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Die Pflicht zur Registrierung hängt nicht davon ab, ob es für einen Stoff eine EC-Nr. gibt oder nicht. Hat er eine EINECS-Nr., so bedeutet dies lediglich, dass es sich um einen Phase-in-Stoff handelt, für den verlängerte Übergangsfristen gelten – aber nur nach Vorregistrierung bis zum 01.12.2008. Stoffe mit ELINCS-Nr. sind keine Phase-in-Stoffe. Ein Stoff mit EC-Nr., die weder eine EINECS- noch ei ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6575
Wenn Sie einen Stoff in Mengen von mehr als 1 t/a herstellen, müssen Sie ihn grundsätzlich registrieren, egal zu welchem Zweck Sie ihn herstellen. In Ihrem Fall sind aber die folgenden Ausnahmen vorstellbar: Handelt es sich um einen Abfall, der z. B. mit dem Abwasser entsorgt wird, entsteht keine Registrierungspflicht, da Abfälle keine Stoffe im Sinne der REACH-Verordnung sind. Handelt es sich um ...
Stand: 09.09.2009
Dialog: 6576
Nein; ein SON = substance which occurs in nature = Naturstoff ist in Artikel 3, Absatz 37 der REACH-Verordnung klar definiert: „Naturstoff: natürlich vorkommender Stoff als solcher, unverarbeitet oder lediglich manuell, mechanisch oder durch Gravitationskraft, durch Auflösung in Wasser, durch Flotation, durch Extraktion mit Wasser, durch Dampfdestillation oder durch Erhitzung zum Wasserentzug ver ...
Stand: 31.07.2007
Dialog: 5084
Expositionsbasiertes Waiving beruht auf dem Konzept „no exposure - no risk“. Die Kommission hat sich verpflichtet bis zum 1. Dezember 2008 Kriterien zur Beurteilung der Angemessenheit einer Begründung zu erlassen. Diese Kriterien werden dann die Basis für die Akzeptanz von Waiving Begründungen sein. Derzeit werden im Rahmen von RIP 3.2.2 evtl. Kriterien für Waiving erörtert. Es ist z. Zt. unklar, ...
Stand: 01.02.2007
Dialog: 5213
Bestimmte Naturstoffe wie Mineralien sind gemäß Anhang V der REACH-Verordnung von einer Registrierungspflicht ausgenommen, soweit sie chemisch nicht verändert wurden. Das bedeutet, dass Dolomit, wenn er z. B. bergmännisch abgebaut wurde, nicht registriert werden muss. Beim Kalzinierungsprozess von Dolomit findet jedoch eine chemische Reaktion statt, CO2 wird abgespalten, das Mineral wird chemisch ...
Stand: 26.01.2007
Dialog: 5079
Als Zubereitung ist nicht der Kleber selbst, sondern die Inhaltsstoffe sind unter REACH zu registrieren. Dies betrifft registrierungspflichtige Stoffe, die in einer Menge ab 1 Tonne pro Jahr pro Hersteller (Dreijahresdurchschnitt, vgl.: Artikel 3 (30) der REACH-Verordnung 1907/2006) oder Importeur in der EU hergestellt oder in die EU importiert werden. Ihr Unternehmen ist von der Registrierung nur ...
Stand: 18.01.2007
Dialog: 5026
Wird das in der Zubereitung enthaltene Salz von dem Unternehmen hergestellt oder importiert, so ist eine Registrierung erforderlich. Es ist jedoch zu beachten, dass Salze, z. B. in Zubereitungen, die als solche nicht hergestellt bzw. eingeführt werden und durch chemische Reaktion entstanden sind, in bestimmten Fällen gemäß Anhang V Nr. 4 nicht der Registrierungspflicht unterliegen. So ist ein Salz ...
Stand: 17.01.2007
Dialog: 5012
Enzyme werden u. a. über die von der IUBMB - Enzyme Commission vergebenen vierstelligen E.C.-Nr. charakterisiert. Die E.C.-Nr. wird abhängig von der katalysierten Reaktion sowie auf der Basis von Gemeinsamkeiten von Hemmbarkeit, Mechanismus und Struktur zugeteilt. Das bedeutet, dass ein Enzym, das z.B. in EINECS gelistet und über eine E.C.-Nr. näher beschrieben ist, über diesen Eintrag abgedeckt i ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4961
Nach einer Schätzung der Kommission werden etwa 30.000 Stoffe (ohne Zwischenprodukte) registriert; diese Schätzung wird von Organisationen der Industrie gestützt. Viele dieser Stoffe werden von mehr als einem Unternehmen hergestellt und/oder importiert, so dass möglicherweise eine sehr viel größere Anzahl von Registrierungen eingehen wird. Bei ihrer Planung ist die Kommission davon ausgegangen, da ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4967
Nach REACH sind nur Stoffe zu registrieren, jedoch keine Zubereitungen und auch keine Erzeugnisse. Für die in Zubereitungen und Erzeugnissen enthaltenen Stoffe besteht möglicherweise eine Registrierungspflicht. Wenn jedoch ein Stoffsicherheitsbericht (CSR) ganz oder in Teilen für einen anderen Stoff/mehrere andere Stoffe relevant ist, kann er für diese anderen Stoffe verwendet werden; z.B. wenn ei ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4986
Dem Verordnungsgeber ist bewusst, dass es gegenwärtig in einigen Fällen schwierig sein kann, Gewissheit darüber zu haben, welche Stoffe von einem nicht EU-Hersteller geliefert werden. Dennoch müssen Importeure nach geltendem EU-Recht (z. B. bezüglich der Einstufung und Kennzeichnung von Zubereitungen) darüber informiert sein, welche Stoffe in den Zubereitungen enthalten sind, die importiert werden ...
Stand: 10.01.2007
Dialog: 4991
Kartoffelstärke ist im Anhang IV der REACH-Verordnung genannt und somit entsprechend Artikel 2, Absatz 7a von der Registrierung ausgenommen. Werden daraus durch chemische Umwandlung andere Stoffe hergestellt, unterliegen diese der Registrierungspflicht. Anmerkung: Nur aus Stärke hergestellte andere Stoffe sind registrierungspflichtig, aus Stärke hergestellte Produkte können auch Zubereitungen sein ...
Stand: 08.01.2007
Dialog: 4923