Ergebnisse 81 bis 100 von 361 Treffern
Jeder Hersteller oder Importeur, der einen Stoff als solchen oder in einer oder mehreren Zubereitungen in einer Menge von mindestens 1 Tonne pro Jahr herstellt oder einführt, hat diesen Stoff zu registrieren (Artikel 6 Verordnung (EG) Nr. 1907/2006). Somit bezieht sich die Registrierung nicht auf den Stoff, sondern auf den Hersteller / Importeur. Daher gilt nur für denjenigen, der einen Stoff ange ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5117
Grundsätzlich werden die Konsortien privatwirtschaftlich organisiert sein, d. h. Agentur, Kommission oder Behörden haben keine Rolle darin. Es ist davon auszugehen, dass die Mitglieder der Konsortien einen Vertrag miteinander schließen, in dem unter anderem geregelt wird, nach welchem Schlüssel Kosten geteilt werden und wie mit neuen Mitgliedern verfahren werden kann. Nach einem solchen Modell wür ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5212
Die REACH-Verordnung regelt nicht nur den Komplex der Registrierung von Stoffen, sondern greift auch in alle übrigen Bereiche des Chemikalienrechts ein, die wie bisher auch auf Arzneimittel bzw. deren Vorprodukte (Wirkstoffe und Hilfsstoffe) anzuwenden sind. Dies betrifft etwa die Bereiche Einstufung und Kennzeichnung oder das Sicherheitsdatenblatt für Vorprodukte. Hierzu nachstehend einige Beispi ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5214
Fall 1: Es werden organische Lösemittel (Abfälle) destilliert und das gewonnene Regenerat an den Kunden (Abfallerzeuger) zurückgegeben: Um die Anreize für die Rückgewinnung und die Verwertung von Abfällen zu erhalten, gelten Abfälle nicht als Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse im Sinne der REACH-Verordnung. Damit entfällt die Registrierungspflicht, wenn der in einem Rückgewinnungsverfahren her ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5160
Eine generelle Ausnahme für Benzophenon als Geruchsfixateur ist in der REACH-Verordnung nicht vorgesehen. Unter die in den Anhängen IV und V aufgeführten Ausnahmen gemäß Artikel 2 Absatz 7 a + b fällt dieser Stoff nicht. Der von Ihnen angesprochenen Artikel 2 Absatz 5 bezieht sich nur auf Human- und Tierarzneimittel sowie auf Lebens- und Futtermittel. Der Einsatz von Benzophenon als Geruchsfixateu ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5155
Ein Hersteller muss erst dann sich in einem SIEF entscheiden, ob er bestimmte Prüfergebnisse für eine Registrierung benötigt, wenn er diese Registrierung tatsächlich durchführen will. Er hat somit, abhängig von der jeweiligen Mengenschwelle mehrere Jahre Zeit für diese Entscheidung. Für seine konkrete Entscheidung muss er sein Herstellungsvolumen des Stoffes und evtl. Expositionen, die ein Waiving ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5158
In Art. 6 Absätze 2 und 3 ist die Registrierung von Monomeren in Polymeren geregelt. Monomere, die bisher noch nicht registriert wurden, sind erst dann zu registrieren, wenn sie in einem Anteil größer 2 % in dem Polymer gebunden sind und die Gesamtmenge des Monomers 1 Tonne/Jahr überschreitet. Es müssen beide Bedingungen erfüllt sein, damit das Monomer registriert werden muss. Wenn der Anteil eine ...
Stand: 07.06.2010
Dialog: 5157
Ja. Der Alleinvertreter ist wie ein EU-Hersteller zu betrachten und hat für den von ihm vertretenen Non-EU-Hersteller ein vollständiges Dossier einzureichen. Dazu gehört auch eine Beschreibung des Herstellungsprozesses einschließlich der Angaben nach Artikel 10 Buchstabe a, Ziffer 3 in Verbindung mit Anhang VI, dort Ziffer 3. (Angaben zu Herstellung und Verwendung des Stoffes/der Stoffe) und dort ...
Stand: 05.05.2010
Dialog: 10957
Wie Sie bereits geschrieben haben, müssen Sie Ihr eigenes Registrierungsdossier unter Bezugnahme auf das Dossier des Lead Registranten (LR) einreichen. Für die Teilnahme an der gemeinsamen Registrierung erhalten Sie den Namen der gemeinsamen Registrierung sowie einen sogenannten Token vom LR, mit denen Sie Ihre Teilnahme gegenüber der ECHA bestätigen. Dies geschieht in REACH-IT. Welche Angaben Sie ...
Stand: 09.04.2010
Dialog: 10771
Die REACH-Pflichten an eine Registrierung (Artikel 6 VO (EG) Nr. 1907/2006) richten sich an Stoffe an sich oder in Gemischen (ehem. Zubereitungen). Demnach stellt sich hier die Frage, ob durch den Aufbereitungsschritt (Destillation) ein neuer Stoff entsteht. Das ist bei einem rein physikalischen Prozess in der Regel nicht zu unterstellen. Sind die Bestandteile des Gemisches durch einen Vorlieferan ...
Stand: 09.04.2010
Dialog: 10770
Es werden die Mengen auf die jeweilige juristische Einheit (z. B. Tochterfirma) bezogen. Wenn die Tochterfirmen aufgrund ihrer Mengen in den Jahren 2007 bis 2009 vor dem 1.12.2010 registrieren müssten, jedoch die Herstellung/den Import vor dem 1.12.2010 einstellen, ist von diesen Firmen keine Registrierung nötig. Diejenige Firma, die jetzt als einzige Firma (sei es eine Tochterfirma oder die Mutte ...
Stand: 02.04.2010
Dialog: 10721
Nach REACH Art. 6 besteht eine allgemeine Registrierungspflicht für Stoffe als solche und für Stoffe in Gemischen, nach Art. 7 Abs. 1 auch für Stoffe in Erzeugnissen, die funktionsgemäß freigesetzt werden sollen. Von dieser allgemeinen Registrierungsfrist ausgenommen sind jedoch nach Art. 2 Abs. 7 die natürlichen Stoffe, die in Anhang IV aufgeführt sind, sowie die Stoffe, die in Anhang V aufgeführ ...
Stand: 19.03.2010
Dialog: 10608
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) Wir können die Angaben des Dialogs 6006 nur grundsätzlich bestätigen. Registrieren können und müssen nach Art. 6 nur Hersteller und Importeure. Entsprechend Ihrer Frage ist hier nur der Importeur zu betrachten. Nach Art. 3 Ziffer 11 ist der I ...
Stand: 01.03.2010
Dialog: 10416
Sie beziehen sich auf Artikel 33 des REACH-Verordnung 1907/2006. "(1) Jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das einen die Kriterien des Artikels 57 erfüllenden und gemäß Artikel 59 Absatz 1 ermittelten Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1 Massenprozent (w/w) enthält, stellt dem Abnehmer des Erzeugnisses die ihm vorliegenden, für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses ausreichenden, Inform ...
Stand: 17.02.2010
Dialog: 9649
(Hinweis zu den Abkürzungen: Art. = Artikel und Abs. = Absatz, wenn nicht anders angegeben beziehen sich alle Angaben auf REACH (Verordnung (EG) 1907/2006).) zu a) REACH sieht im Vergleich zu „normalen“ Stoffen nur für Zwischenprodukte (Art. 3 Ziffer 15) Erleichterungen bei der Registrierung vor (Art. 17 und 18). Ein Zwischenprodukt ist dabei ein „Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung he ...
Stand: 17.02.2010
Dialog: 9430
In Art. 3 Ziffer 15 der REACh-Verordnung ist ein Zwischenprodukt definiert als „Stoff, der für die chemische Weiterverarbeitung hergestellt und hierbei verbraucht oder verwendet wird, um in einen anderen Stoff umgewandelt zu werden (nachstehend "Synthese" genannt)“. Bereits nach dieser Definition kann es sich nur dann um ein Zwischenprodukt handeln, wenn dieses chemisch weiterverarbeitet und in ei ...
Stand: 26.01.2010
Dialog: 10121
Der Registrant muss bei der EChA nicht nur die Stoffe als solche registrieren, sondern auch die bekannten Verwendungen, vgl. u. a. Artikel 10, Buchstabe a., Ziffer iii, womit diese Verwendungen des Stoffs chemikalienrechtlich abgedeckt sind und die registrierten Stoffe von jedem nachgeschalteten Glied in der Lieferkette ohne weiteres entsprechend eingesetzt werden können. Damit der Registrant sein ...
Stand: 12.01.2010
Dialog: 9722
Zu Ziffer 5b): Im Unterschied zu 5a) zielt 5b) auf das Inverkehrbringen ab. Da sich 5b) aber auf 5a) bezieht, müssen auch hier die „Publikumsprodukte“ gemeint sein, und zwar solche, die mehr als 0,1 Gew.-% enthalten (diese stehen nicht im Einklang mit 5a)). Sinn macht dies z.B. im Zusammenhang mit bereits produzierten, aber noch nicht verkauften Erzeugnissen, für diese kann 5b) interessant sein (a ...
Stand: 12.01.2010
Dialog: 9903
Importeure von Substanzen, Zubereitungen und Zwischenprodukten sind registrierungspflichtig. Zu registrieren sind Stoffe als solche oder in Zubereitungen, die in der EU hergestellt oder in sie importiert werden. Zubereitungen sind nicht registrierungsfähig, sondern nur die darin enthaltenen Stoffe. Registrieren können nur in der EU ansässige natürliche oder juristische Personen. Auch wenn die glei ...
Stand: 18.12.2009
Dialog: 5239
Grundsätzlich unterliegen Stoffe in Kosmetikprodukten den Vorschriften der REACH-Verordnung; insbesondere gilt für sie die Registrierungspflicht. Nach Artikel 2 Ziffer 6 gelten Sonderregelungen, das heißt, dass die Anforderungen nach Titel IV (Informationen in der Lieferkette) nicht erfüllt werden müssen, wenn die folgenden Voraussetzungen zutreffen: - Es handelt sich um Zubereitungen in Form von ...
Stand: 18.12.2009
Dialog: 5238