Ergebnisse 341 bis 360 von 508 Treffern
In der zur Arbeitsstättenverordnung bekannt gegebenen Arbeitsstättenregel - ASR A1.7 "Türen und Tore" www.baua.de/asr ist unter Abschnitt 5 Auswahl von Türen und Toren bezüglich Torflügeln mit eingebauter Schlupftür folgende Regelung getroffen:5) Bei Torflügeln mit eingebauter Schlupftür darf eine kraftbetätigte Flügelbewegung nur bei geschlossener Schlupftür möglich sein. Die Flügelbewegung muss ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13573
Die CE-Kennzeichnung ist prinzipiell so auszuführen wie es im § 7 des Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben ist. Wenn Größe, Sichtbarkeit, Lesbarkeit und Dauerhaftigkeit richtig sind und auch eine Verwechselung mit anderen Zeichen nicht in Frage kommt, bleibt als formaler Mangel am Kennzeichen - wie von Ihnen angegeben - lediglich der zu lange Mittelstrich über. Welche Maßnahmen diesbezügl ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13039
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden.Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten Werkstof ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet sein, dass Gefahren vermieden werden oder - falls weiterhin Gefahren bestehen - mit Schutzeinrichtungen in der Weise versehen sein, dass jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird. Siehe dazu http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/mechanisch/ung ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
Ein Durchlaufregal mit mechanischer Bremse fällt dann unter die Maschinenrichtlinie, wenn dieses Regalentsprechend der Begriffsdefinition des Artikels 2 Buchstabe a) der RL 42/2006/EG mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattet ist oder über ein mit externen Energiequellen verbundenes Kraftübertragungssystem angetrieben wird.Wir ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13910
Nein. Die Betriebsanleitung wurde durch den Hersteller für den Verwender erstellt. Und nur der Hersteller kann dem Verwender mitteilen wie dieser mit dem von ihm hergestellten Produkt umzugehen hat. Nach § 6 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt auch § 5 Abs. 4 ProdSG für den Händler. Danach muss auch der Händler unverzüglich "die zuständige Behörde darüber unterrichten, wenn er weiß oder ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12463
Entsprechend § 22 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde zur Durchführung ihrer Überwachungstätigkeit die entsprechenden Unterlagen zu überlassen. Die EG-Konformitätserklärung ist eine juristische Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten aus der hervorgeht, dass die betreffende Maschine mit allen einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie überei ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12896
Eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist jede für eine bestimmte Anwendung zusammengefügte Gesamtheit miteinander verbundener Teile, von denen mind. eins beweglich ist und diese Gesamtheit -sofern es sich nicht um eine Maschine zum Heben von Lasten handelt - mit einem anderen Antriebssystems als ausschließlich die menschliche oder tierische Kraft ausgestattet ist. Sicherheitsb ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12336
Für die Pflichten des Herstellers einer Werkzeugmaschine ist bezüglich der sicherheitstechnischen Anforderungen der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens entscheidend.Sowohl die alte, bis 28.12.2009 geltende Maschinenrichtlinie 89/37/EG wie die ab dem 31.12.2009 für Maschinen anzuwendende neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthalten Anforderungen bezogen auf die beschriebene Gefahr. Unter ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12957
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
Die Maschinenrichtlinie 89/392/EWG v. 14.06.1989 musste durch die Mitgliedstaaten ab dem 01.01.1993 angewendet werden und ließ bis zum 31.12.1994 (Ablauf der Übergangsfrist) das Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Maschinen zu, die den jeweiligen nationalen Bestimmungen der Mitgliedstaaten (in Deutschland insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften) entsprachen.Mit Erlass der Betriebssicher ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11609
Gemäß Ziff. 3.6.1.1 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss der Hersteller von beweglichen Maschinen die auf die oberen Gliedmaße und auf den gesamten Körper einwirkenden Vibrationen angeben, wenn diese bestimmte Werte überschreiten.Die Herstellerangaben sollen dem Benutzer/Käufer Anhaltspunkte für die Auswahl vibrationsarmer Maschinen geben. Gleichzeitig können diese Informationen Hinweise für ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12149
Grundlage für die Bewertung von Tätigkeiten mit handegeführten Radialschleifmaschinen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung. Anhang 1 Nr. 2 gibt allgemeine Mindestvorschriften für alle Arbeitsmittel vor. Ist bei einem Arbeitsmittel mit herausschleudernden Gegenständen (hier die Drahtbrüche) zu rechnen oder bestehen bei Teilen des Arbeitsmittels Splitter- oder Bruchg ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11082
Bei Gebrauchtmaschinen muss unterschieden werden, ob es sich um unveränderte, aufgearbeitete oder wesentlich veränderte Gebrauchtmaschinen handelt.Die CNC-Drehmaschine ist eine Maschine im Sinne der 9. GPSGV. Das bedeutet, dass bei einer Änderung an der Maschine geprüft werden muss, ob es sich hier um eine wesentliche Änderung im Sinne der 9. GPSGV - Maschinenverordnung i.V.m. der Maschinenrichtli ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11291
Mit der ab 01.01.2010 gültigen EU-Verordnung Nr. 765/2008 (diese wird noch zu einer Änderung des Produktsicherheitsgesetzes führen) wurde der Begriff "Inverkehrbringen" neu definiert. Unter Inverkehrbringen wird im Sinne dieser Verordnung nur noch das erstmalige Bereitstellen auf dem Markt in der EU definiert. Beim Vertrieb spricht man zukünftig von einem Bereitstellen auf dem Markt.Der Verkauf vo ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 10504
Kinderwagen fallen unter keine Rechtsverordnung nach § 4 Abs.1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG und dürfen daher nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Sicherheitstechnische Anforderungen werden in der Norm DIN EN 1888 beschrieben. ...
Stand: 06.06.2012
Dialog: 12244
Unter einer berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (BWS) versteht man eine Schutzeinrichtung, die das Eindringen eines Körperteiles in ein Schutzfeld mit Hilfe von Sensoren erkennt, die ohne unmittelbaren mechanischen Kontakt wirken. Bei der Montage ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Dieser ist der für den Schutz vor Verletzungen erforderliche Mindestabstand zwischen Schutzfe ...
Stand: 29.05.2012
Dialog: 16305
Die Richtlinie 2010/35/EU ist mit der „Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)“ vom 29.11.2011 in nationales Recht übernommen worden. Demnach dürfen die nach diesen Vorschriften mit der PI-Kennzeichnung versehenen Druckgeräte in Deutschland verwendet und auch wieder befüllt werden. Dies betrifft auch Flaschen, die Luft enthalten. Zum Tauchen dürfen diese Flaschen aber nicht verwendet werden.An ...
Stand: 11.05.2012
Dialog: 16211
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG [pdf] gilt für Produkte, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden (nachstehend "Spielzeuge" genannt).Folgende Spielzeuge fallen generell nicht unter diese Richtlinie (Art. 2 Abs. 2):- Spielplatzgeräte zur öffentlichen Nutzung- Spielautomaten, ob münzbetrieben od ...
Stand: 07.05.2012
Dialog: 16161
Das Inverkehrbringen von Druckgeräten richtet sich nach der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – Druckgeräteverordnung (14. ProdSV), durch die die Richtlinine 97/23/EG (DGRL) in nationales Recht umgesetzt wird.Zunächst sollte jedoch geprüft werden, ob die Behälter evtl. vom Anwendungsbereich der DGRL ausgenommen sind, ob sie z.B. unter die Richtline 2009/105/EG – Richtlinie über das Inver ...
Stand: 24.04.2012
Dialog: 16072