Ergebnisse 161 bis 180 von 201 Treffern
Wenn es sich, wie von Ihnen beschreiben, um eine nicht verwendungsfertige Maschine handelt, ist diese mit einer Herstellererklärung in Verkehr zu bringen. Mit der Herstellererklärung (Einbauerklärung) weisen Sie darauf hin, dass die nichtverwendungsfertige Maschine erst in Betrieb genommen werden darf, nachdem die Konformität der Maschine, in die diese eingebaut werden soll, mit den Bestimmungen d ...
Stand: 05.08.2008
Dialog: 2507
Durch das Zusammenfügen von Bauteilen entsteht ein elektrisches Betriebsmittel, das als Einheit (Heizelementsystem) in den Verkehr gebracht werden soll. Dieses Heizelementsystem ist wiederum mit der CE-Kennzeichnung zu versehen, auch wenn die Bauteile bereits CE-Kennzeichnungen aufweisen. Derjenige, der die Bauteile zu einem Heizelementsystem zusammenfügt, ist Hersteller dieses neu entstandenen He ...
Stand: 04.08.2008
Dialog: 6444
Gemäß Art. 1 Nr. 2 der EG-Richtlinie 88/378 zur Spielzeug-Verordnung sind die im Anhang I der Verordnung aufgeführten Erzeugnisse kein Spielzeug im Sinne der Richtlinie. Dort sind unter Nr. 3 Geräte, die gemeinschaftlich auf Spielplätzen verwendet werden, ausgenommen. Demzufolge fallen Geräte auf Kinderspielplätzen nicht unter die Spielzeug-Verordnung und dürfen daher kein CE-Kennzeichen besitzen. ...
Stand: 03.06.2008
Dialog: 2897
Unbeachtet der 11. GPSGV (Explosionsschutzverordnung) stellt ein Getriebe eine nichtverwendungsfertige Maschine im Sinne der 9.GPSGV (Maschinenrichtlinie) dar. Mit der Herstellererklärung wird seitens des Herstellers daraufhingewiesen, dass die nichtverwendungsfertige Maschine erst in Betrieb genommen werden darf, nachdem die Konformität der Maschine, in die diese eingebaut werden soll, mit den Be ...
Stand: 17.03.2008
Dialog: 2255
Ein transportables Silo wird nicht als Maschine im Sinne der 9. GPSGV angesehen. Sofern es sich hier nicht um ein Druckgerät im Sinne der 14. GPSGV handelt, ist bei der geplanten Änderung kein Konformitätsbewertungsverfahren (kein CE-Zeichen, keine Konformitätserklärung) zu beachten. Allerdings stellt das Silo ein Arbeitsmittel im Sinne der BetrSichV dar. Anforderungen ergeben sich insbesondere au ...
Stand: 11.03.2008
Dialog: 2720
Nach einer Reparatur besteht keine Verpflichtung ein neues CE-Kennzeichen auf das Gerät aufzubringen, sofern die Ersatz- bzw. Verschleißteile nur ausgewechselt worden sind. Die Kennzeichnungspflicht liegt beim Einführer der Geräte. Im Fall einer durch die Reparatur entstandenen technischen Änderung des Gerätes erlischt jedoch die Kennzeichnung des Einführers und es muss eine neue Zertifizierung vo ...
Stand: 11.03.2008
Dialog: 2849
Grundlage für das GS-Zeichen ist das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Die Prüfstellen werden von der ZLS - Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (http://www.zls-muenchen.de) zugelassen. Die Zuständigkeit für die Veröffentlichung der für die Zuerkennung eines GS-Zeichens zugelassenen Stellen lag bislang bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Die Liste ist ...
Stand: 10.12.2007
Dialog: 1682
Momentan lässt sich die Frage nur mit dem zusätzlichen Verweis auf den § 17 Abs. 5 Satz 3 des Gerätesicherheitsgesetzes beantworten. Hier werden weitere Kriterien genannt. Eine präzisere Definition liegt hier nicht vor. Ein im Betrieb befindliches Druckgerät kann innerhalb des Unternehmens umgesetzt werden ohne erneut in den Verkehr gebracht zu werden, wenn die Vorschriften zum Inverkehrbringen be ...
Stand: 12.11.2007
Dialog: 2357
Maßgeblich für das Inverkehrbringen und den Betrieb der Produktionsanlage (Maschinen) sind zwei Rechtsbereiche. Nämlich - die Neunte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung – 9. GPSGV) in Verbindung mit der Richtlinie 98/37/EG (Maschinenrichtlinie) und - die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV 9. GPSGV Gemäß der 9. GPSGV durfte die Produktionsanlage nur in de ...
Stand: 04.11.2007
Dialog: 6271
Regelungen für Maschinen (Qutdoormaschinen) in Zusammenhang mit Lärm werden in der 32. BImSchV - Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (Verordnung die nach Produktsicherheitsgesetz - ProdSG und nach Bundes-Immissionsschutzgesetz BImSchG erlassen wurde) getroffen. Darüber hinaus hat der Hersteller für Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung - 9. GPSGV i.V.m. der Richtlinie 98/37/EG in der Be ...
Stand: 04.09.2007
Dialog: 5975
Nach Ziffer 1.7.4 b) Anhang I muss der Hersteller die Betriebsanleitung in einer der Gemeinschaftssprachen erstellen. Bei der Inbetriebnahme der Maschine muss die Originalbetriebsanleitung und eine Übersetzung dieser Betriebsanleitung in die Sprache /Sprachen des Verwenderlandes geliefert werden. Dafür ist der Inverkehrbringer, welcher nicht mit dem Hersteller identisch sein muss, verantwortlich. ...
Stand: 18.06.2007
Dialog: 807
Der Anlagenbauer bezieht die Einzelmaschinen, die für sich betrachtet der RL 98/37/EG entsprechen und fügt sie zu einer komplexen Anlage zusammen. Er wird damit zum Hersteller der komplexen Anlage mit den aus der RL 98/37/EG sich ergebenden Pflichten. Er erstellt die technische Dokumentation für die Gesamtanlage mit der Gesamtrisikoanalyse und bewahrt sie mind. 10 Jahre auf. Zusätzlich verfasst er ...
Stand: 04.06.2007
Dialog: 5690
Nach derzeitiger Rechtsauffassung ist die Anwendung der 9. GPSGV i.V.m. der Maschinenrichtlinie 98/37/EG auf Kaffeemaschinen nicht zwingend. Die DIN EN 60335-2-75, Ausgabe:2005-09 Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-75: Besondere Anforderungen für Ausgabegeräte und Warenautomaten für den gewerblichen Gebrauch ist und die DIN EN 60335-2-15 Berichtigung 2 ...
Stand: 04.05.2007
Dialog: 5522
Für Gasometer (in der Regel 0,05 bar Betriebsdruck), als Gesamtanlage betrachtet, sind hier keine anwendbaren Vorschriften bekannt, die ein Konformitätsverfahren mit entsprechender CE- Kennzeichnung vorschreiben. Allerdings ist davon auszugehen, dass viele Komponenten, die für die Funktion des Gasometers notwendig sind entsprechend der anwendbaren Vorschriften (z. B. 1. GPSGV in Verbindung mit Ni ...
Stand: 04.05.2007
Dialog: 5535
Für Produkte, die in den Anwendungsbereich der 1. GPSGV i.V.m. der Niederspannungsrichtlinie fallen und für die keine entsprechenden harmonisierten Normen vorhanden sind, muss der Hersteller in den technischen Unterlagen beschreiben, auf welche Weise er die Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt hat. Ausführliche Informationen zu diesem Thema können Sie den Leitlinien zur 1. GPSGV entnehm ...
Stand: 04.05.2007
Dialog: 5667
Welchen Vorschriften und Normen ein Fahrzeug unterliegt, wird im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens vom Kraftfahrtbundesamt, Internet: http://www.kba.de festgelegt . Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) regelt das Inverkehrbringen und Ausstellen von Produkten, das selbständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung erfolgt. Zum GPSG wurden Rechtsverordnungen erlassen, die Europäische Ric ...
Stand: 23.03.2007
Dialog: 2721
Maßgeblich für das Inverkehrbringen von Produkten (z.B. Maschinen) ist das Produktsicherheitsgesetz - ProdSG. Wird die Maschine nach einer wesentlichen Veränderung einem anderen überlassen (auch wenn die Maschine verschenkt wird), ist das GPSG und die 9. GPSGV - Maschinenverordnung i.V.m. der Maschinenrichtlinie in vollem Umfang von dem Verkäufer (Überlasser) zu erfüllen. In wie weit in Ihrem Fal ...
Stand: 12.01.2007
Dialog: 4976
Informationen zu Anforderungen an Kinderbetten bietet z.B. das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Internet unter http://www.vis-technik.bayern.de/de/left/fachinformationen/produktgruppen/einrichtung/kinderbetten.htm an Der Gitterabstand darf bei Kinderbetten nicht kleiner als 45 mm und nicht größer als 65 mm sein. Darüber hinaus sind in der DIN 32623, Aus ...
Stand: 08.11.2006
Dialog: 4741
Die Maschinenverordnung - 9. GPSGV definiert u.a. die Maschine als eine Gesamtheit von Maschinen, die, damit sie zusammenwirken, so angeordnet sind und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren. Da entsprechend § 3 Abs. 1 der 9. GPSGV beim Inverkehrbringen von Maschinen, also auch der Gesamtanlage, u.a. eine Konformitätserklärung beizufügen ist, trifft diese Verpflichtung den Herstell ...
Stand: 12.10.2006
Dialog: 4656
Mit dem CE-Zeichen ist die Forderung des § 39 der VBG 9a erfüllt. Die VBG 9a wird allerdings mit in Kraft treten der neuen BGV A1 (vermutlich 1.1.2004) außer Kraft gesetzt. Die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln (dazu gehören auch Lastaufnahmemittel) werden in der Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV – geregelt. § 3 BetrSichV verpflichtet den Arbeitgeber, im Rahmen der Gefährdung ...
Stand: 14.09.2006
Dialog: 2148