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Zu der Beantwortung Ihrer Frage ist eine Betrachtung der Begriffe Stoff, Zwischenprodukt und Abfall notwendig: Ein Stoff ist nach Artikel 3 Nr. 1 der REACH-Verordnung wie folgt definiert: „ ... chemisches Element und seine Verbindungen in natürlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren ...“ Die Definition des Begriffes Zwischenprodukt finden Sie in Artikel 3 Nr. 15 von REACH. Zusamm ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5683
Der erste Registrierungszeitraum des Art. 23 (Registrierung bis 1.Dezember 2010) gilt sowohl für legal eingestufte CMRs (CMR: kanzerogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe) als auch für Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung als CMR erfüllen (also nach Selbsteinstufung durch Hersteller oder Importeur). Insofern sind Stoffe, von denen zurzeit bekannt ist, dass sie als CMR in Anhang ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5677
Wir gehen davon aus, dass Ihr Medizinprodukt als Zubereitung einzustufen ist, weil Sie sich selbst als Formulierer bezeichnen. Es ist selbst kein Human- oder Tierarzneimittel, auch wenn der/die Stoff(e) in Human- oder Tierarzneimitteln verwendet wird/werden. Im REACH-Prozess sind Stoffe immer im Zusammenhang mit ihren Verwendungen zu registrieren. Die Pflichten unter REACH zu Informationen in der ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5662
Zur Beantwortung Ihrer Frage ist es sinnvoll, sich die bisherige Praxis anzuschauen. Essigsäure und Acetanhydrid sind beide im EINECS-Register enthalten (Essigsäure 200-580-7, Acetanhydrid 203-564-8 ; Recherchierbar unter http://ecb.jrc.it/esis/). Je nach Konzentration gibt es für beide Stoffe unterschiedliche R-Sätze. Somit handelt es sich um unterschiedliche Stoffe. Zu Frage 1: Die jeweiligen Me ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5661
Nach derzeitigem Stand ist Glucose, wie im Anhang IV der REACH-Verordnung spezifisch charakterisiert, von der Registrierung ausgenommen. Polymere sind nur dann zu registrieren, wenn diese zu mindestens 2 Massenprozent aus dem Monomeren bestehen und die Gesamtmenge von 1 Tonne pro Jahr erreicht wird. Die Ausnahme im Anhang IV bezieht sich lediglich auf Glucose (EINECS-Nr. 200-075-1; CAS-Nr. 50-99-7 ...
Stand: 22.09.2009
Dialog: 5676
1) Einstufungs- und Kennzeichnungsinventar (Artikel 39 ff der GHS-VO): Mit welchem Tool muss die Meldung erfolgen, REACH-IT oder IUCLID 5? Nach CLP Art. 40 Abs. 1 muss man für die Erstellung der in a. bis f. genannten Informationen das in REACH Art. 111 bestimmte Format zu nutzen, d.h. IUCLID5. Nach Eingabe der Daten in ein Stoffdossier ist in IUCLID 5 ein Notifizierungsdossier zu erzeugen und ans ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 8908
Erzeugnisse, die vor der Registrierpflicht hergestellt wurden, sind von den REACH-Bestimmungen zur Registrierung nicht betroffen. Die anderen Regelungen von REACH sind jedoch zu beachten, z.B. Sicherheitsdatenblatt, Verbotsregelungen. Erzeugnisse als solche (Definition: Artikel 3 Ziffer 3 REACH-Verordnung) sind nicht Gegenstand der Registrierung unter REACH, sondern die Stoffe, die sie enthalten b ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5723
Die Komponenten zur Herstellung der Schlichte für Ihre eigene Anwendung müssen registriert werden ab 1 Tonne pro Jahr (Artikel 1). Als Importeur müssen Sie die Registrierung selbst vornehmen. Der Aufwand dafür wird um so höher, je weniger Hilfe Sie bekommen können. Daher hier ein Vorschlag zur Vorgehensweise: Erster Schritt: Die Vorregistrierung sollte so schnell wie möglich vorgenommen werden. Da ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5718
Nach Artikel 15, Ziffer 2 der REACH-Verordnung gelten Wirkstoffe in Biozid-Produkten in der Tat als bereits registriert. Hintergrund ist, dass gemäß Biozid-Verordnung bereits umfangreiche Prüfdaten vorgelegt werden müssen. Falls Sie den Stoff für eine andere Verwendung einsetzen wollen, so müssen Sie ihn registrieren und zwar: - bei zusätzlichen Mengen > 1 t/a aber < 10 t/a gemäß Anhang VII der RE ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5720
Unter die Ausnahme des Anhangs IV der REACH-Verordnung fallen nur die Stoffe, die explizit in diesem Anhang aufgeführt sind. Da sowohl Myristinsäure (CAS-Nr. 544-63-8 - EINECS-Nr.: 208-875-2) als auch Fettsäuren C12 - C18 (CAS-Nr. 67701-01-3 - EINECS-Nr.: 266-925-9) im EINECS genannt werden, ist Myristinsäure als eigener Stoff zu behandeln und kann nicht unter Fettsäuren C12 - C18 subsumiert werde ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5724
Beim Sintern wird aus einer pulverförmigen Rohmasse durch Brennen ein Formkörper erzeugt. Dieser Formkörper ist nach der REACH-Verordnung ein Erzeugnis (Definition siehe Artikel 3 Ziffer 3 REACH-Verordnung) und braucht daher nicht registriert zu werden. Anders verhält es sich mit den eingesetzten Rohstoffen, welche registriert werden müssen. Der Artikel 7 der REACH-Verordnung befasst sich mit der ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5816
Das geschilderte Bespiel betrifft unterschiedliche juristische Personen, d.h. die Beauftragung geht von verschiedenen Firmen oder zumindest von verschiedenen legal entities aus. In diesem Fall muss die Frage mit einem klaren Nein beantwortet werden. Ein mit der Registrierung einer Substanz Beauftragter registriert immer im Namen seines Auftraggebers (Firma) mit Angabe der von dieser Firma hergeste ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5909
Gemäß Artikel 138 Abs. 4 der REACH-Verordnung überprüft die Kommission bis zum 1. Juni 2008 die Anhänge I, IV und V um gegebenenfalls Änderungen an ihnen vorzunehmen. Entsprechende Änderungsvorschläge sollten daher unmittelbar an die Kommission gerichtet werden. Mittlerweile ist Lactose im Annex IV der REACH-VO gelistet. ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5725
Da Sie die Registrierungen unter REACH für Ihre Tochtergesellschaften zentral koordinieren und eine Ihrer Teilgesellschaften immer > 1.000 Tonnen pro Jahr produziert, ergeben sich nur wenige Probleme. - Sie bilden quasi ein "Unterkonsortium", das mit den Koproduzenten eine gemeinsame Registrierung durchführt. - Wie für Stoffe > 1.000 Tonnen pro Jahr vorgeschrieben, müssen die Dossier-Unterlagen in ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5881
Nach erfolgter Registrierung ist der Registrant gemäß Artikel 22 REACH dafür verantwortlich, seine Registrierung zu aktualisieren, sofern dies erforderlich wird. Dies erfasst gemäß Artikel 22 Abs. 1 d) auch die Mitteilung über neue identifizierte Verwendungen. Neue Verwendungen sind in diesem Falle solche, die zuvor im Rahmen dieser Registrierung nicht genannt worden waren. Gemäß Artikel 22 Abs. 5 ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5882
Im Zeitraum vom Mai 2007 bis zum Juni 2008 stattgefundene Abstimmungen auf der EU-Ebene haben – nach Mitteilung des nationalen REACH-Helpdesk Deutschlands – ergeben, dass carboxylierte Zellulose nicht registriert werden muss.Es ist vorgesehen, diesen Abstimmungen derart Rechnung zu tragen, dass im REACH Leitfaden Guidance for monomers and polymers [englische Version (pdf-Datei, 410 kB)] und in der ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5880
Nach Artikel 24 Abs. 1 der Verordnung 1907/2006 (REACH-Verordnung) gilt eine Anmeldung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG als Registrierung. Erreicht die Menge eines hergestellten oder eingeführten angemeldeten Stoffes pro Hersteller oder Importeur die nächst höhere Mengenschwelle nach Artikel 12, so sind die zusätzlich für diese Mengenschwelle sowie für alle darunter liegenden Mengenschwellen erford ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5775
Für die Beantwortung ihrer Frage müssen Sie die unterschiedlichen Szenarien beleuchten, die Sie als DU betreffen würden. Grundsätzlich kann ihnen ein Hersteller die Aufnahme einer identifizierten Anwendung aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt verweigern und muss dies im Sicherheitsdatenblatt entsprechend dokumentieren (Artikel 37, Absatz 3 REACh-VO). Szenario 1: Sie ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5851
Im Sinne von REACH gelten nur in der EU ansässige Hersteller und Importeure als registrierungspflichtig. Die Schweiz ist davon bisher ausgenommen. Es gibt jedoch in der Schweiz Bestrebungen im Hinblick auf die Angleichung des Chemikalienrechtes an die EU-Gesetzgebung. In diesem Sinne sind Sie Importeur der Druckfarben (Inhaltsstoffe) und für diese registrierungspflichtig. Als Importeur müssen Sie ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5848
Ein Erzeugnis ist nach Artikel 3 Ziffer 3 der REACH-Verordnung ein Gegenstand, bei dem die Form, die Oberfläche oder die Gestalt in größerem Maße als die chemische Zusammensetzung die Funktion bestimmt. Stoffe in Erzeugnisse sind nur registrierungspflichtig, wenn sie beabsichtigt freigesetzt werden. Ist dies nicht der Fall, so können diese Erzeugnisse auch nach der Registrierungspflicht verkauft w ...
Stand: 21.09.2009
Dialog: 5846