mit der Herstellererklärung (Einbauerklärung) weisen Sie darauf hin, dass die nichtverwendungsfertige Maschine erst in Betrieb genommen werden darf, nachdem die Konformität der Maschine, in die diese eingebaut werden soll, mit den Bestimmungen d ...
Stand: 05.08.2008
Dialog: 2507
Die Aufbauten von Feuerwehr-Leiterwagen entsprechen der Begriffsbestimmung der 9. GPSGV (Maschinenverordnung), mit der die Maschinenrichtlinie (RL 98/37/EG) in nationales Recht übernommen wurde. Sind diese Maschinen bestimmungsgemäß dafür vorgesehen, Personen zu heben und besteht die Gefahr eines Absturzes aus einer Höhe von > 3 m, so handelt es sich um Maschinen im Sinne von Nr. 16 Anhang IV RL 9 ...
Stand: 05.08.2008
Dialog: 1999
Bei den von Ihnen gemachten Angaben ist davon auszugehen, dass der Hochdruckprüfstand in den Anwendungsbereich der 9. GPSGV (Maschinenverordnung) und der 14. GPSGV (Druckgeräteverordnung) fällt. Durch die Absicht, Verschraubungen/Adapter selbst herzustellen, um Ventile zu prüfen, wird eine Änderung, ggf. eine wesentliche Änderung (muss im konkreten Einzelfall geprüft werden) an dem Hochdruckprüfst ...
Stand: 05.08.2008
Dialog: 2456
Durch das Zusammenfügen von Bauteilen entsteht ein elektrisches Betriebsmittel, das als Einheit (Heizelementsystem) in den Verkehr gebracht werden soll. Dieses Heizelementsystem ist wiederum mit der CE-Kennzeichnung zu versehen, auch wenn die Bauteile bereits CE-Kennzeichnungen aufweisen. Derjenige, der die Bauteile zu einem Heizelementsystem zusammenfügt, ist Hersteller dieses neu entstandenen He ...
Stand: 04.08.2008
Dialog: 6444
Gemäß Art. 1 Nr. 2 der EG-Richtlinie 88/378 zur Spielzeug-Verordnung sind die im Anhang I der Verordnung aufgeführten Erzeugnisse kein Spielzeug im Sinne der Richtlinie. Dort sind unter Nr. 3 Geräte, die gemeinschaftlich auf Spielplätzen verwendet werden, ausgenommen. Demzufolge fallen Geräte auf Kinderspielplätzen nicht unter die Spielzeug-Verordnung und dürfen daher kein CE-Kennzeichen besitzen. ...
Stand: 03.06.2008
Dialog: 2897
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten : a) Lichtgitter mit integrierten ASi Safety at Work Modul Vorteile: Integrierte Einbindung Nachteile: Es wird eine komplette Teilnehmeradresse belegt ACHTUNG: Auf Kabelführung der ASi Leitung achten (Biegeradien, Beschädigungsmöglichkeit etc.) ACHTUNG: Bei Ausfall des Lichtgitters ist eine neue Adressierungsprozedur erforderlich b) Lichtgitter mit Standard ...
Stand: 17.03.2008
Dialog: 2316
Die VBG 5 "Kraftbetriebene Arbeitsmittel" ist aufgehoben worden.Dafür gilt nunmehr die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese schafft die Voraussetzungen, berufsgenossenschaftliche und staatliche Vorschriften als widerspruchfreien Regelungskomplex für alle Arbeitsmittel zu gestalten. Diesem Ziel dienen ganz wesentlich die Anhänge 1 und 2 der Verordnung, die inhaltich und sprachlich nicht ...
Stand: 17.03.2008
Dialog: 1895
Maschinen, die neu in den Verkehr gebracht werden, müssen der 9. GPSGV (Maschinenrichtlinie) in Verbindung mit der Richtlinie 98/37/EG entsprechen. Der Anhang I der Betriebssicherheitsverordnung bezieht sich in diesem Zusammenhang nur auf Maschinen, die vor dem Inkrafttreten der Maschinenrichtlinie in Verkehr gebracht wurden und richtet sich an den Arbeitgeber, nicht wie die 9. GPSGV an den Herste ...
Stand: 17.03.2008
Dialog: 2508
Ein transportables Silo wird nicht als Maschine im Sinne der 9. GPSGV angesehen. Sofern es sich hier nicht um ein Druckgerät im Sinne der 14. GPSGV handelt, ist bei der geplanten Änderung kein Konformitätsbewertungsverfahren (kein CE-Zeichen, keine Konformitätserklärung) zu beachten. Allerdings stellt das Silo ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV dar. Anforderungen ergeben sich insbesondere au ...
Stand: 11.03.2008
Dialog: 2720
Nach einer Reparatur besteht keine Verpflichtung ein neues CE-Kennzeichen auf das Gerät aufzubringen, sofern die Ersatz- bzw. Verschleißteile nur ausgewechselt worden sind. Die Kennzeichnungspflicht liegt beim Einführer der Geräte. Im Fall einer durch die Reparatur entstandenen technischen Änderung des Gerätes erlischt jedoch die Kennzeichnung des Einführers und es muss eine neue Zertifizierung vo ...
Stand: 11.03.2008
Dialog: 2849
Nach der Maschinenrichtlinie Anhang I, Ziff. 1.4.2.2 müssen bewegliche Schutzeinrichtungen einer Maschine, wie z. B. eine Schutztür, u. a. mit einer Kopplung ausgerüstet sein, so dass die beweglichen Teile nicht in Gang gesetzt werden können, solange ein Erreichen dieser Teile möglich ist. Sie müssen stillgesetzt werden, sobald sich die Schutzeinrichtung nicht mehr in Schließstellung befindet. Bzg ...
Stand: 25.02.2008
Dialog: 956