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(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Wir können die Angaben des Dialogs 6006 nur grundsätzlich bestätigen. Registrieren können und müssen nach Art. 6 nur Hersteller und Importeure. Entsprechend Ihrer Frage ist hier nur der Importeur zu betrachten. Nach Art. 3 Ziffer 11 ist der I ...
Stand: 01.03.2010
Dialog: 10416
Grundsätzlich unterliegen Stoffe in Kosmetikprodukten den Vorschriften der REACH-Verordnung; insbesondere gilt für sie die Registrierungspflicht. Nach Artikel 2 Ziffer 6 gelten Sonderregelungen, das heißt, dass die Anforderungen nach Titel IV (Informationen in der Lieferkette) nicht erfüllt werden müssen, wenn die folgenden Voraussetzungen zutreffen: - Es handelt sich um Zubereitungen in Form von ...
Stand: 18.12.2009
Dialog: 5238
Richtig ist, dass es sich bei den Salzlösungen um Zubereitungen handelt, die als solche nicht der Registrierungspflicht unterliegen. Der Registrierungspflicht unterliegen jedoch grundsätzlich die in der Zubereitung befindlichen Stoffe, sofern diese in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr entweder eingeführt oder hergestellt werden (Art. 5, Art. 6 Abs. 1 REACH-VO). Dabei ist Wasser zwar von ...
Stand: 18.12.2009
Dialog: 5245
Sofern Sie ein Mineral benutzen, der Stoff nicht als gefährlich entsprechend 67/548/EWG einzustufen ist und die chemische Struktur unverändert bleibt (Artikel 3 Nr. 40), ist der Stoff nicht registrierungspflichtig. Die entsprechenden Regelungen finden Sie in Anhang V, Absatz 7 und der von ihnen genannten Definition in Artikel 3, Nr. 40. Zur Calcinierung des Aluminiumoxids folgender Hinweis: Sollte ...
Stand: 18.12.2009
Dialog: 5241
Ja, bei einer wässrigen Lösung eines Stoffes handelt es sich um ein binäres Gemisch zweier Stoffe. Wasser ist nach Anhang IV von der Registrierungspflicht ausgenommen, so dass nur der darin gelöste Stoff registriert werden muss, sofern dieser in einer Menge größer 1 Tonne pro Jahr produziert bzw. importiert wird. Die einzelnen Ionen von in Wasser gelösten Salzen sind gemäß Anhang V Absatz 6 nicht ...
Stand: 18.12.2009
Dialog: 5240
Alle Stoffe als solche oder in einer oder mehreren Zubereitungen, die Sie in Mengen von 1 Tonne oder mehr pro Jahr (pro Kalenderjahr) importieren oder herstellen, müssen Sie registrieren lassen. Das bedeutet auch, dass alle Chemikalien, die in die EU importiert werden, also in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht werden, registriert werden müssen. Ausnahmen von der Registrierungspflicht sind ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5281
Jede chemische Substanz ist registrierungspflichtig, wenn sie nicht ausdrücklich ausgenommen wird. Pigmentbelegung ist deshalb entweder die Herstellung einer Zubereitung (mechanische Belegung) oder die Herstellung einer Substanz (reaktiver Prozess). Eine Registrierverpflichtung gibt es nicht für Zubereitungen, wohl aber für die Herstellung von Substanzen in einer Menge ab 1 t/Jahr. Das heißt, eine ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5285
Rohstoffe, die aus Nicht-EU Ländern importiert werden und ausschließlich in die Kosmetikproduktion gehen, sind wie andere Stoffe auch registrierungspflichtig. Der Importeur hat die normalen Pflichten wie jeder andere Importeur, d.h. insbesondere, dass er den Stoff registrieren muss. ...
Stand: 28.09.2009
Dialog: 5283
Laut Artikel 24 der REACH-Verordnung gelten nach Richtlinie 67/548/EWG angemeldete Stoffe als registriert. Falls ein solcher Stoff das nächste Tonnageband erreicht, müssen die entsprechend notwendigen Informationen eingereicht werden. Dies ist in Ihrem Beispiel nicht der Fall, da Sie sich weit unterhalb der Schwelle von 1 Tonne pro Jahr befinden. Die Tonnagebänder nach altem Chemikalienrecht haben ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5376
Zu 1.: Sie sind in Bezug auf Silbernitrat, die Lauge und das Reduktionsmittel möglicherweise Anwender. Wenn Sie die Stoffe jedoch nicht innerhalb der EU einkaufen, sind Sie entsprechend der REACH-Verordnung Importeur. In Bezug auf das Silber sind Sie Hersteller. Importieren oder stellen Sie die Stoffe in Mengen über 1 Tonne pro Jahr her, sind sie für diese Stoffe auch registrierungspflichtig. Zu 2 ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5347
Der Begriff Zwischenprodukt bezeichnet unter REACH Stoffe, die für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht und in einen anderen Stoff umgewandelt werden (Artikel 3 Absatz 14). Diese Definition trifft auf die Einzel-Komponenten Ihrer kosmetischen Formulierungen nicht zu. Die von Ihnen benannten Extrakte bleiben als Einzelstoffe im Kosmetikprodukt bestehen. Sofern Sie die ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5394
Das Granulat müsste der Beschreibung nach kein Stoff, sondern eine Zubereitung sein (Art. 3 Nr. 2 REACH-VO). Für Zubereitungen gilt, dass nicht sie selbst, sondern die in ihr enthaltenen Stoffe zu registrieren sind, sofern der Hersteller/Importeur den jeweiligen Stoff in einer Menge von über 1 t/a herstellt/importiert. Im vorliegenden Fall sollten die einzelnen Stoffe eigentlich bereits für die Ve ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5393
Bei dem Bezug von Stoffen von europäischen Lieferanten müssen sie darauf achten, dass Ihre geplanten Verwendungen und möglicherweise die von Ihren Kunden im Sicherheitsdatenblatt des Lieferanten aufgenommen sind. Sie müssen zudem sicherstellen, dass Sie die empfohlenen Risikominderungsmaßnahmen einhalten und Ihre Kunden über entsprechende Maßnahmen informieren. Diesen Verpflichtungen unterliegen S ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5397
Grundsätzlich ist zu beachten, dass nicht das Biozid als Zubereitung, sondern die darin enthaltenen Wirkstoffe zu registrieren wären. Gemäß Artikel 15 der REACH-Verordnung gelten Wirkstoffe, die ausschließlich zur Verwendung in Biozid-Produkten hergestellt oder eingeführt werden als registriert, soweit sie die entsprechenden, in Artikel 15 detailliert beschriebenen Voraussetzungen der Biozid-Richt ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5348
Lediglich für die Verwendung in Medikamenten müssen die Stoffe nicht registriert werden. Für die von Ihnen genannte Verwendung als flammhemmende Füllstoffe müssen die Stoffe jedoch auf jeden Fall registriert werden. Falls Sie der Hersteller oder Importeur der Stoffe sind, müssen Sie sich darum kümmern. Kaufen Sie die Stoffe in der EU ein, sind Sie nachgeschalteter Anwender (Downstream User) und ha ...
Stand: 25.09.2009
Dialog: 5354
Da im Verordnungstext von Stoffen in Arzneimitteln und nicht explizit von Wirkstoffen die Rede ist, sind unserer Auffassung nach die Hilfsstoffe abgedeckt, sofern sie entsprechend der für die Arzneimittelzulassung gültigen Richtlinien für diese Verwendung zugelassen sind. Werden sie auch für andere Anwendungen eingesetzt, müssen sie registriert werden. Ausgangsstoffe, die für die Synthese der Arzn ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5549
Unter der Annahme, dass Sie unter Produkte A, B Stoffe meinen, gilt: Stoffe, die Sie nach Europa importieren sind zu registrieren. Nach REACH sind nur Stoffe zu registrieren, jedoch keine Zubereitungen. Zubereitungen sind Gemenge, Gemische oder Lösungen, die aus zwei oder mehr Stoffen bestehen. C wäre eine entsprechende Zubereitung. Der Begriff Produkt wird in REACH nicht verwendet. Die genauen Be ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5554
Wenn die Registrierungsfrist abgelaufen ist, ohne dass der Stoff registriert wurde, darf der Stoff nicht mehr in Verkehr gebracht werden; weder als solcher noch als Bestandteil einer Zubereitung. Eine Übergangsfrist für den Verbrauch von Altlasten findet sich in der REACH-Verordnung nicht. Dafür sind die Übergangsfristen für die Registrierung der so genannten Phase-in-Stoffe ja lang genug; entspre ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5504
Registrierungspflichtig unter REACH ist nur das Herstellen von Stoffen, nicht das Herstellen von Zubereitungen. Bei Legierungen, wozu Stahl zu rechnen ist, handelt es sich um Zubereitungen, deren Herstellung keine Registrierungspflicht auslöst. Dementsprechend gab es bereits eine entsprechende EINECS Melderegel: Homogene und heterogene Legierungen sind nicht meldbar. Intermetallische Verbindungen ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5499
Die gemäß der Richtlinie 67/548/EWG angemeldeten Stoffe sind gelistet in der " European List of New Chemical Substances" kurz: ELINCS. Die ELINCS- Liste kann auf der Internetseite des Europäischen Chemikalienbüros (ECB) abgerufen werden. (Navigation: Register links "New Chemicals" und dann Register oben "ELINCS" anklicken). ...
Stand: 24.09.2009
Dialog: 5496